Unberechtigter Vollstreckungsbescheid

  • Lieber Frankie, manchmal kannst Du echt Ansätze von "trolligem" Verhalten zeigen.


    Solange es keinen Ansatz strafbaren Verhaltens gibt, wird keine Staatsanwaltschaft da großartig aktiv, so dass sich auch niemand beim nächsten Mal etwas zweimal überlegen muss. Also wenigstens erstmal den Sachverhalt aufklären, bevor man sowas in die Wege leitet. Wenn jeder, der meint, eine Forderung gegen ihn würde nicht bestehen, Strafanzeige gegen den vermeintlichen Gläüubiger erstattet, können wir unsere Justiz vermutlich bald beerdigen...

  • Weil es von meiner Sorte (leider) viel zu wenige gibt, wird sich die Justiz nicht sorgen müssen. :p


    Zudem:
    Würde man bei den ARGEn mal den Hammer kreisen lassen, wüsste die Justiz gar nicht, wie sie die in der Folge massenhaft frei werdenden Kapazitäten sinnvoll einsetzen kann. Solange das nicht geschieht, kann es um die personelle Ausstattung der Justiz gar nicht so schlecht bestellt sein.


    Wenn Du also auf die suche nach Trollen gehst, hielte ich es für ökonomischer, sie gleich im Rudel auszuzheben.


    Ach ja ... Fälle wie der hier geschilderte laden zum Herumtrollen einfach ein ... manchmal kann ich mich einfach nicht zurückhalten ... und die Vermutung bedingten Vorsatzes beim Gläubiger liegt bei dem geschilderten Nachsetzen doch gar nicht fern ... da wird man es dem juristischen Laien kaum verübeln können, wenn er um Prüfung auf das Vorliegen einer Straftat bittet ...


    Frankie



    Erg.:
    Ganz sicher liegt in der Geltendmachung einer unberechtigten Forderung nicht in jedem Fall eine Straftat. Diesen Eindruck wollte ich keinesfalls erwecken und selbstverständlich möchte ich nicht zu unsinnigen Strafanzeigen raten. Wer mich so verstanden hat, sollte das unbedingt noch einmal überdenken. Meine Einschätzung betrifft ausschließlich Fälle der hier geschilderten Art! Abwegige Strafanzeigen können (zu Recht) zum Boomerang werden. ;)


    Aber keine Sorge:
    Mit ein wenig Mühe findet sich fast in jedem Keller eine Leiche, die ganz sicher tot ist. Wer Ärger sucht, hat m.E. schon fast ein Recht darauf, dass seine Leiche schnellsdtmöglich geborgen wird. Da zeigt man sich doch gern hilfsbereit ...

  • so ein quatsch. so eine anzeige wird garnicht erst aufgenommen (ausser man macht sie feige online). man kann mit einem hämischen lächeln des beamten rechnen.


    anzeige kann man vielleicht erstatten, wenn hier in irgendeiner weise vorsatz vorliegt. das kann man hier aber mal noch sowas von überhaupt nicht sagen. fehler können aber überall passieren und hier gleich mit strafanzeigen (die hier sowieso erstmal nichts bringen) rumzuwerfen ist ja mal sowas von daneben.


    und ob eine forderung unberechtigt ist, entscheidet nicht derjenige der die vermeintliche forderung erfüllen soll sondern letztendlich das gericht. dazu gibt es ja die mahnbescheide und ggf. die anschließenden gerichtsverfahren.

  • Nun gut ... mancher mag es vielleicht als zwanghaft sehen: Wer mich mit offensichtlich unberechtigten Forderungen wie einer hier im Thread gegenständlichen überzieht und mir nach einigen deutlichen Warnungen weiterhin nachstellt und mich sogar noch mit einem gerichtlichen Verfahren überzieht, den versuche ich in den Boden zu stampfen, bis von ihm nichts mehr zu sehen ist, wenn er nicht endlich ablässt. Dafür investieren andere Zeit, um vor der Glotze zu sitzen, um zu beobachten, wie ein Rudel erwachsener Menschen fast zwei Stunden einem Ball hinterherläuft. Das sehe ich nicht als weniger zwangehaft. Jedem das seine - auch ich habe dabei meinen Sportsgeist, nur dass der Ball deutlich flacher und mit Buchstaben bedruckt ist. Jeder kann das Spiel beenden, wenn es ihm nicht mehrgefällt. ;)


    Dass das gerichtliche Verfahren (irgendwann) zu meinen Gunsten ausgehen wird, ist nebensächlich. Wenn man mir mit unberechtigten Forderungen penetrant nachstellen darf, ist es wohl erst recht nicht zu beanstanden, wenn ich währenddessen aus allen Richtungen austeile, solange ich mich nicht strafbar mache. Und lange muss man in der Regel wirklich nicht suchen, bis man die passenden Stellen findet. Großen Aufwand bereibe ich natürlich nicht - das meiste tritt schon offensichtlich zu Tage.


    Frankie

  • Frankie,


    es geht hier aber nicht um Dich und irgendwelche Forderungen, mit denen Dich jemand penetrant verfolgt, sondern es geht um einen VB, den andrea80 bzw. Ihr Mann erhalten hat.


    Deine Postings passen einfach nicht auf die Sachlage. Es gibt hier kein "penentrantes Nachstellen", sondern "nur" einen einzigen Vollstreckungsbescheid. Es gibt auch keine "deutlichen Warnungen" und ich sehe bislang auch nicht den Hauch eines Ansatzes, der einen berechtigt, hier jemanden "in den Boden zu stampfen" - nur weil er evtl. sagt, man möge die Sache mit seinem Anwalt besprechen. Die "Vermutung bedingten Vorsatzes beim Gläubiger" aufgrund des "geschilderten Nachsetzen[s]" erkenne ich auch nicht, da ich außer einem Vollstreckungsbescheid bislang überhaupt kein "Nachsetzen" erkennen kann.


