Kontovollmacht: Mutter ---> Sohn

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Sagt wer?


    Vorher würde ich mich es auf jeden Fall nicht trauen. Nachher verschläft der Arbeitgeber noch die Mitteilung zur Kontoänderung und ,,überweist" das Einkommen auf das nicht mehr existierende Alt-Konto und man hat nur unnötigen Stress.


    Gruß,


    Meik

  • Hast du eine offizielle Kontovollmacht, oder hat dir deine Mutter Pin&Co unbürokratisch "überlassen"? Ich bin mir auch nicht sicher, ob es überhaupt zulässig ist, ein Konto mehr oder weniger ausschließlich zur Nutzung durch einen Dritten zu eröffnen, insbesondere, wenn die Bank diese Person explizit nicht als Kunden haben wollte. Nicht, dass die das mitbekommt und dir das Konto dichtmacht, während du im Ausland bist.


    Der sichere, korrekte Weg wäre es, dein eigenes Konto zu schließen und ein neues aufzumachen. Da gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, jedermann ein Girokonto zu ermöglichen. Bei der Bank, die du in der Vergangenheit geprellt hast, würde ich es nicht versuchen, bei anderen Instituten wirst du mit etwas Hartnäckigkeit definitv erfolgreich sein. Solange dein altes Konto noch besteht greift die Selbstverpflichtung nicht, schließlich hast du ja schon ein Konto. Evtl. wäre ja auch eine Prepaid-Kreditkarte für deine Zwecke hinreichend?

  • Zitat

    Original geschrieben von göttingencity
    Bevor wir uns im Kreis drehen: Ich habe ja, wie schon geschrieben, die Möglichkeit, dass neue Konto meiner Mutter zu benutzen. Sie hat es ja letztendlich nur für mich eröffnet.


    Gruß,


    Meik


    Was eigentlich problematisch ist.


    Deine Mutter hat sicherlich unterschrieben, dass Sie "auf eigene Rechnung nach §8 Geldwäschegesetz" handelt.


    Da Du nicht als Bevollmächtigter drin stehst, ist in meinen Augen rechtlich sehr bedenklich.

  • Das ist, wenn die Mutter "auf eigene Rechnung" angekreuzt hat, nicht nur rechtlich bedenklich, sondern ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz, den Ihr da beide wissentlich begeht. Ich kann davon nur abraten. Wenn Dein Bankberater das spitz bekommt, ist er verpflichtet, eine Verdachtsmeldung hinsichtlich Geldwäsche abzugeben und diese werden dann von den Zentralen weitergegeben an Polizei / LKA und/oder Staatsanwaltschaft. Lass den Scheiß. Eröffne ein Konto auf Deinen Namen, zum Guthabenkonto gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung des Kreditgewerbes. Allerdings nicht, wie hier fälschlicherweise geschrieben, eine gesetzliche Reglung. Diese existiert nicht. besagt allerdings auch, dass jedem ein Konto zusteht. Nicht, dass man mehrere haben muss. D.h., wenn Du ein Konto in der Schufa drin hast, ist eine andere Bank nicht verpflichtet, Dir ein zweites Konto zu eröffnen.


    Deine Mutter kann natürlich angeben, dass sie das Konto für Deine Rechnung führt, dann wäre das rechtlich sauber. Und eine Kontovollmacht kann sie Dir dann auch geben, das iat völlig unabhängig von Schufa-Einträgen. Verständlicherweise sehen "wir" Banken sowas natürlich eher ungerne, aber gut, machbar ist es.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Eine Kontovollmacht kann sie ihn aber doch auch geben, wenn es ihr eigenes Konto ist. Ich habe auch eine Kontovollmacht für meine Mutter die ihre Bankgeschäfte aus Altersgründen nicht mehr selbst erledigen kann. Diese geht sogar über den Tod hinaus, so das dieses Konto bei Ableben auch nicht sofort gesperrt ist.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Stimmt so nicht. Bei meinen Vater hatte meine Mutter und ich Kontovollmacht, da war nichts gesperrt, als er verstorben war. Wir konnten frei verfügen. Es kommt auf die Kontovollmacht an, manche enden mit dem Tod, manche nicht. Kommt darauf an was da drin steht.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Da wird dann event. auch zwischen "Normal"-Verstorben und Unfalltod unterschieden?! K.a. bei uns war kurzzeitig alles Gesperrt und auch mitgeteilt das es so üblich ist.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • und unterschiedliche Arten, wie Banken damit umgehen. Ich höre es von den lokalen Sparkassen hier immer wieder, dass trotz einer Vollmacht über den Tod hinaus die Konten im Todesfall erstmal gesperrt werden. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders, kommt aber wohl ab und an vor. Hintergrund ist mir dabei allerdings nicht bekannt. Grundsätzlich gelten Kontovollmachten, die über den Tod hinaus vereinbart sind eben auch und gerade dann. Man kann sogar Vollmachten einrichten, die erst mit dem Todesfall gültig werden.


    Was den Kontofall hier angeht: natürlich kann die Mutter ihrem Sohn Kontovollmacht erteilen. Wenn sie aber deklariert, für eigene Rechnung zu handeln, ändert das aber an der Geldwäsche-Thematik nichts. Ganz zu schweigen davon, dass wenn es mal zu einem Diebstahl der Karte mit Schaden kommen sollte und der Sohn mit der Karte unterwegs war, die Bank unter Garantie keine Zahlung leisten wird. Ich kann daher von dieser Variante erneut nur abraten.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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