Frage zu Nebenkosten/auf Mietkaution pfeifen beim Auszug

  • Naja, gut, war etwas hitzig, normalerweise sollte der Vermieter nur die Nebenkosten abrechnen, die nach der 2. Nebenkostenberechnungsverordnung abrechenbar sind.


    Ein gutes miteinander und darüber reden hilft natürlich so manchen Streit zu vermeiden. Der Mieter hat die Mietsache für die Mietdauer in seiner Obhut. Einen Zugriff hat der Vermieter auf das Mietobjekt dann nur noch sehr eingeschränkt. Wenn jetzt der Mieter irgendwelche Schäden am Mietobjekt nicht meldet, dann hat der Vermieter erstmals pech gehabt. Meistens ist von Mietern leider auch nicht viel zu holen, so daß die Sache im schlimmsten Fall für den Vermieter sehr teuer werden kann.


    Hielte sich jeder an die gesetzlichen Vorgaben, die eigentlich genau definiert sind und auch in Kommentaren etc. genau ersichtlich sind, kann eigentlich nichts passieren. Nur, wenn eine oder beide Seiten die Spielregeln nicht kennen oder einhalten, dann wird´s teuer.


    In vielen Fällen schaut der Mieter nicht grad sehr auf das Eigentum des Vermieters und wundert sich dann, wenn beim Auszug das ein- oder andere in Rechnung gestellt wird. Auf der anderen Seite gibt es so manchen Vermieter, der versucht, sich auf Kosten seines Mieters gesund zu sanieren. Eine normale Abnutzung der Mietsache ist in der Miete eingepreist, eine über das normale hinausgehende Abnutzung natürlich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Du findest es eine "Frechheit", Betriebskosten nicht zu zahlen. Du hast aber schon gelesen, dass der TE bereits gegen die Abrechnung 2008 Einwendungen erhoben hat, auf die der Vermieter nicht reagiert hat. Ich weiss nicht, wie viele BK-Abrechnungen Du schon in den Händen hattest, aber tatsächlich sind diese einfach oft grottenfalsch und der Mieter wird unzulässig mit Kosten belastet, die er nicht zahlen muss.


    also da muß ich mal die Vermieter in Schutz nehmen, die Nebenkostenabrechnung ist für den Vermieter ein durchlaufender Posten, wenn die falsch wäre hätte er selber auch den falschen Betrag bezahlt.


    Nicht der böse Vermieter erstellt die Abrechnung, das macht ja die Hausverwaltung die von der Wohnungseigentümergemeinschaft dafür beauftragt wurde und die vergibt Sachen wie Heizkostenverteilung auch meistens nochmals an externe Dienstleister wie EAD.


    Der Vermieter bekommt irgendwann mal im Frühjahr für seine Wohnungen die Abrechnung, streicht da Posten die er nicht weitergeben darf, ist meistens schon markiert, und leitet diese dann weiter und bezahlt im Vorraus schon die Rechnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft.


    Der Vermieter ist also nur Inkasso, ich denke wenn etwas falsch ist an der Rechnung oder es auch so Beschwerden gibt dann dauert es eben immer eine Weile bis es geregelt ist, der muß ja auch erst zur Hausverwaltung rennen, evtl außerordentliche Versammlungen veranlassen etc.



    Wie du siehst ist der Vermieter auch nur ein Opfer wenn da etwas schief läuft, bereichern tut er sich sicher nicht durch falsche Abrechnungen, das Geld liegt nicht lang bei ihm aufm Konto, das wandert schnell auf ein Konto bei der Hausverwaltung.

  • @ Blacksektor Na, so langsam kommen wir ja doch nich auf einen Nenner. ;)


    @ hottek Was Du beschreibst, mag für einen Teil der Vermieter zutreffen, die eben z.B.Teil einer WEG sind - die Masse der Vermieter erfasst Du damit aber nicht unbedingt. Wie shelter schon schrieb, gibt es genug Vermieter, die die BK-Abrechnung selbst erstellen. Und da gibt es einfach Fehler in allen Facetten. Es gibt Vermieter, die ohne jegliche vorherige Vereinbarung dem Mieter pro Monat x € für Fernsehempfang in Rechnung stellen und bei Nichtzahlung mit Kappen des SAT-Kabels drohen. Es gibt den im Haus wohnenden Vermieter, der das Ganze so berechnet, dass er am Ende die Mieter auch seine Betriebkosten zahlen lässt. Da wird das Risiko von Leerstand auf den Mieter abgewälzt etc., es werden Instandhaltungskosten in Form verkappter Wartungsverträge auf den Mieter umgelegt (gerade wieder bei einem großen kirchlichen Vermieter erlebt - nachdem es rauskam, war nicht einmal ein wirklich schlechtes Gewissen zu bemerken). Im Ergebnis sind jedes Jahr ein beträchtlicher Prozentsatz der Abrechnungen falsch - oft sicherlich unabsichtlich, in vielen Fällen muss man aber davon ausgehen, dass dem Vermieter durchaus bewusst ist, was er abrechnen darf und was eben nicht, es aber auf einen Versuch ankommen lässt.


