eBay Kleinanzeigen - Handybetrug, was tun?

  • Hallo Zusammen,


    habe letzte Woche Mittwoch den 06.04. gutgläubig über eBay-Kleinanzeigen ein LG Optimus Speed gekauft.


    Habe mich vorab natürlich mit dem Verkäufer verständigt wie wir alles Abwicklen, alles soweit so gut... Habe auch zur Sicherheit seinen Personalausweis verlangt und diesen auch bekommen, dazu noch ein Original Bild des Handy`s und auch seine Handy-Nummer auf welcher er erreichbar ist/-war. Habe seine Bankverbindung, und die E-Mail Adresse welche allerdings nach Recherchen wohl extra dazu benutzt wurde um diesen Betrug durchzuführen ebenfalls bekommen.


    Ich habe also schließlich den Betrag in Höhe von 370,- € auf das angegebene Konto überwiesen und bekam auch die Bestätigung das er am nächsten Tag alles verschickt.


    Leider habe ich bis heute NICHTS mehr von ihm gehört und weder Handy noch Geld wieder.



    Was kann ich tun bzw. wie soll ich vorgehen? Anrufversuche und E-Mail Mahnungen/-Anfragen blieben erfolglos...

  • Erstmal den Bestehenden Ebay Thread nutzen,

    dann ggf. nach fristablauf Anzeige erstatten und Anwaltlich versuchen wieder an dein Geld zu kommen.
    Steht aber auch wie gesagt in Ebay-Thread..und zwar zig mal.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Erstmal den Bestehenden Ebay Thread nutzen,

    dann ggf. nach fristablauf Anzeige erstatten und Anwaltlich versuchen wieder an dein Geld zu kommen.
    Steht aber auch wie gesagt in Ebay-Thread..und zwar zig mal.


    Den eBay-Thread hab ich schon davor angeschaut, ist aber alles auf eBay selbst bezogen und nicht ein Fall der anlago meinem zu finden ist...?!

  • ebay-Kleinanzeigen war auf jeden Fall nicht deine richtige Plattform für diesen Deal. Denn hier soll man sich mit dem VK persönlich treffen und niemals Geld überweisen, schon gar nicht im Voraus. Sagen die Regeln dort, weswegen die Macher dieser Seite dir wahrscheinlich keine große Hilfe bieten werden.

  • Das war/-ist mir insoweit auch bekannt.


    Allerdings gehe ich doch davon aus, dass es sich in meinem Fall auch um einen rechtlich zustandegekommenen Kaufvertrag bekommen ist und ich somit Anspruch auf Lieferung bzw. Zahlungsrückanspruch habe?


    Und dann ja die Frage, welche Fristen muss ich abwarten um 1. Anzeige Polizei 2. Anwalt wg. Mahnverfahren bzw. Mahnung usw. ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Staubiii
    Und dann ja die Frage, welche Fristen muss ich abwarten um 1. Anzeige Polizei 2. Anwalt wg. Mahnverfahren bzw. Mahnung usw. ?


    Steht doch nun wirklich alles lang und breit im Ebay Problembeitrag. Über welche Plattform (Ebay, Ebay Kleinanzeigen etc. pp.) der Vertrag zu Stande gekommen ist ist dabei doch vollkommen unerheblich.


    Für die Lesefaulen aber noch mal zusammengefasst:


    Schriftliche Aufforderung (incl. Zugangsnachweis) zur Lieferung des Handys oder Rückzahlung des Kaufpreises mit einer angemessenen Nachfrist (ca. 5-7 Werktage) setzen, Rücktritt vom KV ankündigen sowie den Gang zur Polizei zwecks Anzeige ankündigen.


    Wenn die Frist abläuft ohne das Reaktion erfolgt -> Polizei Anzeige (hierdurch gibt es aber weder Handy noch Geld dafür muss man zivilrechtlich klagen bzw. erstmal das Mahnverfahren anstrengen)

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