Flohmarkt an der Strasse von Kindern. Erlaubt ?

  • Hi,


    meine Tochter und ihre Freundin haben heute Lust gehabt einen kleinen Flohmarkt vor der Tür zu machen. Also ein paar Sachen gepackt und einen kleinen Tisch und raus.


    Tisch steht auf Privatgrundstück und darauf sind ein paar Sachen, wie Bücher, Kuscheltiere eben Kindersachen.


    Nach 30 Minuten ist ein Polizeiwagen vorbeigefahren und ein Polizist ist ausgestiegen. Er hat den Kinder erklärt das es verboten sei an der Strasse Sachen zu verkaufen und das man dafür eine Erlaubnis braucht. Sie müssen alles einpacken.


    Die Kinder waren sehr erschrocken und haben alles eingepackt.


    Mir ist klar das es nicht erlaubt ist aber macht man da gleich so ein Theater ?


    Haben wir das nicht alle gemacht als wir klein waren ??


    Gruß


    maretzky

  • Ach so Du denkst das kam vom Nachbar, der das Angezeigt hat ??? Das könnte auch sein. Dachte die Polizei ist zufällig vorbei gekommen !

  • Und warum soll sowas verboten sein? War doch auf nem Privatgründstück. Könnte es ja verstehen wenn es auf öffentlichem Grund stattgefunden hätte, aber so.

  • Wenn der Tisch auf einem Privatgrundstück steht und eben jenes euch gehört, hat die Polizei da gar nichts zu suchen (zumindest nicht wenn es um einen Kinderflohmarkt geht)...


    Oder wohnt ihr im Block und der Tisch stand auf dem Gehweg? Aber wie dem auch sei, ich sehe das wie fahrsfahrwerkaus.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Arschloch-Nachbarn.


    Würd ich auch einsteigen.


    Manche Leute wissen einfach nicht, was sie mit der Zeit anfangen sollen.

  • Zitat

    Original geschrieben von suschi
    Und warum soll sowas verboten sein? War doch auf nem Privatgründstück. Könnte es ja verstehen wenn es auf öffentlichem Grund stattgefunden hätte, aber so.


    Ist nur ein 3 Familienhaus und die beiden anderen Familien haben auch was gekauft und waren ganz begeistert. Also von unseren direkten Nachbarn kann da nichts kommen.
    Es ist ein Privat Grundstück und sie waren die ganze Zeit auf dem Privat Grundstück !

  • Also gem. meinem Rechtsempfinden ist das nicht verboten sonst dürfte ich ja auch kein Auto verkaufen oder eine Wohnungsauflösung durch Garagenverkauf o.ä. machen. Bin aber kein Jurist und kann daher nicht 100% ausschließen, dass es einen absurden Paragraphen gibt, der so etwas verbietet. Da würde ich glaube ich schonmal bei der Polizei anfragen warum sie der Meinung sind, dass dies verboten sei.


    Ich unterstelle einfach mal, dass deine Kinder das nicht gewerbsmäßig betreiben :D

  • Zitat

    Original geschrieben von suschi
    Ich unterstelle einfach mal, dass deine Kinder das nicht gewerbsmäßig betreiben :D


    :top:

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