O2 kündigt nach 600.-€ Einheiten

  • Habt ihr den o2 schon kontaktiert, dass es euch sooooo stört, mit der bitte um Nachbesserung?
    Könnt ja auch zu VF wechseln und doppelte zahlen, steht jedem Frei, wenn euch das Risiko stört, dass o2 ohne eine konkrete Limitangabe kündgt.

  • Ich gehe davon aus, dass die Rechtsabteilung von o2 die via Telefon getätigte Aussage "..kündigen wir fristgerecht, da Sie zu viel Umsatz machen" vorher abgesegnet hat.



    Trotzdem verstehe ich nicht was da passiert, da gleichzeitig munter 24 Monatsverträge verkauft werden, die weit weniger kosten als der Airbag bringen würde - und von denen ist noch keiner gekündigt worden (außerordentlich).. :confused:


    Scheint so, als ob o2 die festen Einnahmen in der Bilanz lieber sind als Kunden die monatlich gehen können.


    Wo ist da sonst die Logik?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wo haben Mitbewerber Minutengrenzen für eine ordentliche Kündigung? Wenn irgendwo Minutengrenzen dafür stehen, dass ein Anbieter seine vertraglichen Leistungen nicht mehr erfüllen muss (außerordentliche Kündigung) ist das ein gänzlich anderes Paar Schuhe!


    Durch die Minutengrenzen zeigen die Mitbewerber welche Leistung sie tatsächlich anbieten wollen, die zu erbringende Dienstleistung wird genauer definiert. Sie sichern sich durch die Klausel bei (mehrfacher) Überschreitung ein außerordentliches Kündigungsrecht.


    Telefónica will jedoch die beworbene Leistung (keine nähere Bestimmung mangels Klauseln) gar nicht erbringen (und das systematisch, denn es gibt ein genaues Vorgehen für diesen Fall). Ob das in einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung endet ist - aus der Perspektive der unlauteren Werbung für den Tarif - vollkommen unerheblich.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Telefónica will jedoch die beworbene Leistung (keine nähere Bestimmung mangels Klauseln) gar nicht erbringen (und das systematisch, denn es gibt ein genaues Vorgehen für diesen Fall). Ob das in einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung endet ist - aus der Perspektive der unlauteren Werbung für den Tarif - vollkommen unerheblich.

    Falsch. Sie erbringen doch die vertraglich geschuldete Leistung, und zwar vollumfänglich und ohne Einschränkungen. Und natürlich kommt es für die Frage, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, genau darauf an. Wo macht o2 "zur Täuschung geeignete Angaben über [...] die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung", die ich für § 5 UwG brauche? Sie sagen "Lieber Kunde, du bekommst eine All-Net-Flat für 50 Euro, wir können dich allerdings monatlich ohne weitere Voraussetzungen kündigen". Du verstehst offensichtlich: "Lieber Kunde, du bekommst eine All-Net-Flat für 50 Euro, und zwar dein Leben lang, weil wir als Mobilfunkbetreiber ja niemandem ordentlich kündigen, obwohl wir es dürften."


    Ich verstehe ja, dass man - grad als juristische Laie - es ein wenig seltsam findet, dass die Gegenseite einfach so bei der ordentlichen Kündigung aus dem Vertrag raus kommt, weil man als Verbraucher oftmals gegen solche ordentliche Kündigungen geschützt ist (Wohnungsmietvertrag, Arbeitsvertrag). Aber solche Schutznormen gibt es hier halt nicht, und die kann man dann auch nicht über das Wettbewerbsrecht konstruieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Sie üben aber gerade nicht "nur" das Recht der ordentlichen (unbegründeten) Kündigung aus, sondern begründen diese Kündigung explizit mit Vielnutzung. Und genau das ist ein meines Erachtens durchaus ein Wettbewerbsverstoß.


    Dan zeig mir doch mal ne ordentliche Kündigung von o2, in der drin steht, dass man wegen Vielnutzung gekündigt wird! ;) Da gibt es nämlich keine. Was Dir vorher am Telefon gesagt wird, ist doch rechtlich völlig irrelevant. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung und selbst wenn ein Grund drinstehen würde, bleibt es nunmal eine ordentlich Kündigung. Den Rest hat Dir ja phonefux gerade schön erklärt!

    iPhone 15 Pro im o2 Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von john-vogel
    Was Dir vorher am Telefon gesagt wird, ist doch rechtlich völlig irrelevant.

    Naja, das würde ich nicht sagen. Wenn Sie am Telefon sagen würden: "Wir kündigen alle mit ausländisch klingendem Namen" wäre das schon rechtlich relevant (solange man es beweisen kann), nämlich ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei zivilrechtlichen Massengeschäften.

    Zitat

    Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung und selbst wenn ein Grund drinstehen würde, bleibt es nunmal eine ordentlich Kündigung.

    Das ist der Punkt. Solange der Kündigungsgrund selber nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist die Kündigung wirksam. Und jemandem zu kündigen, der monatlich ein Vielfaches der Einnahmen an Kosten verursacht, verstößt sicher gegen kein Verbot. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Falsch. Sie erbringen doch die vertraglich geschuldete Leistung, und zwar vollumfänglich und ohne Einschränkungen.


    Telefónica erbringt eine Leistung, darum geht es aber nicht.


    Zitat

    Und natürlich kommt es für die Frage, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, genau darauf an. Wo macht o2 "zur Täuschung geeignete Angaben über [...] die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung", die ich für § 5 UwG brauche?


    Sie sagen "Endlos Telefonieren für maximal 50 Euro". Damit machen sie eine Angabe über die Verfügbarkeit, Art, Erbringung, Verwendungsmöglichkeit und Menge der Dienstleistung, die sie jedoch gerade nicht erbringen wollen. Das nennt man ein Lockvogel-Angebot, denn ein Kunde geht (nach der Tarifbeschreibung) davon aus, dass er unbegrenzt telefonieren kann - und das nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern längerfristig (AGB: "unbestimmte Zeit").



    Zitat

    Sie sagen "Lieber Kunde, du bekommst eine All-Net-Flat für 50 Euro, wir können dich allerdings monatlich ohne weitere Voraussetzungen kündigen". Du verstehst offensichtlich: "Lieber Kunde, du bekommst eine All-Net-Flat für 50 Euro, und zwar dein Leben lang, weil wir als Mobilfunkbetreiber ja niemandem ordentlich kündigen, obwohl wir es dürften."


    Es geht beim UWG um die gemachten Aussagen zur Dienstleistung. Wenn man mit "endlos Telefonieren für 50 Euro" wirbt und jeden Kunden, der dieser Aussage auch nur halbwegs nacheifert direkt wieder (auch ordentlich) kündigt, ist die Werbung schlicht und ergreifend nicht richtig. Man macht bewusst falsche Angaben zur tatsächlich angebotenen Dienstleistung, die man gewillt ist zu erbringen.


    Sieh es doch mal andersrum: Was will Telefónica tatsächlich (auf Dauer) anbieten? Es gibt offenbar eine interne Grenze (laut dem bereits genannten Teltarif-Artikel) und die Existenz dieser Grenze steht bereits im Widerspruch zur gemachten Werbeaussage.


    Wie auch immer, Telefónica hat den Tarif wirklich bis zu Ende durchdacht, das muss man ihnen lassen. Ist nun alles von meiner Seite dazu, meine Meinung ist wohl klar geworden ;)


    @ john-vogel:
    Es hat ganz offenbar System, dass Telefónica "kritische" Äußerungen nur telefonisch macht. Das macht den Anbieter nicht unbedingt sympathischer.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

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