Vodafone - will nicht umtauschen!

  • Es gibt wirklich mindestens ein Dutzend Threads, in denen das Thema Gewährleistung/Garantie für den Zweiterwerber bis zur Gänze ausdiskutiert wurde.


    Die SuFu müsste helfen.


    Frankie

  • Ah okay
    ich glaube, dass ich es jetzt verstanden habe.


    Ich muss jetzt die Garantiekarte ausfüllen und das Gerät zu einem Samsung Service-Center schicken, weil Samsung nach Vorlage der Rechnung (habe aber nur eine Kopie) auf das Gerät 24 Monate Garantie gibt für alle Geräte, die ab dem 1.5.2006 gekauft wurden.


    Habe ich das so richtig verstanden?

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    gut ok.
    Ist trotzdem eine Sache zwischen Verkäufer und Käufer und nicht zwischen Verkäufer und 2. Käufer ;-)


    Durch den Verkauf von Erstkäufer an Zweitkäufer werden aber auch die Gewährleistungsrechte des Erstkäufers gegen den Verkäufer konkludent an den Zweitkäufer abgetreten. Dieser kann die dann geltend machen. Bei der Garantie sieht das anders aus, da diese ja nur eine freiwillige Leistung des Verkäufers ist.

  • Nein. Die Gewährleistungsansprüche bestehen immer erstmal nur zwischen Verkäufer und 1. Käufer.
    Wenn der 1. Käufer beim Verkauf an den 2. Käufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, dann kann der 2. Käufer sich ggfs. an den 1. Käufer wenden.


    Es sei denn der 1. Käufer tritt explizit die Gewährleistungsansprüche an den 2. Käufer ab.
    Automatisch passiert das nicht !

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Nein. Die Gewährleistungsansprüche bestehen immer erstmal nur zwischen Verkäufer und 1. Käufer.
    Wenn der 1. Käufer beim Verkauf an den 2. Käufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, dann kann der 2. Käufer sich ggfs. an den 1. Käufer wenden.


    Es sei denn der 1. Käufer tritt explizit die Gewährleistungsansprüche an den 2. Käufer ab.
    Automatisch passiert das nicht !


    Nichts anderes hab ich geschrieben,mit dem Unterschied, dass das eben doch automatisch (eben konkludent durch Beilegung der Rechnung) passiert. Eine Abtretung ist soweit formfrei möglich, sehe in der Sache kein Problem. Um ganz sicher zu gehen, kann man sich die Abtretung vom Erstkäufer natürlich schriftlich bestätigen lassen, ist aber nicht nötig.

  • Doch eben das ist nötig!
    Ist zwar eine Kleinigkeit, aber die Übertragung muss explizit erfolgen; sie erfolgt nicht einfach so mit dem Verkauf!

  • Kann ich die nicht einfach fälschen?
    Ich sage einfach, dass mein Onkel mir das Handy geschenkt hat und mit seinem Namen unterschreibe ich dann die Abtretung.
    Samsung kann es ja eh nicht nachprüfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von almost
    Kann ich die nicht einfach fälschen?
    Ich sage einfach, dass mein Onkel mir das Handy geschenkt hat und mit seinem Namen unterschreibe ich dann die Abtretung.
    Samsung kann es ja eh nicht nachprüfen.


    Du musst einfach mal in die AGB von Samsung schauen. Haben die die Garantie nicht auf den Erstkäufer beschränkt, brauchst Du überhaupt nichts zu fälschen, sondern reichst das Gerät einfach mit der Rechnung ein. Dann ist auch egal, ob da nicht dein Name drauf steht.

  • Leute, das ist ja ganz schön was ihr hier diskutiert. Aber ganz ehrlich: das interessiert eigentlich überhaupt nicht. Normalerweise ist es überhaupt kein Problem einen Serviceauftrag bei VF anzulegen, da ist nur die Rechnung für nötig ganz egal auf wen die läuft. Und man benötigt dafür auch kein Kennwort oder Kennzahl. Sofern möglich würd ich's einfach mal in einem anderen Shop versuchen.

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