Temporäre Sperrung bei Blau

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    in diesem fall "kündigte" blau aber mit einer frist von einigen sekunden, das geht so, den agb folgend, nicht.


    Dann fechte das doch bitte vor einem Zivilgericht aus und hol die 9,90 € + Spesen zurück.
    Es ist müßig darüber zu streiten, was jemand für ein "Sprachgefühl" hat. Entscheidend ist, wie Richter das sehen.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Frank:


    Es geht nicht darum, das hier auf doof mache, sondern die Rechtsmeinung wiedergebe. ...


    Hängst Du Dich mit dieser recht pauschal gehaltenen Aussage nicht ein wenig weit aus dem Fenster? ;)


    >>>>> Klick mich! <<<<<


    „Die Rechtsmeinung" gibt es eher selten ... aber die Bereitschaft zur Akzeptanz intransparenter Regelungen zu Lasten des Endverbrauchers ist in der Rechtsprechung ziemlich gering.


    Frankie

  • Ein Gericht wird irgendwann mal darüber ein Urteil über wieviel Flatrate gut ist aussprechen müssen. So kann das nicht weiter gehen.

    Zuerst gab es das erste nahtlose Stahlrohr - zuletzt war es das erste Digitale Private Mobilfunknetz!


    Und jetzt der grösste Mobilfunkkonzern!


    Veni Vidi Vici - Vodafone D2

  • Was?


    Egal, auf jeden Fall kann das das Ende der Flatrates bedeuten. Das Recht zu kündigen hat nicht nur der Kunde, sondern auch der Anbieter. Die Gründe sind hierbei auch nicht wichtig.

    Gruß Corrado aus HH

  • Frank:


    a) Ist der Kläger Verbraucherverband, also andere Situation wie hier, da es um Unterlassung, nicht um Definition ging.


    b) Steht die Antwort direkt in 3a ff: Es geht lediglich um die Formulierung der AGB. Hätte Tele2 wirksam begrenzt, wäre das Wort Flatrate durchaus nutzbar.
    Das Landgericht (nicht mal OLG) hat sich am Terminus gestört und dem 307 BGB "Inhaltskontrolle oder im Normaldeutsch: Was man verstehen sollte und muß, ansonsten unwirksam"

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • flatty:


    Du findest 200 SMS am Tag viel, aber 10 Stunden Festnetztelefonie nicht?!

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ...
    Es geht lediglich um die Formulierung der AGB. Hätte Tele2 wirksam begrenzt, wäre das Wort Flatrate durchaus nutzbar.
    Das Landgericht (nicht mal OLG) hat sich am Terminus gestört und dem 307 BGB "Inhaltskontrolle oder im Normaldeutsch: Was man verstehen sollte und muß, ansonsten unwirksam"


    Ja, und genau darum geht es auch hier. Blau.de bietet eine solche Flatrate ohne Einschränkungen an und sperrt dann einfach irgendwann die Karte - zu einem für den Kunden unvorhersehbaren Zeitpunkt.


    Ein anderer Fall stand hier nie zur Diskussion.


    Dass etwa Datenflats mit einer Reduzierung der Bandbreite nach einem konkret vorher bestimmten Volumen anders zu beurteilen sein können, hatte ich in den diesbezüglichen Threads nie in Abrede gestellt. Eine solche ausdrückliche vorherige - und damit Vertragsbestandteil werdende - Abrede existiert vorliegend nicht.


    In diesem Thread geht es nur um den Begriff "Flatrate" ohne konkret genannte Einschränkungen. Wir dürfen nun nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.


    Frankie



    Erg.:
    Zum anderen frage ich mich, wie Blau.de die "vertelefonierten" 10.000 Minuten nachweisen will. Die Speicherung von Verkehrsdaten (zu denen m.W. auch die Verbindungsdauer zählt) ist bei Flatrates untersagt ... zählt bei Blau jemand mit den Fingen mit? :p

  • Verstehst du es nicht?


    Man kann das Wort "Flatrate" nutzen, auch wenn man wirksam begrenzt, es muß nur deutlich und verständlich (!) in den AGB stehen.


    Das Gericht hatte nicht zu entscheiden, ob Flatrate "unbegrenzt" heist, sondern nur, ob die AGB passend zum Wort Flatrate waren. Und das waren sie nicht. Zumal nicht mal geklärt wurde, warum geklagt wurde, evtl. war der Verbauch bei Tele2 bei weitem nicht so hoch und es wurde trotzdem gekündigt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Du verstehst es nicht!


    Blau.de hat rein gar nichts wirksam begrenzt!


    Oder habe ich hier irgend etwas überlesen? Ich hatte es so verstanden, dass eine konkrete "10-Stunden Einschränkung" nicht Vertragsbestandteil geworden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zum anderen frage ich mich, wie Blau.de die "vertelefonierten" 10.000 Minuten nachweisen will. Die Speicherung von Verkehrsdaten (zu denen m.W. auch die Verbindungsdauer zählt) ist bei Flatrates untersagt ... zählt bei Blau jemand mit den Fingen mit? :p


    Wo bitte steht das? Natürlich ist das erlaubt, wenn man z. B. im Rahmen eines Einzelverbindungsnachweises dem zugestimmt hat.
    Außerdem gibt es Umstände, unter denen eine Speicherung solcher Verkehrsdaten auch ohne Zustimmung zulässig ist, beispielsweise bei der Abwehr von Angriffen auf die Infrastruktur. (Edit: siehe § 100 TKG)

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