    Auch hier kommen wir wieder zu den weißen und schwarzen Schafen auf beiden Seiten. Genauso gibt es nämlich auch Mieter, die natürlich in Kenntnis dessen, dass die Kosten grundsätzlich richtig sind und auch von Ihnen verbraucht wurden, z.B. aufgrund formeller Fehler Nachzahlungen nicht leisten, was moralisch jedenfalls zumindest fragwürdig ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    @ hottek Was Du beschreibst, mag für einen Teil der Vermieter zutreffen, die eben z.B.Teil einer WEG sind - die Masse der Vermieter erfasst Du damit aber nicht unbedingt. Wie shelter schon schrieb, gibt es genug Vermieter, die die BK-Abrechnung selbst erstellen. Und da gibt es einfach Fehler in allen Facetten


    oh, evtl habe ich das zu sehr durch meine "schwäbische Brille" gesehen, hier in der Gegend sind wirklich die meisten Mietwohnungen in der Hand von irgendwelchen Kleininvestoren die in WEGs zusammen geschlossen sind.


    Bevor ich mich für eine ETW entschieden habe habe ich mir auch ein paar Mietwohnungen angeschaut, entweder zusammen mit den Vermietern oder eben mit dem beauftragten Hausverwalter und es waren zu 99% Kleinvermieter. Auch mit meiner ETW habe ich mich mit vielen Besitzfragen beschäftigt und eigentlich nie Objekte gesehen bei denen mehr als 1/3 einem einzelnen Besitzer gehört hat.


    Ok, und dann gibts ja noch die größeren Objekte, aber die sind ja meistens vom städtischen Wohnbau.



    Ok, gebe zu dann habe ich falsche Behauptungen aufgestellt.



    Aber gerade für solche Kleininvestoren sind teilweise diverse Mieter schon ein großes Existenzrisiko.

  • Re: Frage zu Nebenkosten/auf Mietkaution pfeifen beim Auszug



    Sorry Leute, aber das hat doch alles mit der Frage von Quoth nicht mehr viel zu tun. Ich habe seine Frage auch nicht so verstanden, dass er sich möglichst billig aus der Wohnung "davonstehlen" will, sondern er schreibt ja selbst, dass ihm sein angedachtes, vereinfachtes Verfahren durchaus ein paar Euro wert wäre, nämlich einen Teil der Kaution.


    Rechtlich gesehen geht das so natürlich nicht, aber wenn der Vermieter mitspielt warum nicht? Man könnte es ihm zumindest mal vorschlagen (falls man mit ihm reden kann). Bevor wir hier aber weitere Tips geben können, würden mich noch ein paar Fakten interessieren:


    - Um wieviel Geld geht es hier eigentlich?
    - Wie hoch ist die Kaution?
    - Wie gross ist die Wohnung? Was steht bzgl. Renovierung im Mietvertrag? Ist die Klausel zur Endrenovierung überhaupt wirksam? Wenn ja, wie hoch wären die Kosten der Renovierung in etwa? Bedenke, wenn Du es selbst machst ist es deutlich günstiger als wenn der Vermieter dafür Handwerker beauftragen muss.
    - Wie hoch war die Nachzahlung der NK-Abrechnung von 2008, die Du unter Vorbehalt beglichen hast? Was hattest Du beanstandet? Was hast Du unternommen, nachdem der Vermieter nicht auf die Beanstandung (Widerspruch?) reagiert hat?
    - Wie hoch ist die Nachzahlung der NK-Abrechnung von 2009? Warum hast Du sie noch nicht bezahlt? Gibt es auch hier Unstimmigkeiten/Gründe für einen Widerspruch?


    Bedenke bitte, dass die NK-Abrechnung mit Erhalt fällig ist. Ausser Du hast z.B. Widerspruch eingelegt oder machst von deinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch (das habe ich gerade durch, da der Vermieter mir partout nicht die Einsicht in die Belege gewähren wollte - musste dafür nen Anwalt einschalten und die Abrechnung war natürlich falsch :p).

  • horstie Ich denke, soweit liegen wir gar nicht auseinander. Das der 50 - 70 jährige Vermieter nicht seine Nebenkostenabrechnung fehlerfrei hinkriegen kann mag nicht mal so wenig vorkommen.
    Ohne eine rechtliche Vorbildung, eher unwahrscheinlich, daß der das hinbekommt. Es gibt jedoch sicher auch andere Vermieter :D


    Es ist in Deutschland wirklich alles glasklar geregelt, so daß theoretisch die Rechtslage klar sein sollte, oder wie es heißt ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

  • Und genau diese anderen Vermieter rechnen alle korrekt ab? Willkommen in der Realität. Bei mir war es gerade die "gebildete" Vermieterin (Immobilienkauffrau), die gemeinsam mit der beauftragten Hausverwaltung eine falsche NK-Abrechnung erstellt hat. Ich glaube kaum, dass sie nicht wusste was sie da macht. Aber man kann es ja versuchen, die meisten Mieter sind ja so dumm und merken es nicht (Achtung Ironie) :rolleyes:

  • Ich habe mal eine Frage zur NK-Abrechnung.


    Am 31.05.2011 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat mir bisschen mehr als die Hälfte der Kaution zurückgezahlt und den Rest einbehalten, da er noch die NK-Abrechnung abwarten wollte.


    Jetzt ist nun schon über 1 Jahr vergangen, aber ich habe noch nichts von ihm gehört. Müsste innerhalb von 12 Monaten nicht schon eine Zwischenabrechnung bzw. Komplettabrechnung erfolgt sein?


    Ich hätte nämlich ganz gerne den Rest meiner Kaution zurück.


    Im übrigen fand ich es recht lächerlich, dass er was einbehalten hat, denn in den Jahren zuvor habe ich immer etwas zurück bekommen...

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