Unberechtigter Vollstreckungsbescheid

  • Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Warum kommt so ein Mist IMMER samstags, wenn niemand zu erreichen ist?



    ...damit wir hier das alles auch erfahren. :D



    Aber im Ernst. Selbst wenn ihr die Kaution zurückbekommen habt, hat der Vermieter 6 Monate nach Auszug immer noch die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen -das könnte z.B. ein Grund sein. Am wichtigsten ist jetzt aber erstmal Widerspruch beim Gericht einzulegen -also gleich am Montag. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    auch gegen den vollstreckungsbescheid kann man fristgerecht widerspruch einlegen.
    das müsst ihr auf jeden fall machen, wenn ihr mit der firma nichts zu tun habt. auch egal ob da "nur" eine namensverwechslung oder sonstwas ist, auf jeden fall widerspruch einlegen.
    danach kann man immernoch alles mit der firma klären.


    wenn kein widerspruch eingelegt wird (fristgerecht!) kommt bald der gerichtsvollzier.


    Der Gerichtsvollzieher kann nach Erlass des VB sofort loslegen, und zwar auch dann, wenn der Schuldner gegen den VB in Einspruch gegangen ist. Von daher sollte mit dem Einspruch unbedingt auch ein Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung gestellt werden.




    @TE: Habt ihr (ggf. im Auftrag des Vermieters) evtl. mal in der Mietwohung etwas von dieser Firma reparieren lassen? Wobei ein Identitätsirrtum gar nicht so abwegig ist, bei dem was die Post heutzutage alles anstellt. Oder gibt es mittlerweile mehrsprachige PZU-Formulare? PZÜ? ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • hallo.


    sollte der Titel schon rechtsgültig sein dann hilft nur noch eine Vollstreckungsgegenklage beim AG aber am besten mit anwaltliche Hilfe !

  • Wie soll der VB rechtskräftig sein, wenn heute zugestellt? :confused: Die Notfrist des § 339 ZPO kann schlecht abgelaufen sein.


    Zudem wird es bei einem rechtskräftig gewordenen VB sehr, sehr eng.


    Die Vollstreckungsabwehrklage wird in aller Regel an der Präklusion scheitern (vgl. § 796 II ZPO).


    Dann bliebe als Strohhalm nur noch ein Vorgehen nach § 826 BGB zur Verhinderung der ZV und auf Titelherausgabe, wenn der Titel in materieller Hinsicht unrichtig und die ZV aus ihm schlechthin sittenwidrig wäre (Arglist des "Gläubigers", Stichwort Titelerschleichung oder -ausnutzung.)


    PS: Ich meine, dass wir erst kürzlich einen ganu ähnlichen Fall hier hatten. Ich werde mal suchen...


    EDIT: http://www.telefon-treff.de/sh…8&perpage=15&pagenumber=1


    EDIT2: Vielleicht will es ein Mod ja anhängen. Dann hätte man die Thematik schön zusammengefasst. Kommt sicherlich mal wieder hoch ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    sollte der Titel schon rechtsgültig sein dann hilft nur noch eine Vollstreckungsgegenklage beim AG aber am besten mit anwaltliche Hilfe !


    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Hallo,
    wir hatten gerade einen Vollstreckungsbescheid in der Post


    :confused:


    Edit: Und wieder zu langsam...

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    :confused:


    Rechtsmittelverzicht haben wir vergessen. Geht auch samstags :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Strafanzeige wegen Betruges geht auch Sonntags und stellt erst Mal alles in den Schatten.

    Web 2.0, Industry 3.0 / 4.0 alles Schrott ich hab jetzt Auto 5.0
    Ford Mustang feif lidähh eecht goil :D

  • Ich glaube und hoffe auch, dass herb das eher ironisch gemeint hat. Ich wüsste nichtmal, wen man hier anzeigen sollte und vor allem, aus welchem Grund....

  • Zitat

    Original geschrieben von Herb
    Strafanzeige wegen Betruges geht auch Sonntags und stellt erst Mal alles in den Schatten.


    Stellt zwar nicht alles in den Schatten, halte ich als zusätzliche Maßnahme in vorliegender Angelegenheit aber für unverzichtbar.


    Darüber hinaus selbstverständlich Ablichtungen davon an sämtliche Stellen, denen eine Aufsichtsbefugnis zufallen könnte.


    Und dann ... was einem alles auf Anhieb noch einfach einfällt und schnell abgeschickt ist. :p


    Persönlich ärgere ich mich aktuell mit einem ambulanten Pflegedienst herum, dem eine Streitigkeit definitiv nicht auszureden war ... und jetzt beschwert man sich plötzlich über ein "Fass ohne Boden" ... dabei ist es doch noch gar nicht richtig losgegangen ...


    Im allgemeinen Interesse kann ich nur jedem raten, im Falle willkürlicher und penetranter Rechtsgutsverletzungen "Nägel mit Köpfen" zu machen. Bevor der Übeltäter das nächste mal auf jemanden eindrischt, wird er das dann wohl vorher gründlich prüfen, wenn er nicht wieder eine blutige Nase riskieren will.


    Frankie



    Erg.:
    Ehe ich es vergesse: Die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts in Fällen der vorliegenden Art halte ich für obligatorisch. Ein kleiner zusätzlicher Obulus für dieses Organ der Rechtspflege sollte dem Störenfried durchaus zuzumuten sein.

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