Wahlrecht: Direkt- und Zweitmandate

  • Ich würde behaupten, dass die kaufmännische Rundung auf ganzzahlige Werte (Sitze) ein solches "einfaches" System ist. Selbst mit dem niedrigsten Schulabschluss kann das jeder problemlos. Auch dass hier ein einmaliger meist zu vernachlässigender Rundungsfehhler auftritt, ist nicht zu kritisieren. Ein einfaches System stünde daher durchaus zur Verfügung.


    Allerdings ... durch die getrennte Rundung in vier Regierungsbezirken entstehen halt vier Rundungsfehler, die im unglücklichsten Fall alle in dieselbe Richtung gehen und so die Sitzverteilung merklich verfälschen können.


    Und die Feststellung, eine Demokratie sei ohne sich aufblähende Parlamente nicht machbar, wird durch die Realität widerlegt. Selbstverständlich kommt man ohne aus ... ob nun durch eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise und/oder andere transparente Modifikation des Wahlrechts. Der Bestand einer Demoktrie bedingt doch nicht zwingend ein Wahlsystem mit Direkt- und Überhangmandaten in der jetzigen Ausgestaltung!


    Oder will jemand ernsthaft behaupten, in Demokratien, die ohne dieses Instrument auskommen, würde der Wählerwille systematisch mit Füßen getreten? ;)


    Frankie



    Erg:
    Vereinfacht man das Wahlrecht dahingehend, dass Überhangmandate gar nicht erst entstehen können, ist man das Problem auf einen Schlag los. Und dass Überhangmandate ein wesentliches Kriterium für das Bestehen einer Demokratie sein sollen, wird man allen Ernstes nicht behaupten können.

  • Wir runden also beispielsweise 40,4 % Stimmen in einem Parlament mit 100 Sitzen auf 40 Sitze. Dann runden wir 39,5 % auf 40 Sitze. Schaut nicht gerecht aus.


    Dass Überhang- und Ausgleichsmandate notwendig werden können, liegt an der Kombination von Personen- und Verhältniswahl. Die Notwendigkeit ist also eine Folge von... Mir war nicht klar, dass das hier ebenfalls in Frage gestellt wird. Viele Leute freuen sich, dass sie einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis direkt wählen können und mit ihrer Zweitstimme Verhältnisse beeinflussen können.


    Die Parlamente sind eben nicht aufgebläht - das war meine These. Man müsste sie vergrößern, um den Wählerwillen genauer abbilden zu können oder eben Informationsverluste in Kauf nehmen, wenn sie in Ihrer Größe überschaubar bleiben sollen. Das meinte ich mit Optimierungsproblem. Nicht ganz trivial....


    Diese mathematischen Probleme haben alle Demokratien, die auf ähnliche Wahlsysteme setzen.
    Verbesserungsvorschläge sind übrigens erwünscht. Wie sieht dein Wunschwahlsystem aus, das gerecht und transparent ist?

  • Aus dem Ärmel wird das ein Einzelner kaum zaubern können - und ein "Wunschwahlsystem" wird wohl auch niemand ad hoc parat haben.


    Am Ende muss es dem Bürger aber möglich sein, das Verhältnis von Wählerstimmen zu Sitzen im Parlament höchstselbst rechnerisch nachvollziehen zu können. Und wie ich schon geschrieben hatte: Die Fähigkeit zur kaufmännischen Rundung wird man voraussetzen dürfen.


    Ich persönlich war über eine Sitzverteilung als Folge einer Hochrechnung gestolpert, bei der von zwei Parteien mit gleicher Stimmenzahl eine von ihnen drei Sitze mehr erhalten hätte als die andere (siehe Eingangsposting). Und das ist wirklich niemandem mehr vermittelbar und auch nicht gerechtfertigt.


