Ärger mit DHL

  • Den Überweisungsträger musst du nicht benutzen, sondern er dient nur der Bequemlichkeit. Bei Onlinebanking, eigenen Vordrucken oder sonstwas kannst du ja auch gar nichts mit dem anfangen und brauchst ihn weder zu lesen, noch aufzubewahren. Das Schreiben zählt, sodaß sie dir nicht ans Zeug flicken können, wenn du dich nach dem Schreiben richtest, welches du natürlich zusammen mit dem Differenzbetrag gut aufheben solltest. Wenn sie's auf dem Überweisungsträger richtig stehen haben ist ja durchaus zu erwarten, daß sie sich nochmal melden werden. Dann ist's ja immer noch früh genug ihnen die nicht erbrachte Leistung sowie deinen noch zu beziffernden Aufwand in der Angelegenheit mindernd in Rechnung zu stellen.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Genau wie ich erwarten würde, dass meine Emails und Briefe gelesen werden und sie endlich mal auf die 5€ eingehen. Ich sehe es nicht ein für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Vor allem wenn es um etwas wie Nachnahmeversand geht, worauf man sich verlassen können muss. Sonst hätte ich es wie schon gesagt auch für 4€ verschicken können. Das lässt sich natürlich nicht einfordern, genauso wenig wie die 60€ von dem falschen Zollzettel die sie mir noch schulden.


    Das war auch eher an tomi78 gerichtet, der mal eben 1000 Euro einbehalten würde. Dass Du Deine Kosten abziehst, die Du noch einforderst halte ich für legitim.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Im umgekehrten Fall würdest Dudoch auch erwarten, dass die Firma unaufgefordert den korrekten Betrag schickt, auch wenn Ihr im Schreiben einen Fehler hattet oder?




    Nein, nur auf den Fehler hinweisen und eine neue Rechnung verlangen. Sonst hat man, wenn aus welchen Gründen auch immer keine korrigierte Rechnung kommt, Probleme mit der Buchhaltung.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Also auch wenn man den Unmut entsprechend verstehen kann, so richtig lohnt sich doch die ganze Aufregung nicht - DHL wird auch bei 5 oder 10 € mehr oder weniger weder was an ihren schlampigen Auslieferungsmethoden noch an der Qualität des Customer Service verändern.


    Den Schlaufüchsen die der Meinung sind man sollte gleich 1.000 € einhalten sei an dieser Stelle auch mal gesagt: Es ist ja mehr als offensichtlich, dass es sich bei den 398 € im Brief nur im einen Schreibfehler handelt, sowohl DHL als auch der TE wissen eigentlich welche Summe gemeint ist, also braucht man sich zum einen keiner Illusion hingeben DHL würde dann großzügig auf ihr Geld verzichten und zum anderen ist es für den TE auch rechtlich keine wirklich tolle Idee hier 1.000 € zu "unterschlagen" wenn er hat erkennen müssen was DHL eigentlich gemeint hat. (Ich will mir gar nicht die Welle der Empörung vorstellen wenn jemand den umgekehrten Fall beschreiben würde - also zu geringe Erstattung durch ein Unternehmen aufgrund eines Schreibfehlers des Antragssteller...)


    @ prana
    Wenn Du Dich noch die nächsten 6 Monate mit denen rumschlagen willst, überweise den Betrag abzüglich 15 € und schicke denen noch ein kurzes Schreiben mit der Erläuterung warum Du etwas abgezogen hast. Das wird dann auch wieder keiner lesen und Du erhälst dann in ein paar Wochen mit schöner Regelmäßigkeit irgendwelche Mahnungen das Du doch den Restbetrag ausgleichen sollst. Ob das dann in einem Jahr wirklich über die Rechtsabteilung und Inkasso läuft bleibt abzuwarten. Aber wie Eingangs erwähnt: Lohnt sich der Stress für Dich?

