Die Frage ist doch, Bevorzugung von Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht?
Beim reinen Mehrheitswahlrecht haben kleine Parteien kaum eine Chance einen Abgeordneten zu stellen.
Bei unserem modifizierten Verhältniswahlrecht gibts 5 %-Klausel und Überhangsmandate.
Wahlrecht: Direkt- und Zweitmandate
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Erg.:
Das Fehlen von Erst- und Zweitstimme in BW begrüße ich im übrigen ausdrücklich. Die Trennung der Stimmabgabe in Erst- und Zweitstimme ist ein weiterer Punkt des Wahlrechts, der von einem nennenswerten Teil der Wählerschaft nicht nachvollzogen werden kann. Ein für meine Augen transparentes Wahlsystem müsste darauf verzichten - auch wenn der zugrundeliegende Gedanke ein durchaus wohlgemeinter ist.
Genau dieses Fehlen getrennter Stimmen finde ich extrem ärgerlich in Baden-Württemberg, und es ist auch ein Systembruch, da wir in Deutschland nun mal ein personalisiertes Verhältniswahlrecht haben. Also möchte ich auch die Möglichkeit haben, als Wähler möglichst gezielt von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Und dazu ist es mindestens erforderlich, zwischen Wahlkreiskandidaten und Liste zu unterscheiden. Und tatsächlich finde ich es oft sehr gut, bei den Wahlkreiskandidaten nach anderen Gesichtspunkten entscheiden zu können als bei der Parteiliste: Welche Person erscheint mir glaubwürdiger, welche kennt die Region gut genug, um sie glaubwürdig vertreten zu können? Da bin nicht nur ich schon sehr oft zu ganz anderen Bewertungen gekommen als bei der Auswahl der Parteiliste. Darüber hinaus ist die Erststimme nun mal in der Regel die einzige Möglichkeit, nicht nur über die Relationen der Parteien im Parlament, sondern auch über die konkrete personelle Zusammensetzung des Parlaments mitentscheiden zu können.Ich bin mir auch sehr sicher, dass die allermeisten Wähler die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstimme hinbekommen; das System existiert ja inzwischen schon einige Jahre auf bundesweiter Ebene.
Noch besser wäre es mE, wenn man die Reihenfolge der Listenkandidaten beeinflussen könnte, wie das in Bayern üblich ist.
Edit: Tippfehler
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@TE
Ehrlich währt am längsten.
Um dich zu zitieren: "Vereinfacht man das Wahlrecht dahingehend, dass Überhangmandate gar nicht erst entstehen können, ist man das Problem auf einen Schlag los. Und dass Überhangmandate ein wesentliches Kriterium für das Bestehen einer Demokratie sein sollen, wird man allen Ernstes nicht behaupten können."
Deshalb bin ich zu dem Schluss gekommen, dass du die Kombination aus Personen- und Verhältniswahl ablehnst. Das ist nun offenbar doch nicht deine Meinung. Wie kannst du dann aber verkennen, dass Überhang- und daraus resultierend Ausgleichsmandate systembedingt notwendig sind? Das hat übrigens nichts mit "kaufmännischer Rundung" zu tun.
Zu der oben durchgeführten Rechnung noch eine einfache Ergänzung:
Die CDU erhält in BW alle Direktmandate aus den Wahlkreisen– also 70 Sitze. Sie erhält gleichzeitig 50 % der Stimmen. Bei 120 Sitzen würden ihr also nur 60 Sitze zustehen. Diese Verzerrung muss ausgeglichen werden, was dann zwangsläufig zu Ausgleichsmandaten führt, sodass das Parlament mehr Sitze fassen muss. Man könnte natürlich der CDU in diesem Fall Sitze aberkennen. Aber wäre das fair? Hat ein direkt gewählter Kandidat nicht die maximale Legitimation, die ihm unmittelbar von den Wahlbürgern zugesprochen wurde?Was mich ehrlich stört, sind populistische Argumente wie "Das Desinteresse der Abgeordneten an einer Neuregelung könnte darin begründet sein, dass Überhang- und Ausgleichsmandate einen 120 Sitze umfassenden Landtag im Nachhinein "aufblähen" können - spielend leicht auf 150 Sitze. Was den Steuerzahler viel Geld kostet, dürfte Parteisoldaten dagegen freuen. So bekommt auch der eine oder andere mit unterdurchschnittlichem Ergebnis in seinem Wahlkreis noch zu einem Mandat - das er bei Verteilung nur der "normal" zur Verfügung stehenden Anzahl von Parlamentssitzen nicht bekommen hätte".
Genau das ist eben nicht der Fall. Das klingt insgesamt sehr nach Politikverdrossenheit. Das möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten. Trotzdem ist es wichtig, solche Argumente zu entlarven, da es auf der politischen Bühne genug echte und wichtige Baustellen gibt, die man kontrovers diskutieren kann.
Edit:
robert: Das geht mir genauso. Da ich in Baden-Württemberg lebe, muss ich nun entscheiden: Wähle ich den Direktkandidaten? Dann ist die Partei gleich mitgewählt. Wähle ich die Partei? Dann habe ich gleich den Direktkandidaten mitgewählt. Hier hätte ich gerne die üblichen Freiheiten. -
Falls ich das Ganze richtig verstanden habe, führt doch in BW die Aufteilung und Berechnung auf die vier Regierungsbezirke und die Auswahl der nicht direkt gewählten Kandiaten über ihre absoluten Stimmenzahlen zu den Umgereimtheiten. Dies liese sich doch relativ einfach beheben.
