Mietnebenkostenabrechnung 2010 und Fragen...

  • Hallo,
    ich habe meine Mietnebenkostenabrechnung für 2010 erhalten. Darin sind als Posten aufgeführt:
    Grundsteuer, Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Niederschlagswasser, Strassenreinigung, Schneeräumung, Dachinnenreinigung, Gebäudeversicherung, Glasversicherung (jetzt erst neu dazugekommen dieses Jahr), Schornsteinfeger, Hausmeister, Wartung Feuerlöscher, Heiz- und Wasserkosten.


    Davon werden Müllabfuhr nach Personen abgerechnet und Heiz und Wasserkosten nach ISTA Abrechnung, alles andere nach Prozent bzw. Verteilerschlüssel, bei 7 Parteien haben wir einen Verteilerschlüssel von 15,59.


    Meine Fragen:
    Darf man überhaupt Hausmeister UND Putzfrau abrechnen? Ich dachte man darf nur einen Posten abrechnen?
    Darf man die Treppenhausreinigung und Schneeräumung nach Prozent abrechnen, denn normalerwerise würde ich das nach Whg. rechnen, also 7 Parteien, dann Gesamtbetrag :7 oder??


    Denn was macht es da aus, welchen Wohnungsanteil ich habe, ich wohne 1. Etage, da müssten die anderen ja theoretisch viel mehr bezahlen, die im 3. OG wohnen oder??


    Kennt sich jemand aus? Danke

  • Re: Mietnebenkostenabrechnung 2010 und Fragen...


    Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Meine Fragen:
    Darf man überhaupt Hausmeister UND Putzfrau abrechnen? Ich dachte man darf nur einen Posten abrechnen?
    Darf man die Treppenhausreinigung und Schneeräumung nach Prozent abrechnen, denn normalerwerise würde ich das nach Whg. rechnen, also 7 Parteien, dann Gesamtbetrag :7 oder??


    1.) Warum denn nicht? Wenn es sowohl eine Putzfrau für die Treppenreinigung und einen Hausmeister für andere Tätigkeiten gibt enstehen für beide Kosten und diese sind (in bestimmten Grenzen) umlagefähig.


    2.) Steht (wie eigentlich auch Punkt 1) alles im Mietvertrag drin was wie umgelegt wird. Entsprechend hast Du mit Deiner Unterschrift unter dem Vertrag den Abrechnungsmodalitäten zugestimmt, wenn dies nicht der Fall sein sollte oder die getroffene Regelung nicht zulässig wäre erfolgt per Gesetz eine Verteilung nach anteiliger Wohnfläche (siehe auch § 556a BGB) aber nie so wie Du es denkst nach Kosten/Anzahl der Parteien.

  • Re: Mietnebenkostenabrechnung 2010 und Fragen...


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Denn was macht es da aus, welchen Wohnungsanteil ich habe, ich wohne 1. Etage, da müssten die anderen ja theoretisch viel mehr bezahlen, die im 3. OG wohnen oder??


    Das sollte in deinem Mietvertrag stehen, was wie abgerechnet wird. Den hast du dir hoffentlich vor Unterschrift durchgelesen.


    Ich kenne nur vier Abrechnungsmethoden:
    - nach tatsächlichem Verbrauch ( Strom, Wassser, Gas nach Uhr )
    - nach Anzahl der Personen im Haushalt ( Müllabfurh, usw. )
    - nach Wohnungsgrösse anteilmässig.
    - Anteilmässig pro Wohnung, bei dir dann 1/7 ( z.b. Reinigungs- und Hausmeisterkosten ).


    Das sollte alles in deinem Mietvertrag stehen.


    Putzfrau und Hausmeister dürfen getrennt abgerechnet werden, sind sicherlich ja auch zwei verschiede Personen die verschiedene Tätigkeiten ausüben, ist bei uns auch so. Zudem kannst du dies von der Steuer absetzen.


    Eine Verteilung je nachdem, auf welcher Etage man wohnt, kennen ich nur aus Häusern, wo Aufzüge sind, da werden die Wartungskosten entsprechent aufgeteilt, da die Leute aus den oberen Etagen die Aufzüge deutlich öfters benutzen, als Leute im EG oder 1.OG.

  • Re: Re: Mietnebenkostenabrechnung 2010 und Fragen...


    Zitat

    Original geschrieben von Tuxracer



    Eine Verteilung je nachdem, auf welcher Etage man wohnt, kennen ich nur aus Häusern, wo Aufzüge sind, da werden die Wartungskosten entsprechent aufgeteilt, da die Leute aus den oberen Etagen die Aufzüge deutlich öfters benutzen, als Leute im EG oder 1.OG.


