Welche Belege muss ich zur Steuererklärung einrechen?

  • Hallo,


    ich habe gerade meine Steuererklärung über Elster versandt. Dazu muss man ja eine komprimierte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und an Finanzamt senden.
    Die Frage ist nun welche Belege ich noch beilegen muss.


    Ist es notwendig die Lohnsteuerbescheinigung von Arbeitgeber mitzuschicken? Ich würde vermuten, dass dies überflüssig ist, da das FA die Daten sowieso elektronisch übermittelt bekommen hat, oder?


    Grüße.
    Sebastian

  • Eigentlich muß man nur noch Steuerbescheinigungen einreichen.


    Meine Erfahrung. Packe in den Umschlag, was Du hast. Alles was fehlt, wird angefordert.


    Mir wurden Steuern auch erstattet, weil sie mir "glaubten". Ist mir erst dieses Jahr aufgefallen, daß ich die 2009 Steuerbescheinigungen noch anfordern könnte. :rolleyes:

  • Die Lohnsteuerbescheinigung brauchst Du natürlich nicht einreichen. Ansonsten ist es davon abhängig, was Du absetzen willst. Handwerkerrechnungen, Spendenquittungen, Werbungskosten, etc.


    Grüße

  • Bei privat Krankenversicherten wollen sie in diesem Jahr erstmals eine Bescheinigung der Krankenkasse, die auch in diesem Jahr erstmalig von der Krankenkasse versendet wird.
    Hier hat sich was mit der Anrechenbarkeit verändert.

  • Alles klar. Dann packe ich nur die Steuerbescheinigungen der Banken mit dabei. Alles andere sollen die dann anfordern.
    Ich kann mich vage erinnern, das einmal eine Sachbearbeiterin bei mir angerufen hat und irgendeinen Beleg nachgefordert hat, von dem ich dachte dass die Daten sowieso elektronisch dorthin übermittelt wurden. Bin aber nicht mehr sicher ob das ne Steuerbescheinigung einer Bank oder der Lohnsteuerausdruck war.

  • Wie gesagt. Offiziell heißt es. Kein Papier hinschicken - Nur Steuerbescheide.


    Alles kein Problem. Da arbeiten auch Menschen, die möglichst wenig Arbeit wollen. Aber auch nicht verarscht werden wollen.


    In dem Sinne kommt man tadellos mit dem Finanzamt aus.

  • HI,


    andersrum: Warum willst du die Bescheinigung nicht mitschicken? Es ist doch nur ein (oder zwei) Blatt Papier. Manchmal funktioniert die elektr. Übermittlung vom AG an das FA nicht und dann wird nachgefordert, was bei einer Erstattung zu einer ärgerlichen Verzögerung der Bescheiderstellung kommt.


    Chris

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