ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Wenn deine Mutter dir für ihr eigenes auf ihren Namen laufende Konto eine Kontovollmacht erteilt hat das überhaupt nichts mit Geldwäsche zu tun.
Wenn aber auf dem Konto Gelder eingehen, die für den Sohn bestimmt sind und nicht für die Mutter, die Mutter das Konto aber als eigenes Konto deklariert, welches sie in "eigener Rechnung" führt, also für sich und nicht für jemand anderen, dann erfüllt das den Tatbestand der Geldwäsche. Ihr macht Euch damit BEIDE strafbar! Technisch ist es natürlich möglich, das Geld dort eingehen zu lassen. Legal ist es nicht.
Was den Eingang von Deinem Vater bei Deiner Mutter angeht, hängt es davon ab, ob Deine Mutter das Geld behalten darf oder nicht. In so nem Fall wird auch eher niemand was sagen. Dein ursprünglicher Fall ist aber sonnenklar.