O2 kündigt nach 600.-€ Einheiten

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Was macht Euch eigentlich so sicher, dass nicht beispielsweise (und insbesondere) 1&1 irgendwann ebenfalls anfangen wird, Verträge ordentlich zu kündigen, bei denen viel telefoniert wird, aber deutlich unter den 15.000 Minuten, die sie für eine außerordentliche Kündigung angeben?


    Das können wir erörtern wenn es soweit ist. Nebelkerzen werfen bringt es hier nicht.


    Und John ich finde es gut, wie du hinter deinem Arbeitgeber stehst und alles verteidigst bzw. applaudierst.


    Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Was macht Euch eigentlich so sicher, dass nicht beispielsweise (und insbesondere) 1&1 irgendwann ebenfalls anfangen wird, Verträge ordentlich zu kündigen, bei denen viel telefoniert wird, aber deutlich unter den 15.000 Minuten, die sie für eine außerordentliche Kündigung angeben?

    Nichts und niemand. Aber ich wuerde mit der Anklage warten, bis es etwas anzuklagen gibt. Und keine Sorge, WENN da etwas passiert, wirst du hier einen Thread darueber finden. Garantiert.


    Bis es soweit ist koennen wir uns ja wieder dem Thema dieses Threads zuwenden ;)


    Zitat

    Original geschrieben von john-vogel
    Könnte ich mir aber bei 1&1 gut vorstellen, da die das ja schon in der Vergangenheit so gemacht haben.

    Da waeren sie diesmal aber spaet zur Party, o2 hat die negative Presse schon fuer sich :D Waehrend in Villabajo...

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Nichts und niemand. Aber ich wuerde mit der Anklage warten, bis es etwas anzuklagen gibt.

    ... ja ,dies wäre nicht ! verkehrt ;) :cool:

    O2 Blue All in L 5G 244GB

  • Es wird Zeit, dass ein betroffener Kunde klagt. Schließt ein Kunde einen Mobilfunkvertrag ab mit der Maßgabe "telefonieren, so lange er will" kann ihm nicht mit der Begründung gekündigt werden "er telefoniere, so lange er will". Das ist rechtsmissbräuchlich.


    Mit meinen Einschätzungen liege ich selten falsch. Ich erinnere daran, dass hier viele die Sperrung von SIM-Karten durch den Mobilfunkanbieter auch dann für zulässig hielten, wenn der Rückstand nicht 75,- € erreicht, obwohl die Rechtslage gem. TKG völlig eindeutig ist. Als Begründung herangezogen wurde eine Kommentierung zum TKG, die von Mietgliedern der TK-Lobby selbst geschrieben wurde. Diesem Unfug hat die Rechtsprechung glücherweise ein jähes Ende gestzt.


    Inbezug auf die Kündigungen ist die Rechtslage zwar nicht ganz so eindeutig. Berücksichtigt man aber die Rechtsprechung zur Rechtsmissbräuchlichtkeit von Kündigungen im Allgemeinen, bin ich mir sicher, dass eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Kunden gefällt würde. Ein Gefühl, dass ich nicht häufig habe, wenn es in mir allerdings aufkeimt, dann meist zu Recht.


    Werden die Kündigungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft, steht den gekündigten Vertragsinhabern natürlich ein Schadenerstzanspruch in Höhe der Mehrkosten des alternativ abgeschlossenen (vergleichbaren) Tarifs zu. o2 wäre nicht schlecht beraten, den Ausgang eines solchen Rechtsstreits abzuwarten, bevor man die Kundschaft planmäßig mit Kündigungen überzieht.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    ich wuerde mit der Anklage warten, bis es etwas anzuklagen gibt

    Wieso anklagen? Dürften Sie doch machen. :D


    Aber schon klar, darum ging es mir auch nicht. Wollte nur darauf hinweisen, dass die immer wieder genannten 15000-Minuten-Grenze bei VF/1&1 nicht bedeutet, dass dort nicht auch bei deutlich geringerem Verbrauch gekündigt werden könnte. Wer dieses Risiko vermeiden will, muss halt einen 24-Monats-Vertrag abschließen.


    Es dürfte auch klar sein, dass mit der zunehmenden Verbreitung von günstigen Full-Flats eine Entwicklung stattfinden wird, die es auch bei den Datenflats gegeben hat, die anno dazumal auch mal keine Trafficbeschränkung hatten. Aber stimmt schon, ist Spekulation und hier nicht Thema...