    Es wäre Aufgabe demokratisch gewählter Gremien (die wir als Foge der Wahl ja haben), Vorschläge zu erarbeiten, wie man diese sicher nicht wünschenswerte Folge des Wahlrechts abstellen kann. Und bei dieser Gelegenheit sollte man auch "alte Zöpfe" überprüfen - und sich nicht auf "Flickwerk" beschränken. Jedenfalls halte ich es für unlauter, so lange zu warten, bis das BVerfG aufgrund einer Klage Vorgaben macht - denn die Schaffung gesetzlicher Regelungen ist nicht seine originäre Aufgabe. Obwohl dieser Weg für die Politik ein recht bequemer ist ... und auch immer wieder gern genommen wird. ;)


    Frankie



    Erg.:
    Das Fehlen von Erst- und Zweitstimme in BW begrüße ich im übrigen ausdrücklich. Die Trennung der Stimmabgabe in Erst- und Zweitstimme ist ein weiterer Punkt des Wahlrechts, der von einem nennenswerten Teil der Wählerschaft nicht nachvollzogen werden kann. Ein für meine Augen transparentes Wahlsystem müsste darauf verzichten - auch wenn der zugrundeliegende Gedanke ein durchaus wohlgemeinter ist.

  • Es ging im Kern doch darum, inwieweit das Wahlsystem gerecht sein und gleichzeitig von den Wählern "einfach" nachvollzogen werden kann. Die These ist, dass das bei einem Direkt- und Personenwahl kombinierenden System einfach nicht möglich ist. Das hat insbesondere mathematische Hintergründe. Ich habe das versucht anzudeuten. Wie ich aber an deinem beharrlichen Festhalten an der "kaufmänische Rundung" feststelle, ist das ggf. eine Argumentation, die nicht durchdringen wird.


    Du favorisierst nun ein reines Verhältniswahlrecht, das wir Deutschland nicht haben? Das steht dir zu und das würde auch das System etwas vereinfachen.


    Ich finde es jedenfalls besser und begrüße ausdrücklich, dass ich (wenigstens) bei der Bundestagswahl mit meiner Erststimme einen Kandidaten bzw. einen Menschen aus meinem Wahlkreis direkt wählen kann - wissend, dass dieser auch eine gewisse Verantwortung für die Interessen der Region trägt. Dabei muss ich nicht auf sein Parteibuch achten.
    Mit der Zweitstimme kann ich meinen bundespolitischen Willen zum Ausdruck bringen und auf "reale" Verhältnis der Sitzverteilung im Bundestag Einfluss nehmen.


    Da nehme ich aufwendigere Strukturen und scheinbare oder reale Inkonsistenzen in einem gewissen Rahmen in Kauf. Wichtig ist, dass die Ergebnisse reproduzierbar sind. Dann können sie auch nachvollzogen werden.


    Deine indirekte Forderung nach einem reinen Verhältniswahlrecht dürfte m. E. in diesem Land nicht mehrheitsfähig sein - auf keiner Ebene. Du sagst, ein nennenswerter Teil der Wählerschaft könne die Unterscheidung in Erst- und Zweitstimme nicht nachvollziehen? Mir ist noch kein Mensch begegnet, dem das so geht bzw. der dieses System nicht vorteilhaft findet!

  • Keineswegs bin ich ein Anhänger des reinen Verhältniswahlrechts!


    Ein Wahlrecht mit Direktmandaten kann man durchaus so gestalten, dass es (weitestgehend) ohne Überhang- und Ausgleichsmandate auskommt. Auch der Wegfall von Erst- und Zweitstimme induziert keineswegs den Wegfall von Direktmandaten. BW ist hierfür doch gerade das Paradebeispiel! Und dass man bei Wahl eines Wunsch-Direktkanditaten wie in BW auch die Partei mitwählt, für die er als Repräsentant auftritt, halte ich für akzeptabel, wenn hierdurch die notwendige Transparenz herbeigeführt werden kann.


    Mir die indierekte Forderung nach einem reinen Verhältniswahlrecht zu unterstellen, erreicht ja fast schon die Dimension eines Schlagabtauschs auf politischem Parkett. :)


    Aber nein ... wir sind hier im TT ... und wenn ich indirekt ein reines Verhältniswahlrecht bevorzugen würde, würde ich das schon so formulieren (wenn keiner der Mods was dagegen einwendet). Der vor Jahren drohende Fall, dass die Grünen ihr verdientes Mitglied Ströbele per Listenplatz "kaltstellen", sollte auch weiterhin per Direktmandat zu verhindern sein!


    Ich hielte es durchaus für möglich, durch Verringerung der Zahl der Wahlkreise und die Vermeidung der Addition mehrerer Rundungsfelhler das Wahlsystem auch unter Beibehaltung von Direktmandaten zu modernisieren. Selbst wenn man die Zahl der nach dem Wahlrecht möglichen "Zusatzmandate" nur deutlich verringern würde, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung.