    Versuch doch bitte, Dich ansatzweise an die Probleme des Threads zu halten - wenn wir uns über Deine Sorgen unterhalten sollen, wäre hierfür evtl. ein eigener Thread enthalten. Es ist das, was ich mit "trollartigem" Verhalten meine: Nach allem, was wir bislang wissen, geht es um eine vermeintliche Forderung eines Händlers aus 2 Rechnungen. Der Händler hat einen Mahnbescheid beantragt, der aller Wahrscheinlichkeit nach an eine andere Adresse zugestellt wurde. Die Wahrscheinlichkeit spricht arg dafür, dass hier irgendwo ein Fehler (Namensidentität etc.) passiert ist - wenn überhaupt, würde ich ein strafbares Verhalten bei einem Dritten vermuten - beim Händler halte ich das für äußerst unwahrscheinlich: Warum sollte ein Händler (realer Typ und keine übers Internet agierende Briefkastenabzockfirma wegen eines Betrages von 150 €) so einen Quatsch veranstalten, wenn er nicht galuben würde, dass die Forderung besteht? Dir werden sicher ein paar Beispiele einfallen, aber um mir die Erwiderung schon jetzt zu sparen: ich halte die für wenig wahrscheinlich.


    Du schaffst es hier aber irgendwie, Deine Probleme mit einem ambulanten Pflegedienst reinzubringen, die außer der vermutlichen Gemeinsamkeit, dass Geld eine Rolle spielt, rein gar nichts miteinander zu tun haben.


    Fazit: Andrea80s Probleme hier, Deine Probleme nach Möglichkeit an anderer Stelle und allen wäre geholfen....

  • Lieber horstie,


    gelesen hast Du den Thread aber?


    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    ...
    Mit der Firma lässt sich nicht reden, der wollte uns nicht mal sagen, was da geliefert worden sein soll - ...


    Das ist doch wohl mehr als eindeutig!


    Selbstverständlich betreffen meine Beiträge Andreas Problem ... persönlich habe ich keins ... die in einem Nebensatz angedeutete Angelegenheit spielt hier doch keine Rolle.


    Vielleicht liest Du erst einmal die Beiträge von Andrea, bevor Du hier herumtrollst (was man von Dir eher nicht gewohnt ist).


    Frankie

  • Morsche.


    Fakt ist doch mal hier (bitte informiert mich wenni ch falsch liege, wohne schon lange nicht mehr in Deutschland)


    Der Schulder hat NICHT auf ein Mahnbescheid reagiert. :rolleyes:
    Dadurch kam es nun zum Vollstreckungsbescheid. Ab sofort kann also der GV vorbei kommen und seine Aufkleber verteilen. Der Gläubiger haette auch den GV schicken koennen zur Uebergabe des Briefes und der haette sofort (auch innerhalb der Frist) Vollstrecken koennen.


    Nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und denn nun wird es stressig. Am Montag sollte umgehend Widerspruch eingereicht werden und Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Ohne des kann trotzdem vollstreckt werden. danach geht es zum Prozessgericht usw usw usw. Das alles kostet erst einmal zusaetzlich Geld und nicht zu knapp.


    Warum, zum Geier, wurde hier nicht beim Mahnbescheid reagiert?
    Ich gehe davon aus, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, denn hier im Thread steht "Wir glaube es ist keine Forderung offen..." Aha, glaube ist aber nicht wissen denn sollte doch was offen sein dann wird das eine sehr teure Lehrstunde inkl. schlechter Eintraege bei Schufa und Co. fuer die naechsten Jahre...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau

    Das ist doch wohl mehr als eindeutig!


    Nun. Das wird jetzt wohl ein Richter feststellen muessen, wenn man sich nicht in letzter Sekunde einig wird.

  • mb001: Lesen! Der TE hat nie einen Mahnbescheid zugestellt bekommen, wie soll er dann darauf reagieren?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • @f_a_w:


    Kann es sein, dass du momentan ein wenig zu viel Zeit hast?


    Deine Beiträge, die ich zugebenermaßen meist nur im Rahmen von Diskussionen mit juristischem Hintergrund lese, gehen in letzter Zeit mit verlässlicher Regelmäßigkeit am eigentlichen Kern der Diskussion vorbei.


    Die Leute wollen Ratschläge, wie sie ihre juristischen Probleme lösen können, und keine Lebensberatung oder eine scheibchenweise Aufarbeitung grundsätzlicher gesellschaftlicher Probleme. Die Rechtsphilosophie und -soziologie mögen Säulen der Rechtswissenschaften sein, aber deine Beiträge gehen dahingehend m.E. zu weit und wirken, wie auch schon von anderen festgestellt, oftmals regelrecht provozierend.


    Der Diskussion sind sind sie aus meiner Sicht nur selten förderlich, da es gerade zu unserer Disziplin gehört, einen einigermaßen festen Standpunkt zu vertreten. Das gelingt dir aber nur in den seltensten Fällen, zumal in deinen Beiträgen immer ein Unterton der persönlichen Frustration über die deutsche Justiz mitschwingt und du feststehende Grundsätze juristischer Denkweisen damit ad absurdum zu führen versuchst.


    Als Sahnehäubchen kommt meist noch ein Schwelgen in Erinnerungen und Erfahrungen zum Verfall unserer Gesellschaft hinzu, was dann oft zu einem Verlauf der Diskussion in Breiform führt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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