Kontovollmacht: Mutter ---> Sohn

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Wenn deine Mutter dir für ihr eigenes auf ihren Namen laufende Konto eine Kontovollmacht erteilt hat das überhaupt nichts mit Geldwäsche zu tun.


    Wenn aber auf dem Konto Gelder eingehen, die für den Sohn bestimmt sind und nicht für die Mutter, die Mutter das Konto aber als eigenes Konto deklariert, welches sie in "eigener Rechnung" führt, also für sich und nicht für jemand anderen, dann erfüllt das den Tatbestand der Geldwäsche. Ihr macht Euch damit BEIDE strafbar! Technisch ist es natürlich möglich, das Geld dort eingehen zu lassen. Legal ist es nicht.


    Was den Eingang von Deinem Vater bei Deiner Mutter angeht, hängt es davon ab, ob Deine Mutter das Geld behalten darf oder nicht. In so nem Fall wird auch eher niemand was sagen. Dein ursprünglicher Fall ist aber sonnenklar.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Na gut, dann werde ich einfach warten, bis die beiden erledigten Schufa-Einträge gelöscht sind und mich dann nach einem neuen Konto umsehen.


    Was meine Mutter angeht: Ich weiß nicht, ob sie den Differenzbetrag (ihr Einkommen + den nötigen Betrag per Überweisung von meinem Vater zum Erreichen des Mindestgeldeingangs) behält oder nicht, aber ich denke mal schon. Es ist mir jedenfalls nicht bekannt, dass sie den erhaltenen Betrag wieder zurückzahlt.


    Gruß,


    Meik

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn aber auf dem Konto Gelder eingehen, die für den Sohn bestimmt sind und nicht für die Mutter, die Mutter das Konto aber als eigenes Konto deklariert, welches sie in "eigener Rechnung" führt, also für sich und nicht für jemand anderen, dann erfüllt das den Tatbestand der Geldwäsche.


    Auf die Subsumtion bin ich aber mal gespannt. :confused: :rolleyes:

  • ich weiß zwar nicht, was der Begriff der Subsumtion an dieser Stelle zu suchen hat, aber vermutlich willst Du mir erzählen, dass ich Käse erzähle? Jedenfalls deute ich Deinen Smiley so?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Du musst trotz der Schufa-Einträge definitiv nicht auf ein Konto verzichten. Die Ethik-Bank hat sogar ein spezielles Konto für solche Fälle im Angebot:


    http://www.ethikbank.de/privatkunden/mikrokonto.html


    Ich bin mir sicher, dass du auch bei Filialbanken zum Zuge kommen kannst (mit Verweis auf die Selbstverpflichtung), auch wenn es vielleicht nicht gleich beim ersten Versuch klappt.


    Ich kann ja mein aktuelles Konto erst mal behalten. Es ging mir nur um die besseren Konditionen bei anderen Banken.


    Gruß,


    Meik

  • Ich bin wahrlich kein Experte des Straftatbestandes Geldwäsche, aber zu einer Verurteilung bräuchte es ja wohl nicht nur die Möglichkeit zur Geldwäsche, sondern auch deren Durchführung. Und schon ein schneller Blick in die Begrifflichkeit fördert zudem zutage, daß die Geldwäsche anderer, krimineller Vortaten als Grundlage bedarf, und sei es "nur" die Hinterziehung von Steuern oder Sozialbeiträgen. Das im konkreten Fall ausgeschlossen fehlt also schon die Voraussetzung. Daß es prinzipiell machbar ist wird doch wohl genausowenig von tatsächlicher Strafe bedroht sein, wie ich prinzipiell der gebrechlichen Oma in der Fußgängerzone die Handtasche entreissen könnte.


    Zur Kontoangelegenheit - wenn man's durchfechtet wird man ein Konto aufgrund der Selbstverpflichtung bekommen. Aber erstmal werden wohl die allermeisten Banken einen Antrag aus angeblich anderen, internen Gründen ablehnen, oder? Schließlich gilt ja Vertragsfreiheit, auch bei den lokalen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Besser stellen könnte man sich mit den in dem Sinne echt genossenschaftlichen Banken, die ausschließlich durch ihre Privatkunden bestehen, also PSD- und Spardabanken. Letztere haben ja abseits des ganz flachen Landes auch Filialen. Wie die sich bei Schufaeinträgen verhalten weiß ich nicht, aber auch ohne Gehaltsnachweis oder ähnliches eröffnen die unproblematisch ein Konto auf Guthabenbasis. Zudem ist die Kontoführung bei beiden Verbünden schon traditionell bedingungslos kostenfrei.


    Die auch angesproche Kontosperrung trotz auch über den Tod hinausreichender Kontovollmacht bei den örtlichen Instituten folgt statt strikter Gesetzeseinhaltung sicher eher der Devise "Machen wir immer so, haben wir schon immer so gemacht und sie sind auch der erste, der daran Anstoß nimmt".

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Daß es prinzipiell machbar ist wird doch wohl genausowenig von tatsächlicher Strafe bedroht sein, wie ich prinzipiell der gebrechlichen Oma in der Fußgängerzone die Handtasche entreissen könnte.


    Inwieweit das juristisch dann belangt werden würde, vermag ich auch nicht zu beurteilen. Vielleicht ist der Begriff "Tatbestand der Geldwäsche" in der Tat falsch von mir gewählt. Aber mit 15 Jahren Praxis in der Bank kann ich Dir definitiv sagen, dass hier ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegen würde.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker


    Die auch angesproche Kontosperrung trotz auch über den Tod hinausreichender Kontovollmacht bei den örtlichen Instituten folgt statt strikter Gesetzeseinhaltung sicher eher der Devise "Machen wir immer so, haben wir schon immer so gemacht und sie sind auch der erste, der daran Anstoß nimmt".


    Das ist auch nicht bei allen Banken so. Beim Tod eines Vaters, der sein Konto bei einer Raiffeisenbank hatte, gab es in dieser Hinsicht keine Probleme. Ich hatte Kontovollmacht über den Tod hinaus und ich konnte dann auch nach seinen Tod über das Konto verfügen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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