Naja, gut, war etwas hitzig, normalerweise sollte der Vermieter nur die Nebenkosten abrechnen, die nach der 2. Nebenkostenberechnungsverordnung abrechenbar sind.
Ein gutes miteinander und darüber reden hilft natürlich so manchen Streit zu vermeiden. Der Mieter hat die Mietsache für die Mietdauer in seiner Obhut. Einen Zugriff hat der Vermieter auf das Mietobjekt dann nur noch sehr eingeschränkt. Wenn jetzt der Mieter irgendwelche Schäden am Mietobjekt nicht meldet, dann hat der Vermieter erstmals pech gehabt. Meistens ist von Mietern leider auch nicht viel zu holen, so daß die Sache im schlimmsten Fall für den Vermieter sehr teuer werden kann.
Hielte sich jeder an die gesetzlichen Vorgaben, die eigentlich genau definiert sind und auch in Kommentaren etc. genau ersichtlich sind, kann eigentlich nichts passieren. Nur, wenn eine oder beide Seiten die Spielregeln nicht kennen oder einhalten, dann wird´s teuer.
In vielen Fällen schaut der Mieter nicht grad sehr auf das Eigentum des Vermieters und wundert sich dann, wenn beim Auszug das ein- oder andere in Rechnung gestellt wird. Auf der anderen Seite gibt es so manchen Vermieter, der versucht, sich auf Kosten seines Mieters gesund zu sanieren. Eine normale Abnutzung der Mietsache ist in der Miete eingepreist, eine über das normale hinausgehende Abnutzung natürlich nicht.