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Berücksichtigt man aber die Rechtsprechung zur Rechtsmissbräuchlichtkeit von Kündigungen im Allgemeinen

    Da würde ich jetzt aber sehr gerne Beispiele hören (gerne auch per PN).

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Inbezug auf die Kündigungen ist die Rechtslage zwar nicht ganz so eindeutig. Berücksichtigt man aber die Rechtsprechung zur Rechtsmissbräuchlichtkeit von Kündigungen im Allgemeinen, bin ich mir sicher, dass eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Kunden gefällt würde.

    Zum Thema Rechtsmissbräuchlichkeit von Kündigungen finde ich ausschließlich Dinge zum Thema Arbeits- oder Mietrecht. Und das ist ja mit der ordentlichen Kündigung eines Mobilfunkvertrages absolut gar nicht zu vergleichen, da dass ja ganz eigenen Regeln unterliegt. Ich vertrete weiterhin die Meinung, dass eine ordentliche Kündigung selbst mit Nennung des Grundes legitim ist, wenn daraus ersichtlich ist, dass das Vertragsverhältnis für eine der Parteien nicht mehr lohnenswert ist. Für außerordentliche Kündigungen müssen hingegen klare Grenzwerte vorgegeben werden.

    iPhone 15 Pro im o2 Netz

  • Es gibt durchaus auch Rechtsprechung aus Gebieten, in denen die ordentliche Kündigung keinen besonderen Bedingungen unterworfen ist (Bankrecht, Versicherungsrecht, Geschäftsführerdienstverträge, ...). Die Entscheidungen, die ich kenne, stellen sehr hohe Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit einer ordentlichen Kündigung. Deshalb bin ich auf Franks Beispiele gespannt.

  • Sobald mir was halbwegs passendes über den Tisch läuft, werde ich das hier posten.


    Ich weise allerdings darauf hin, dass ich hier von einer Kündigung des Vertrags wegen vertragsgemäßen Verhaltens ausgehe. Der Kunde hat halt telefoniert - wie es vertraglich vereinbart war. Was anderes - also eine wirklich missbräuchliche Nutzung zu vertragsfremden Zwecken - steht überhaupt nicht zur Disposition.


    Und Rechtsprechung zu einem solchen Fall zu finden, dürfte nicht einfach sein.


    Auf Anhieb fällt mir lediglich eine Entscheidung des AG Hamburg-... aus dem Jahr 2007 ein, die auf Unwirksamkeit der Kündigung einer Base-Flat wegen (vetragsgemäßer) Nutzung der Flat zum Telefonieren erkannte - auch, wenn der NB mit dem Ausmaß nicht ganz einverstanden war. Die hatte damals die Runde gemacht; die genaue Fallgestaltung ist mir aber nicht mehr erinnerlich.



    Erg.:
    Das Gefühl, das mich beschlichen hat, resultiert in der Tat auch der Rechtsprechung zur Kündigung von Bankverbindungen - ohne dass ich jetzt gleich was passendes aus dem Ärmel schütteln könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Erg.:
    Das Gefühl, das mich beschlichen hat, resultiert in der Tat auch der Rechtsprechung zur Kündigung von Bankverbindungen - ohne dass ich jetzt gleich was passendes aus dem Ärmel schütteln könnte.


    :-)
    http://www.noz.de/lokales/4210…anwalt-kein-konto-fuehren


    Wobei das ja nicht im Entferntesten mit dieser O2-Sache vergleichbar ist

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Auf Anhieb fällt mir lediglich eine Entscheidung des AG Hamburg-... aus dem Jahr 2007 ein, die auf Unwirksamkeit der Kündigung einer Base-Flat wegen (vetragsgemäßer) Nutzung der Flat zum Telefonieren erkannte. Die hatte damals die Runde gemacht; die genaue Fallgestaltung ist mir aber nicht mehr erinnerlich.


    Damals ging es um außerordentliche Kündigungen von 24-Monats-Verträgen. Das Gericht war der Meinung, dass der "Missbrauchsfall" in den BASE-AGBs für eine außerordentliche Kündigung zu schwamming formuliert war und daher nicht greift.

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