    Lieber Qwerlk, hier dürfen wir noch ehrlich sein ... hoffe ich. ;)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Per Direktwahl die Hälfte der Sitze. Die andere Hälfte per Verhältniswahl, ohne Anrechnung der Direktsitze.


    Klingt auf den ersten Blick klasse, aber hast Du das mal durchgerechnet? Vermutlich nicht.
    Bezogen auf die LTW-Wahl in BW mit 70 Wahlkreisen würde das bedeuten, der Landtag hätte fix 140 Sitze.
    CDU holt 60 Direktmandate und 39,0 % der Stimmen, also 60 + 27 Sitze.
    SPD holt 1 Direktmandat und 23,1 % der Stimmen, also 1 + 16 Sitze.
    Die Grünen holen 9 Direktmandate und 24,2 % der Stimmen, also 9 + 17 Sitze.
    FDP holt 0 Direktmandate und 5,3 % der Stimmen, also 0 + 4 Sitze.


    In Summe also:
    CDU: 87 Sitze bei 39,0 %
    SPD: 17 Sitze bei 23,1 %
    Grüne: 26 Sitze bei 24,2 %
    FDP: 4 Sitze bei 5,3 %


    Noch Fragen? ;) Ich denke nicht.


    So kompliziert das Wahlverfahren auch sein mag, das schlechteste ist es sicher nicht. Vermutlich auch nicht das beste - aber auf jeden Fall besser als so mancher Schnellschuss aus der Hüfte.
    QED. ;)


    PS: Die 5-Prozenthürde habe ich der Einfachkeit halber weggelassen. Würde die Rechnung nur komplizieren, aber das Ergebnis kaum verändern.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    ...
    So kompliziert das Wahlverfahren auch sein mag, das schlechteste ist es sicher nicht. Vermutlich auch nicht das beste - aber auf jeden Fall besser als so mancher Schnellschuss aus der Hüfte.
    ...


    So sehe ich das auch - die Notwendigkeit, etwas übers Knie zu brechen, besteht eher nicht.


    Allerdings halte ich die vom Handydoctor aufgeworfene Frage weiterhin für berechtigt und hielte es nicht für falsch, das Wahlrecht transparenter zu regeln ... allerdings ohne dabei vom Regen in die Traufe zu gelangen.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Klingt auf den ersten Blick klasse, aber hast Du das mal durchgerechnet? Vermutlich nicht.
    ...


    So genau wie Du habe ich das nicht durchgerechnet, nur überschlagsmäßig, reicht bei dieser BW-Wahl auch.
    In einem anderen Bundesland oder auf Bundesebene können die Anzahl der Direktmandate für die einzelnen Parteien stark von der BW-Wahl abweichen.


    Vor Jahrzehnten war mal das Mehrheitswahlrecht auf Bundesebene ein Gesprächsthema.
    Seitdem habe ich dieses modifizierte Mehrheitswahlrecht im Kopf. Also kein Schnellschuss.

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Per Direktwahl die Hälfte der Sitze. Die andere Hälfte per Verhältniswahl, ohne Anrechnung der Direktsitze.


    Klingt gut, aber dann hätte bei einer Landtagswahl oft eine Partei die absolute Mehrheit, obwohl sie nur etwa zwischen 30% und 40% der Stimmen bekommt. Die SPD oder CDU stellen doch zu 90% alle Direktmandate in einem Bundesland, siehe Sachsen-Anhalt oder Ba-Wü, ein Ausspiltung der Dirktmandate wie in Rheinland-Pfalz dürfte doch eher die Ausnahme sein (nachgeprüft habe ich es jetzt nicht, ob es öfters zu solchen Ergebnissen kommt).


    Um die Überhangmandate zu verhindern, müsste es doch nur 3 bis 4 mal mehr Sitze im Landtag geben als Wahlkreise.


    Was ich mich aber Frage, was bei einer Bundestagswahl passiert, wenn die CSU nicht über die 5% Hürde kommt und keine 3 Direktmandate bekommt.


    Oder eine Partei gewinnt alle Wahlkreise, und wird mit 5,0% bis 10 % die stärkste Partei und der Rest scheitert an der 5% Hürde. :confused:


    Ich weiß, die letzten beiden Sachen sind sehr theoretisch, aber man weiß ja nie. :D :

    Dr. strg. c. Guttenberg

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