Frage zu Nebenkosten/auf Mietkaution pfeifen beim Auszug

  • Folgende Fragen solltest Du Dir selbst beantworten können:
    Wann hat der Vermieter denn in den Vorjahren abgrechnet?
    Über welchen Zeitraum: 1.1.-31.12. eines Jahres - oder anderer?
    (Heizung zentral mit Öl? --> deutlich teurer geworden, also vielleicht doch keine Rückzahlung..)


    Allgemein gilt:
    Extra Deinetwegen muss er "unterjährig" nicht abrechnen.
    innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des abzurechnenden Zeitraums sollte der Vermieter Dir die Rechnung zugeschickt haben, anderenfalls musst Du keine Nachzahlung leisten.


    PS: Einen Beleg über die gezahlte Kaution hast Du aber?
    Allgemein ist ein "an den Vermieter verpfändetes Mietkautionssparbuch auf den Mieter-Namen" eine sichere Sache..

  • Ich meine, dass vom Januar bis Dezember abgerechnet wurde.


    Heizung ist Fernwärme, kein Öl.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Buzzwords
    Allgemein gilt:
    Extra Deinetwegen muss er "unterjährig" nicht abrechnen.
    innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des abzurechnenden Zeitraums sollte der Vermieter Dir die Rechnung zugeschickt haben, anderenfalls musst Du keine Nachzahlung leisten.


    Bei ersterem stimme ich dir zu, aber bei zweiterem müsste man im schlimmsten Fall ~2 Jahre auf seine Abrechnung warten?
    Bsp: Abrechnung 1.1. bis 31.12. Du ziehst am 31.1.10 aus. 12 Monate nach Ablauf des abzurechnenden Zeitraums wäre ja der 31.12.2011! D.h. du bekämst deine Abrechnung evtl. erst im Dezember 2011!? :confused:
    Kann ich mir nicht vorstellen.
    Ich behaupte einfach mal:
    Nach spätestens 12 Monaten muss man die Abrechnung haben (im Beispiel also spätestens am 31.1.2011), ansonsten verfällt eine Nachzahlung. Alles andere macht ja auch keinen Sinn!!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Bei ersterem stimme ich dir zu, ..
    Ich behaupte einfach mal:
    Nach spätestens 12 Monaten muss man die Abrechnung haben (im Beispiel also spätestens am 31.1.2011), ansonsten verfällt eine Nachzahlung. Alles andere macht ja auch keinen Sinn!!


    Mieter, die in Deinem Beispiel bis 31.12.11 keine Nachzahlungsrechnung bekommen haben, brauchen die nicht zu zahlen - der "Umzieher" schon zu einem früheren Stichtag?
    Es soll aber in der Tat Amtsgerichte geben, die das so gesehen haben, ist also mal so, mal so..


    Warum nicht mal freundlich telefonisch beim alten Vermieter anfragen, bis wann mit der Abrechnung zu rechnen ist, zumal nun über 1 Jahr vorbei ist?

  • Den Vermieter habe ich zwischenzeitlich schon kontaktiert (vor Erstellung der Frage hier im Thread), aber die Antwort steht noch aus (Email).

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