Ärger mit DHL

  • Habe hier ein TT etwas verkauft und per DHL Nachnahme verschickt. Für das Paket habe ich 15,40€ gezahlt (Paket + Nachnahme + versicherung). DHL war dann so freundlich und hat das Paket abgegeben ohne die 1398€ Nachnahmebetrag zu kassieren. Der Käufer war zum Glück so fair und hat mir das Geld überwiesen, allerdings finde ich es krass, dass DHL das Paket einfach so hergegeben hat und somit die Dienstleistung "Nachnahme" nicht erbracht hat. Daher habe ich DHL geschrieben mit der Bitte mir die Nachnahmekosten zu erstatten. Von DHL kam dann eine Email, dass ich einen Nachforschungsauftrag auszufüllen hätte. Dabei wurden dann auch nach dem Warewert gefragt. Eingetragen habe ich die 1398€ als Warewert und 5€ für den nicht erbrachten Nachnahmeversand.


    Zwei Wochen später überweist mir DHL dann 1398€ auf mein Konto. Offensichtlich wurde weder meine Email noch der Nachforschungsauftrag durchgelesen, ich wollte ja nur die 5€. Habe also DHL geschrieben, dass der Käufer mir das Geld bereits überwiesen hat und ich DHL das Geld zurücküberweisen möchte und nochmal auf die ausstehenden Nachnahmegebühren hingewiesen.


    Heute kam dann folgender Brief:




    Da die mich langam etwas aufregen und schon wieder nicht auf die 5€ eingegangen sind obwohl ich sie auf einen 1400€ Fehler hingewiesen habe würde mich interessieren was passiert, wenn ich entweder nur die in dem Brief angegeben 398€ überweise oder zumindest die 5€ von den 1398€ abziehe, also nur 1393€ überweise. Auf dem beigelegten Überweisungsträger stehen übrigens 1398€, aber den kann ich bei einer Online Bank eh nicht verwenden und im Brief stehen zwei Mal 398€. Wenn ich die volle Summe überweise glaube ich nicht, dass ich noch an die 5€ kommen werde, ich habe aber auch keine Lust gleich Post von deren Rechtsabteilung zu bekommen.

  • Überweise doch erst mal 398 Euro. Wenn man dann den Rest möchte, zieh 5 Euro ab...

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Wenn ich was für 1400€ verkauft hätte, wären mir die 5€ so egal. Hauptsache das Geld ist irgendwie da. Klar, kann man jetzt wegen den 5€ DHL anschreiben, aber hier geht es um einen hohen Kaufbetrag von 1400€ und nicht um 10 oder 100€. Da wären 5€ ja nix.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • DHL scheint da manchmal etwas konfus zu sein. Ich kenne hier einen Fall, wo seitens DHL zwar mehrfach der Nachnamebetrag kassiert, aber nicht an den Verkäufer ausgezahlt wurde. Das war auch ein Heckmeck mit Bestätigungen der Käufer, dass sie bezahlt haben etc., bis das Geld dann mal kam (dann wollten die erst nur den Nettobetrag auszahlen etc.) - mein Vertrauen in den Laden hat da auch erheblich gelitten.


    Ich würde allerdings nur die 5 € (ggf. noch eine kleine Aufwandspauschale für den Aufwand) behalten und den Rest zurücküberweisen. Wenn Du nun aber soweit gegangen bist, würde ich jedenfalls diese Betrag auch einbehalten. Und keine Angst, mehr als heiße Luft wird da kaum kommen...


    @ Sliders Ich glaube es geht weniger um die 5 € als einfach ums Prinzip. Gebühren für eine nicht erbrachte Leistung zu bezahlen, macht man eben nicht gerne. Normalerweise sollte DHL von sich aus eine Entschädigung anbieten (vielleicht war das ja auch mit den 1398 - 398 € so gemeint ;) ),

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Wenn ich was für 1400€ verkauft hätte, wären mir die 5€ so egal. Hauptsache das Geld ist irgendwie da. Klar, kann man jetzt wegen den 5€ DHL anschreiben, aber hier geht es um einen hohen Kaufbetrag von 1400€ und nicht um 10 oder 100€. Da wären 5€ ja nix.

    Im Prinzip gebe ich Dir Recht nur geht es mir dabei auch um's Prinzip. Ich habe zwar Glück gehabt und der Käufer hat sich sehr fair verhalten und das Geld überwiesen, aber weil ich mir dessen nicht sicher sein kann, wähle ich doch ein 15€ teures Nachnahme Paket. Ansonsten könnte ich es auch gleich als normales Paket bei DPD für 4€ verschicken.

