wie ist die rechtslage bei einem Widerrufsrecht im internet?

  • Hallo, habe folgendes problem.


    Habe ein handy bei ebay kleinanzeigen gesucht und einen angeschrieben.
    Dieser hat mir mitgeteilt das er über nice24.eu verkauft.
    Ich habe mich dort angemeldet und natürlich ging da nix, was aber kam war eine REchnung in höhe von 60 € für einen 6 Monats vertrag ...


    Ich habe das innerhalb meiner 2 wochen Widerrufsrecht gesehen und per email von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht.


    Jetzt steht aber bei denen in den AGB`s das sich da nur händler anmelden dürfen und wenn einer priv. person sich anmeldet das sie dann trotzdem die 60 euro als quasi strafe zahlen muss.


    Ist sowas rechtens??
    einer im internet meinte, das man das wiederrufsrecht als priv. person immer nutzten kann auch bei falschanmeldungen wenn man innerhalb der 2 wochen frist ist. da können die AGB`s so viel schreiben wie sie wollen..



    edit: des krasse ist ja, das ich mit denen hin und her gestritten habe und die rechnung eben noch nicht bezahlt habe und siehe da, ohne eine Abmahnung kommt gleich das Inkasso unternehmen ^^

  • Was ist das denn wieder für ne blödsinnige Seite?
    Kann mir nicht vorstellen daß das seriös ist! Man findet auch keine Informationen über den Laden!?


    Ich würd erst mal nicht zahlen!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Für ein B2B Portal auch sehr interessant, dass man da relativ wenig bis gar nichts zu den Suchbegriffen


    "netto" "brutto" "mwst" "mehrwertsteuer oder gar "ust" "umsatzsteuer"


    in den AGB findet... besser gesagt gar nichts. Ist ja auch vollkommen uninteressant, wie die Preise dort ausgewiesen werden. Gerade in so einem Geschäftsfeld ;)



    Und nein, das ganze riecht nicht nach Abzocke...

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    ... Ist ja auch vollkommen uninteressant, wie die Preise dort ausgewiesen werden. Gerade in so einem Geschäftsfeld ;)


    Und nein, das ganze riecht nicht nach Abzocke...


    Wie passt denn das zusammen? Oder hast du nen zweiten Smiley vergessen? :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Wie passt denn das zusammen? Oder hast du nen zweiten Smiley vergessen? :confused:


    ich dachte, den Smiley hätte ich mir sparen können ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    ich dachte, den Smiley hätte ich mir sparen können ;)


    Ok, alles klar... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • einerseits bin ich selber schuld auf sowas reinzufallen, aber das wiederum bestärkt mich in der hinsicht das ich hier vor gericht gehen werde damit andere nicht drauf reinfallen.


    Für was hat man sonst eine Rechtschutz ohne SB :-)

  • Ach Quatsch, einfach auf sich beruhen lassen!
    Da wird nix kommen, und wenn doch, wollen die ja was von dir! ;)
    Dann kannst immer noch deine RS bemühen...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    gegenüber privatpersonen sind AGB eh unwirksam, da hat immer das BGB vorrang.


    Das ist in dieser Pauschalität falsch. Es gibt sehr wohl dispositives Recht, das per AGB geregelt werden kann.

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