Hallo,
vorab wünsche ich euch viele große Ostereier. Nun zum Problem.
Meine kleine Cousine hat Ihren Ipod durch einen Händler vor Ort einschicken lassen, da die Tasten bzw. eine Taste nicht mehr funktionierte. Sie hat den Ipod auch von dem Händler gekauft.
Da aber die einjährige Garantie seitens Apple vorüber ist, meinte der Händler wohl schon vorher, dass Apple eventuell die Reparatur verweigert. So kam es auch und Apple möchte angeblich 35 Euro dafür, um den Ipod unrepariert zurückzuschicken.
Gesagt getan kam auch schon eine neue Nachricht vom Händler. Apple habe wohl den Ipod verloren und hat als Ersatz ein Neues geschickt. Jedoch müsse der Händler und meine Cousine die Kosten teilen. Der Händler verlangt von Ihr 80 Euro. Das kommt mir irgendwie spanisch vor und wollte gerne eure Meinung dazu hören.
Apple hat Ipod verloren.
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lol - Finger weg und bloß nix zahlen! Ich würde erstmal direkt Apple kontaktieren sofern du die bisherigen Infos immer nur durch den Händler bekommen hast. Hört sich alles sehr komisch an, zumal du neben der Garantie vom Hersteller auch noch die Gewährleistung vom Gesetzgeber hast.
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Kam mir auch recht seltsam vor. Morgen geh ich mit ihr zum Händler und werde berichten.
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Wer ist denn Dein Vertragspartner? Doch der Händler, oder?
Da wäre mir vollkommen egal wer und warum das Gerät verloren gegangen ist. Der Vertragspartner haftet.
Auf irgendwelche Kommunikation mit Apple direkt würde ich gar nicht eingehen. -
Es war doch vorher schon klar, dass die Herstellergarantie abgelaufen war, oder?
Warum hat der Händler das Gerät dann überhaupt an Apple geschickt? -
Um es Reparieren zu lassen?!
Oder muss man zwingend Garantie haben um eine Rep. (ggf. kostenpflichtig) ausführen zu lassen?
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Wenn ich
ZitatDa aber die einjährige Garantie seitens Apple vorüber ist, meinte der Händler wohl schon vorher, dass Apple eventuell die Reparatur verweigert. So kam es auch und Apple möchte angeblich 35 Euro dafür, um den Ipod unrepariert zurückzuschicken.
richtig verstehe, dann ging es sehr wohl um eine Garantiereparatur.
Apple wollte dann aber anscheinend die vollen Reparaturkosten oder eben die 35 € Kostenpauschale und das Gerät unrepariert zurückschicken. -
Herstellergarantie ist abgelaufen, aber die gesetzliche Gewährleistung besteht noch.
Ich glaube der Hersteller wollte sehen, ob Apple eventuell auf Kulanz repariert. Aber schon seltsam, dass bei Apple ein Gerät verloren geht. Das sind natürlich alles Aussagen des Händlers -
Wieso sollte Apple kohle verlangen, wenn sie nach angaben des Händler sogar zugegeben haben ein Gerät "Verloren" zu haben.
Sie würden es vmtl. ersetzen, müssten sie ja ohnehin tun.Ergibt alles wenig Sinn,schau morgen einfach was du erreichen kannst.
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Die Aussagen des Händlers erscheinen hanebüchen. Das hört sich nach einem kleinen Individual- oder Franchise-Händler an, der mithilfe beim Kunden vermuteter Unbedarftheit seine Bilanz verbessern möchte. Apple verliert ein Gerät, aber das Ersatzgerät sollen jeweils hälftig Hänlder und Kunde bezahlen. Das klingt nach einem lohnenden Geschäftsmodell, das Apple zur Basis seiner Geschäftstätigkeit machen sollte! Wenn Apple - wie auch immer - ein Gerät verliert dann sind sie sowieso ersatzpflichtig und werden krumme Touren wohl gar nicht erst probieren. Und selbst, wenn sie nur den vermuteten Zeitwert ersetzen wollten würden sie entweder den Betrag zur Verfügung stellen oder vorher nachfragen, ob man gegen Aufpreis ein Neugerät möchte.
Eingeschickt hätte der Händler das Defektgerät ja offenbar sowieso, mangels Alternative auch zu keinem anderen als Apple. Ob Apple das nun auf Garantie, auf Kulanz oder zulasten des Händlerkontos repariert kann dem Kunden reichtlich egal sein. Die zweijährige Gewährleistung läuft ja noch, und wenn der Händler ein Recht des Kunden auf Gewährleistungsreparatur hätte bestreiten wollen, dann hätte er das schon von Anfang an deutlich machen müssen. Nun ist das mangels auffindbaren Geräts sowieso hinfällig. Der Händler ist zumindest ersatzpflichtig für das ihm überlassene Gerät. Wenn er kein anderes als das Neugerät beschaffen kann oder möchte, dann hat er eben das Neugerät dem Kunden als Ersatz zu überlassen. Daß Apple eine Kostenteilung zwischen Händler und Kunde verlangt würde ich im Fall der Nichtbeweisbarkeit für eine Finte halten.
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