ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
praktisch steht sowas überhaupt nicht schriftlich im vertrag.
Womit man dann nach der Zahlung einer - wie auch immer man dass dann nennt - Prämie längerfristig in die Gefahr der "betrieblichen Übung" begibt wodurch für den AN ein Rechtsanspruch auf diese Zahlung entsteht - egal was der AG sich eigentlich dabei gedacht hatte.
Jaja dann zahlt man eben nur unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit etc. pp.... schon klar, Fakt ist doch nun mal einfach: Wer bei uns in DE als AG Mitarbeiter beschäftigt tut einfach gut daran wenn er alles was mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat möglichst sauber schriftlich im Vertrag fixiert. Alles was da so nebenbei gemauschelt wird kann im Streitfall immer sehr schnell zum Bumerang werden und am Ende hat man damit doch nur unnötig Ärger.
Wie bereits geschrieben: Prämen (oder Weihnachtsgeld) dürfen ja auch bei Krankheit gekürzt werden, solange man es eben sauber dokumentiert hat. Warum also irgendwelche Krücken konstruieren wenn es auch alles legal und ordentlich geht?