Kontovollmacht: Mutter ---> Sohn

  • Hallo,


    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:


    Meine Mutter hat ein Konto aufgemacht, worauf ich jetzt meine Geldeingänge fließen lasse. Die PIN-Nummern sind mir natürlich bekannt und meine Mutter hat nichts dagegen, dass ich das Konto nutze.


    Jetzt stellt sich mir nur die Frage des Bezahlens mit Unterschrift: Reicht es, wenn mir meine Mutter auf einer DIN-A4-Seite per Vollmacht unterschreibt, dass ich das Konto verwenden darf? Dieses Schreiben würde ich dann beim Bezahlen mit Unterschrift zur Not vorlegen.


    Gruß,


    Meik

  • Das wird höchstwahrscheinlich kein Händler akzeptieren!
    Ein solches Schreiben kann genauso gut gefälscht sein (man kennt dies aus Schulzeiten :D) und ich zweifle ganz stark daran, dass es da einen Weg gibt es auf diese Art und Weise zu regeln.


    Deiner Aussage nach hast du aber ein Einkommen, warum also kein eigenes Konto????
    Hast du mal bei Schwiegertochter gesucht mitgemacht??? (SCNR :D;) )

    Ich habe eine Diät gemacht und fettem Essen und Alkohol abgeschworen - in zwei Wochen verlor ich 14 Tage!


    [small] - Joe E. Lewis - [/small]

  • Ich habe noch ein eigenes Konto. Dieses möchte ich aber jetzt kündigen, weil ich Anfang nächsten Jahres für einige Zeit ins Ausland gehen werde und die Konditionen hierfür einfach zu schlecht sind.


    Wegen meinen 2 Schufa-Einträgen, die zwar schon seit 1 Jahr beglichen sind, bekomme ich immer noch kein neues Konto.


    Nun gut, zur Not hole ich mir halt mit der PIN immer vorher ausreichend Bargeld.


    Gruß,


    Meik

  • Lass Dich doch einfach als zweiten Kontoinhaber eintragen. Dann bekommst Du auch ne Karte mit eigenem Namen drauf.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Das Konto als Mitkontoinhaber eröffnen zu lassen, schlug fehl. Deswegen hat meine Mutter das Konto nun alleine eröffnet. Dann muss ich halt über den Bargeld- und Überweisungsweg das Konto nutzen.


    Gruß,


    Meik

  • Blödsinn, sie kann dir auch bei der Bank (dazu müsste man auch mal mit dem berater reden) eine kontovollmacht einrichten und du bekommst ne karte. hat nix damit zutun wer das konto eröffnet hat.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Da die Bank mich nicht wollte, unterlasse ich diesen Versuch lieber. In 2 Jahren sind die Schufa-Einträge gelöscht und dann kann ich ja auf ein eigenes Konto umsteigen. Bis dahin verhalte ich mich einfach ruhig mit den Karten meiner Mutter.

  • Jeder hat ein Anrecht auf ein Girokonto, daß ist sogar gesetzlich geregelt. Die Banken müssen trotz negativen Schufaeintrag ein Girokonto eröffnen, dazu sind sie verpflichtet. Allerdings kann man ein solches "Pflichtkonto" meist nicht überziehen, es ist ein reines Guthabenkonto. Wende dich am besten an ein kommunales Geldinstitut, das sind die "Sparkassen" mit dem Logo "S" in der Farbe rot.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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