Gruß
Pitter
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Meiner mathematischen Einschätzung zufolge hätte man die "gröbsten" Folgen damit tatsächlich erst einmal im Griff.
Bei meinen Rechnungen, die zur Frage im Eingangsposting geführt hatten und bei denen ich nicht vier Regierungesbezirke getrennt voneinander betrachtet hatte, lag die größtmögliche Verschiebung zwischen zwei (fast) gleichstarken Parteien bei höchstens einem Sitz. Damit könnte ich persönlich leben. Das wäre eben die Folge einer einfachen kaufmännischen Rundung (die erforderlich ist, weil man Abgeordnete praktisch nicht zerteilen kann
). Wie Carsten schrieb wird man das "beste" System kaum erreichen können.Erg.:
Und meine Feststellung, dass Zusatzmandate keineswegs erforderlich sind, den Bestand einer Demokratie zu sichern, halte ich nicht für populistisch, sondern für ökonomisch. Für die Staatsform einer Demokratie sind sie überflüssig wie ein Kropf. Sie sind nur kostenträchtig und verbessern die Handlungsfähigkeit um keinen Deut. Oder sind Demokratien ohne Überhang- und Ausgleichsmandate keine?In der Kosten-/Nutzenabwägung ziehen die Zusatzmandate m.E. eindeutig den Kürzeren. Und in Zeiten leerer Kassen und fehlender Kita-Plätze etc. dürfen Zusatzmandate nicht zur "Heiligen Kuh" mutieren. Der Fortbestand der Demokratie hängt von ihnen nicht ab.
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- EDIT -
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Unser Deutsches Wahlrecht wird als "personalisiertes Verhältniswahlsystem" bezeichnet.
Grundsätzlich entscheidet vorrangig die Zweitstimme über die spätere Zusammensetzung des Bundestages. Nach einer Formel wird der Stimmanteil pro Bundesland und die damit zustehenden Sitze pro Partei errechnet und dann erhalten zunächst einmal alle Kandidaten die ihren Wahlkreis gewonnen haben ihr Mandat, sollten dann noch Sitze für eine Partei frei sein ziehen Kandidaten von den Landeslisten in den Bundestag ein.
Theoretisch vorgesehen sind 299 Direktmandate und 299 Abgeordnete von den Landeslisten, aber der Bundestag hat nunmal mehr als 600 Abgeordnete.
In diesem Punkt liegt auch ein mittlerweile als verfassungswidrig angesehenes Problem, hat eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen als ihr Mandate zustehen fallen diese nicht etwa weg sondern werden zu zusätzlichen "Überhangmandaten", hier liegt ein Problem, schafft man Ausgleichsmandate wäre das Deutsche Wahlrecht eines der fortschrittlichsten, modernsten und demokratischsten weltweit.Ich hoffe das ist mal verständlich erklärt was am Wahlsystem nicht stimmt und auch meine Meinung zum Ausdruck gebracht, dass wir durch die Verbindung von Majorz- und Proporzprinzip sehr fortschrittlich sind!
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Oder man modifiziert die Voraussetzung eines Direktmandats so, dass Überhangmandate erst gar nicht entstehen können.
Also fortschrittlich und transparent.
Sogar das parteiinterne "Listengeschacher" könnte man zugunsten der Wählervoten aufgeben. Das wäre dann wirklich fortschrittlich ... das Wahlergebnis bestimmt und nicht die Partei.
Aber das wäre wohl zuviel des Fortschritts ...
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Oder man modifiziert die Voraussetzung eines Direktmandats so, dass Überhangmandate erst gar nicht entstehen können.Also fortschrittlich und transparent.
Sogar das parteiinterne "Listengeschacher" könnte man zugunsten der Wählervoten aufgeben. Das wäre dann wirklich fortschrittlich ... das Wahlergebnis bestimmt und nicht die Partei.
Aber das wäre wohl zuviel des Fortschritts ...
als das wahlrecht und das grundgesetz entworfen wurden stand man vor vielen aufgaben, die mit den vergangenen geschehnissen in zusammenhang standen. prämisse war einen rechtsstaat zu schaffen, der das geschehene nicht wiederholbar macht.
es ist zeit für eine reform des wahlrechts, aber ich finde man sollte es nicht soweit vereinfachen dass es jeder rtl-zuschauer versteht.
im internationalen vergleich ist unser system sehr wohl fortschrittlich und gerecht, da ein abschaffen der zweitstimmen zu einem zweiparteiensystem zugunsten der cdu führen würde, beispielsweise, also so leicht ist es nicht das ganze zu reformieren ohne nachteilige effekte. -
Ich habe nicht geschrieben das es leicht ist.

Aber die Zeit, eine Modernisierung in Angriff zu nehmen, halte ich für gekommen. Zumal gerade BW gezeigt hat, dass der moderne Bürger auch außerhalb von Parlamentswahlen ein gewissens Mitspracherecht einfordert.
Erforderlich ist m.E. eine Modernisierung der demokratischen Regularien insgesamt, die sicher ein anspruchsvolles und ehrgeiziges Projekt darstellt. Ein Projekt, das aber geradezu danach ruft, möglichst zeitnah in Angriff genommen zu werden - allerdings unter Einbeziehung der Wahlberechtigten. Ein breiter Konsens mit dem "Wahlvolk" wäre jedenfalls das, was ich mir wünschte.
Frankie
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