Das würde auch nicht funktionieren.
stellen wir uns das ausgangsszenario vor.
Bieter A beitet 5 Euro, Angebotspreis noch bei 1.-
Bieter B bietet 700 Euro, Angebotspreis steigt auf 5,50 Euro
jetzt beitet Bieter C (der mit Bieter B identisch ist) 720 Euro, Abgebotspreis steigt auf 701 Euro.
Der Anbieter freut sich, weil es ein hoher Abschluss zu werden scheint.
jetzt zieht Bieter C sein Angebot zurück, der Preis sinkt auch 5,50 Euro.
Zweing man nun bieter C ein neues Gebot anzugeben, führt das dazu, daß der nur zum Schein überbietet, also 6,00 Euro. Der Preis steigt auch 6,50 Euro, und das Angebot ist beendet. bieter B hat dann eben für 6,50 anstatt 5,0 Euro gekauft. immer noch günstig für einen 70 Euro Artikel.
Nein das Einzig wirksame ist, Gebotsrücknamen komplett zu sperren.
Neuer Ebay Betrug möglich - Warnung vor Betrügern
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Zitat
Original geschrieben von Roadrunner0778
Jupp, Altbekannt, und selbst schon erlebt, allerdings nicht bei solch kleinbeträgen sondern schon da wo es Wehtut ;Oder du hast ebenfalls ein zweites Konto bzw. nutzt einen Freund und bietest den "Minimalbetrag", unter dem du es nicht verkaufen willst ... Ist zwar ebenfalls nicht legal, aber was solls (heutzutage noch). Ebay wird halt immer attraktiver und damit auch anfälliger für Betrügereien.
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Das kanns doch eigentlich auch nicht sein ... wofür kassiert Ebay denn Gebühren? Richtig: Für die Bereitstellung einer funktionsfähigen Auktionsplattform.
Wenn ich als VK aber schon vorab linke Methoden einsetzen muss, um nicht potentielles Opfer einer lange bekannten Gaunermasche zu sein, hat Ebay die mit den Gebühren vergütete Leistung nur mangelhaft erbracht.
Auch die Möglichkeit, dem auf Umwegen entgehen zu können, ändert daran rein gar nichts.
Frankie
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich überlege gerade, wie das Ebay Biet-System konform der Regelungen in den AGB bei Gebotsrücknahme durch den Höchstbieter reagieren müsste:Wenn mit Abgabe des (gestrichenen) Höchstgebots sämtliche früheren Gebote ihre Wirksamkeit verlieren, müsste bei jeder Gebotsrücknahme (die wie oben angeführt nur bei noch bestehenden Höchstgeboten vorgenommen werden kann) jede Auktion wieder zwingend beim Mindestgebot von 1,- € (in den meisten Fällen jedenfalls) beginnen.
Folge anhand eines Beispielfalls:
Ein Artikel steht aktuell bei 50,- €. Vertippt sich ein hinzustoßender Bieter beispielsweise drei Minuten vor Auktionsende und bietet - wie in einem der Beispielsfälle - 700,- € statt 70,- €, muss er dass 700€-Gebot streichen lassen, um im Anschluss sein Gebot von 70,- € abzugeben.Durch die Streichung des 700,-€-Gebots wären nach den AGB (wie sie hier ausgelegt werden) sämtliche vorherigen Gebote (also auch das von 50,- €) unwirksam.
Gibt der neue Bieter nun sein richtiges Gebot von 70,- € ab, führt das bei einem nur durchschnittlich interessanten Artikel mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu der Folge, dass der hinzustoßende Bieter den Artikel mit seinem 70,-€-Gebot zum Preis von 1,- € erhält.
Obwohl es unter Zugundelegung der Egebnisse der hiesigen Diskussion so laufen müsste ... wäre das im Sinne des Erfinders?
Auch wenn ich ergebnisorientierte Subsumtionen nicht besonders mag, wäre dieses Szenario eher noch schlechter als das Gegenwärtige. Oder habe ich etwas übersehen ... ich stoße nur auf unbefriedigende Ergebnisse bei der Zulässigkeit von kurzfristigen Gebotsrücknahmen.
Frankie
Das einfachste wäre doch wenn man direkt sein korrigiertes Gebot eingeben muss, ansonsten darf keine Rücknahe des Gebotes möglich sein, das schrieben dei Ebay AGB ja vor.
Edit: Brainstorm hat ja erkärt warum das nicht funzt mist... manchmla sollte ich mehr lesen
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