  • Wenn DHL das sauber in ihren Systemen verbucht, dann sollte nach der Überweisung der 389 EUR ja noch ein offener Posten von 1000 EUR sein.
    Wobei es schon merkwürdig ist, dass sie nun 389 EUR fordern. Dieser Betrag wird ja nicht manuell eingegeben, sondern sollte sich aus den 1389 EUR ergeben, welche sie Dir überwiesen haben. Also ein Folgebeleg und da wird normalerweise die Summe nicht angefasst.
    Oder aber sie sind total planlos und haben da etwas manuell gebucht. So sieht es wohl aus...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Den Schlaufüchsen die der Meinung sind man sollte gleich 1.000 € einhalten sei an dieser Stelle auch mal gesagt: Es ist ja mehr als offensichtlich, dass es sich bei den 398 € im Brief nur im einen Schreibfehler handelt, sowohl DHL als auch der TE wissen eigentlich welche Summe gemeint ist, also braucht man sich zum einen keiner Illusion hingeben DHL würde dann großzügig auf ihr Geld verzichten und zum anderen ist es für den TE auch rechtlich keine wirklich tolle Idee hier 1.000 € zu "unterschlagen" wenn er hat erkennen müssen was DHL eigentlich gemeint hat. (Ich will mir gar nicht die Welle der Empörung vorstellen wenn jemand den umgekehrten Fall beschreiben würde - also zu geringe Erstattung durch ein Unternehmen aufgrund eines Schreibfehlers des Antragssteller...)



    Wieso denn unterschlagen?! Schreibfehler hin oder her, DHL verlangt vom TE schwarz auf weissnur 389 EUR zurück, Punkt! Falls sie den Fehler irgendwann bemerken und den Rest einfordern, dann sollte er natürlich die Summe parat haben, klar, aber es kann ihm doch rein rechtlich nie im Leben ein Strick draus gedreht werden, wenn er zunächst nur die geforderte Summe seitens DHL zurück überweist und abwartet! Zumal es sicher auch nicht seine Aufgabe ist, DHL auf ihre Fehler aufmerksam zu machen, wo kommen wir denn da hin?! Na gut, moralisch kann man davon halten was man will, aber darüber zu diskutieren bringt wenig Sinn... :rolleyes: Unterschlagung ist sowas aber ganz sicher nicht!

  • Moralisch mag es Unterschlagung sein, und: Tippfehler passieren. Tippfehler passieren allerdings so, dass eher nur eine Ziffer falsch ist. Im hier vorliegenden Schreiben sind dagegen zwei* Ziffern unterschiedlich, so dass ich bei 389 nicht per se von einem Tippfehler und dem gewollten Tippen von 1398 ausgehen würde.


    [small]* oder sogar drei, wenn man nicht in Richtung eines Zahlendrehers argumentieren möchte[/small]

  • Wenn man richtig handeln will, dann sollte man sicherlich den vollen Betrag überweisen, abzüglich keiner Aufwandspauschale und keiner selbsterstellten Rückzahlung der Nachnahme-Kosten oder ähnlichem, es wäre angebracht das als "Sunk Cost" einfach abzuschreiben.


    Ich würde es trotzdem nicht tun - vielmehr würde ich es sportlich sehen und den geforderten Betrag überweisen, parallel dazu ein Schreiben aufsetzen und darauf hinweisen, dass du noch einen nicht zu verachtenden Restbetrag hast, die die ja scheinbar nicht haben möchten, und denen eine Nachfrist von zwei Wochen setzen, innerhalb derer sie sich gerne melden können, wenn sie es sich anders überlegen sollten. Weise ausdrücklich darauf hin, dass die Ansprüche nach Ablauf der Frist aus "vacationalen" Gründen nicht nicht mehr geltend gemacht werden können. Und dann mal gucken was passiert.. ;) :D

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Sicher eine nette Idee. Man sollte aber Bedenken, dass das einseitige Herabsetzen der Verjährungsfristen auf eine selbst bestimmte Frist juristisch nicht wirksam ist. Der Anspruch bestünde also weiterhin. ;)

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