    Zitat

    ggf. noch eine kleine Aufwandspauschale für den Aufwand

    Wäre das legitim? Ich habe zwar mehrere 0,90€ Briefe an DHL geschickt aber muss man sowas nicht hinnehmen? Hätte natürlich was 10€ als Aufwandspauschale einzubehalten. :)


    Habe vor zwei Jahren mal Paket aus dem Ausland bekommen für das DHL 60€ Zoll haben wollte. Habe erstmal gezahl (wollte nicht, dass das Paket zurück geschickt wird) und als ich das Paket dann aufgemacht und die Zollpapiere überprüft habe waren die für einen Herr Xi Long der ein Notebook bestellt hatte. Bei mir waren aber nur Klamotten im Wert von 100€ drin. Habe mich dann sehr lange mit DHL rumgeärgert weil sie offensichtlich den Zoll Zettel vertauscht haben. Habe das Geld aber nicht mehr bekommen. Letzte Antwort habe ich nach 14 Monaten (!!!) bekommen, dass ich nicht berechtigt sei, da nur der Geschädigte eine Rückerstattung fordern könnte! :confused: Bin also alles andere als gut auf den Laden zu sprechen und die Tatsache, dass anscheinend weder meine Mails noch meine Briefe gelesen werden tun ihr übriges. Da bin ich dann mal so kleinlich und bestehe auf 5€.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Überweise doch erst mal 398 Euro. Wenn man dann den Rest möchte, zieh 5 Euro ab...


    Das sehe ich genauso. Du hast meiner Meinung nach schon mehr als nötig getan.
    Wenn DHL unbedingt Geld verschenken möchte, so sollte dich das doch nicht stören.

  • Yo, überweise denen die geforderten 389 EUR und deine Schuldigkeit ist getan. Entweder sie merken den Fehler und forden noch den Rest ein, dann kannst du ja immer noch die 5 EUR einbehalten oder da kommt nichts mehr und DHL hat dir ne hübsche Summe geschenkt. So würde ich es jedenfalls machen.

  • So würde ich es wohl auch machen. Du hast ihren Fehler reklamiert, ausdrücklich auch lediglich die Nachnahmekosten gefordert, sie auf ihren Überweisungsfehler aufmerksam gemacht und sie wollen's offenbar nicht anders. Da wird dann halt jeder Aktionär einen Zehntelcent weniger auf seinem Dividendenkonto sehen. Natürlich solltest du entweder das Geld bis zur Forderungsverjährung (drei Jahres ab Jahresende, also Ende am 31.12.2014) zinsbringend zur Seite legen oder zumindest ratenweise ohne weiteres aufbringen können.


    Oder gibt's einfach solange mir und passe wie darauf auf wie auf meinen Augapfel. (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Yo, überweise denen die geforderten 389 EUR und deine Schuldigkeit ist getan. Entweder sie merken den Fehler und forden noch den Rest ein, dann kannst du ja immer noch die 5 EUR einbehalten oder da kommt nichts mehr und DHL hat dir ne hübsche Summe geschenkt. So würde ich es jedenfalls machen.


    Im umgekehrten Fall würdest Dudoch auch erwarten, dass die Firma unaufgefordert den korrekten Betrag schickt, auch wenn Ihr im Schreiben einen Fehler hattet oder?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Im umgekehrten Fall würdest Dudoch auch erwarten, dass die Firma unaufgefordert den korrekten Betrag schickt, auch wenn Ihr im Schreiben einen Fehler hattet oder?

    Genau wie ich erwarten würde, dass meine Emails und Briefe gelesen werden und sie endlich mal auf die 5€ eingehen. Ich sehe es nicht ein für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Vor allem wenn es um etwas wie Nachnahmeversand geht, worauf man sich verlassen können muss. Sonst hätte ich es wie schon gesagt auch für 4€ verschicken können. Das lässt sich natürlich nicht einfordern, genauso wenig wie die 60€ von dem falschen Zollzettel die sie mir noch schulden.



    Zitat

    Yo, überweise denen die geforderten 389 EUR und deine Schuldigkeit ist getan. Entweder sie merken den Fehler und forden noch den Rest ein...

    Auf dem Überweisungsträger steht die korrekte Summe, die erwarten sie garantiert auch. Die Frage ist nur wie sie reagieren werden wenn sie entweder 1000€ oder 15€ (5€ Nachnahme- und 10€ Bearbeitungsgebühr) weniger bekommen. Am Ende gehen sie sofort zu Ihrer Rechtsabtelung weil sie den Brief nicht nochmal durchlesen und ihren Fehler nicht bemerken. Und ich habe keine Lust am Ende 20€ Mahngebühr zahlen zu müssen statt 15€ zu bekommen. Auf der anderen Seite müsste mich das Schreiben ja absichern, oder? Klar, das Geld gehört mir dann nicht, aber eine Mahngebühr sollten sie mir auch nicht aufbrummen dürfen? Oder zählt am Ende nur was auf dem Überweisungsträger steht?

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