ZitatOriginal geschrieben von andrea80
Warum kommt so ein Mist IMMER samstags, wenn niemand zu erreichen ist?
...damit wir hier das alles auch erfahren. ![]()
Aber im Ernst. Selbst wenn ihr die Kaution zurückbekommen habt, hat der Vermieter 6 Monate nach Auszug immer noch die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen -das könnte z.B. ein Grund sein. Am wichtigsten ist jetzt aber erstmal Widerspruch beim Gericht einzulegen -also gleich am Montag. ![]()