Wie lange hebt man Rechnungen, Kto Autzüge e.t.c auf?

  • Hi,


    mal eine Frage zu den verschiedensten Dokumenten und wie lange man diese normalerweise aufbewahrt?


    Ich hab zwar alles bis jetzt aufgehoben und das meisste braucht man doch nicht mehr aber nach wieviel Jahren?


    Kontoauszüge
    Verdienstnachweise von der Firma
    Rechnungen (von Bestellungen, einkäufen)
    Rechnungen (Von Versicherungen etc.)
    Rechnungen (Handy/Festnetzanschluss)



    cu Dirk

  • Es gibt eine 2-Jahres-Frist, nach der nicht bezahlte Rechnungen verjähren.
    So lange hebe ich meine Belege mindestens auf.
    Wäre dumm, wenn sich irgendeine Buchhaltung nach 22 Monaten meldet und der Meinung ist, eine Rechnung wäre noch nicht bezahlt.
    Ist mir schon passiert, zum Glück hatte ich die Belege noch, wo die Bezahlung dokumentiert gewesen ist.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Dieses Problem hatte ich auch schonmal, da meinte ein Internet Provider mir eine Mahnung zu stellen (Rechnungen hatte ich nie bekommen), obwohl ich seit Jahren nichts mehr mit denen zu tun hatte. Dort angerufen und es war alles wieder in Ordnung als ich denen sagte, das ich keine Dienste von denen mehr in Anspruch genommen hatte, das es ein Fehler von denen war. Vielleicht wollten die ein paar Dumme finden, die einfach alles bezahlen.

  • Verdienstnachweise von der Firma können noch Jahrzehnte später eine Rolle spielen..........für die Rente.


    Kontoauszüge verwahre ich prinzipiell alle.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Verdienstnachweise von der Firma können noch Jahrzehnte später eine Rolle spielen..........für die Rente.


    Dafür hat man doch eine Steuerkarte bzw. die Steuererklärung inkl. aller Daten.


    cu
    Thomas

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    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal


  • AFAIK verjährt ein etwaiger Anspruch aber nie.


    Ich kann mich jetzt auch täuschen, aber muss man Kontoauszüge nicht länger behalten? Und wenn ja, gilt auch eine elektronische Form?


    Grüße SpeedTriple

  • Ich war eher am überlegen, ob die Frist nicht auf 3 Jahre verlängert wurde.
    Der Anspruch verjährt auf jeden Fall. Es gibt nur sehr wenige Ansprüche/Straftaten in Deutschland, die nicht verjähren.


    Ich behalte auch meine sämtlichen Verdienstbescheinigungen. Einige werde ich sogar demnächst brauchen, da in meinem Rentenkonto einige Beiträge aus ´95 fehlen bzw. nicht von der KK an die RV gebucht worden sind.
    Kontoauszüge hebe ich auch komplett auf - so viel Platz brauchen die wirklich nicht.
    Für viele Belege habe ich mir eine 5-Jahres-Frist gesetzt. Wenn ich Platz brauche, werden sie aussortiert.


    Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast. Dann mußt Du alle Belege 10 Jahre lang archivieren.



    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Wie gesagt gibt es in Unternehmen die 10 Jahresfrist, früher gab es eine 6 Jahres- und eine 10 Jahresfrist.


    Privat ist es eigentlich nicht so wichtig, aber ein paar Jahre sollte man sie schon aufheben.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • So einfach kann man es wohl nicht sagen.Ich mache drei Kreuze,daß ich meine Rechnung(Kauf war 6/1998) über ein Fahrrad nicht weggeschmissen habe.Nun entdeckte ich am Rahmen kleinste Haarrisse und schaute in den Garantieunterlagen nach,ob ich noch Garantie habe.Zum Glück gab es damals 10 Jahre Garantie auf den Rahmen.
    Jetzt bekomme ich einen neuen Rahmen und Gabel für lau! :-)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

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