    Das kenne ich auch z.B. aus den alten Plattenbauten - da haben die Leute ganz oben auch einen günstigeren Kostenschlüssel für die Heizkosten, da die Dinger total besch... isoliert sind.


    Chris

    stay cool - dont close the fridge ;)
    Huawei P20 + aufgebohrter tarifhaus 3000
    Huawei Y6 + Vodafone Rahmenvertrag

  • Dann müßte der Schlüssel ja genau umgekehrt funktionieren, da die oben praktisch nicht heizen müssen. Das kenne ich von meinen Schwiegereltern, die in ihrer alten Wohnung nichtmal im Winter die Heizung aufdrehen brauchten.
    Das die Lift-Nebenkosten je nach Etage habe ich bisher noch nicht gesehen, wäre jedoch die gerechteste Variante. Meine Eltern durften jahrelang einen Fahrstuhl mitbezahlen (Wohnung im EG), den sie praktsich nie benutzten/benutzen konnten. Das Intervenieren beim Vermieter hatte seinerzeit nichts gebracht, man hätte vor Gericht ziehen müssen.


    @TE: Geh zum Mieterschutzbund, das sind die Einzigen, die dir halbwegs zuverlässig Auskunft über die Rechtmäßigkeit deiner NK-Abrechnung geben können. Keiner kennt deinen Mietvertrag und kann daher seriöse Auskünfte geben.




    Gruß Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Das die Lift-Nebenkosten je nach Etage habe ich bisher noch nicht gesehen, wäre jedoch die gerechteste Variante. Meine Eltern durften jahrelang einen Fahrstuhl mitbezahlen (Wohnung im EG), den sie praktsich nie benutzten/benutzen konnten. Das Intervenieren beim Vermieter hatte seinerzeit nichts gebracht, man hätte vor Gericht ziehen müssen.



    Gruß Kai


    Da gibt es schon ein Urteil. Es ist rechtens wenn die Nebenkosten für den Fahrstuhl auch auf die Bewohner des EG umgelegt wird.

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Eine immer 100% gerechte Kostenverteilung wird es nie geben.
    Du kannst immer irgend wie begründen warum ein anderer mehr oder weniger zahlen muss, absolut gerecht wird es nie.


    Was kann jemand dafür das er die Wohnung im 5 Stock und nicht die im 3 bekommen hat. Wird berücksichtigt, das der klaustrophobische Student aus dem 6 Stock (außer beim Einzug) nie den Aufzug benutzt, während Opa Meier aus den 1 .Stock 3x täglich mit dem Aufzug sich ein Bier aus dem Keller holt und Frau Müller aus dem 2. Stock mit ihrem Hund mit Hüftproblemen den Aufzug für 6 mal Gassi gehen nutzt. Der Einzige der wirklich darauf angewiesen ist, ist Herr Schmitt aus dem EG weil er im Rollstuhl sitzt und den Aufzug braucht um in die Tiefgarage zu fahren.
    Wie willst du das wirklich gerecht Abrechnen?Pauschal nach Stockwerk? Fahrtenbuch führen?



    Zu Heizkosten:
    Hier wird in der Regel Sinnvollerweise aufgetrennt in einen Anteilsabhängigen Teil nach m² und einen Verbrauchsabhängigen teil. Damit wird das beschriebene Szenario vermieden, dass ein etwas "kältetoleranterer" Nachbar sich nicht von seinen umgebenden Nachbar "durchheizen" lässt.
    Hier wäre nämlich eine rein Verbrauchsabhängige Aufteilung der Betriebskosten auch nicht gerechter. Um ein Beispiel zu konstruieren: Ein Mehrfamilienhaus in dem fast alle Wohnungen als Ferienwohnungen nur selten genutzt werden. Dann müssten die Dauerbewohner fast komplett für die Betriebs und Instandhaltungskosten aufkommen und das ganze Haus auf Ihre kosten Mitheizen.


    Irgendwo muss man einsehen, dass es sich um eine Gemeinschaft handelt, und somit jeder seinen Teil beitragen muss. Es darf nicht ungerecht zugehen, aber auch den Cent genau wird es nicht gerecht sein.

  • webbiller: Eine solche Diskussion wollte ich hier garnicht anwerfen, mir ist schon klar, das sich ein solches Problem nicht perfekt lösen läßt. Ich war nur erstaunt, das im Gegensatz zur Aussage der damaligen Wohnungsgesellschaft, tatsächlich solche "Lösungen" bei der NK-Abrechnung genutzt werden. Aber ein Unterschied zwischen nicht benutzen und nicht benutzen können besteht IMHO schon. Zumal seinerzeit der Lift erst nach einer Renovierung angebaut wurde und die Wahl beim Einzug, nehme ich die NK in Kauf oder nicht, nicht Bestand.



    Gruß Kai

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