Pressemeldung der Polizei: Großangelegter Mobilfunkbetrug

  • Hallo,


    es müßte einfach ein Sofortkündigungsrecht bei Mobilfunkverträgen geben, wobei natürlich "Goodies" wie Provisionen, günstige Handys anteilig zurückerstattet oder bezalt werden müssten. Meinetwegen plus eine einmalige (moderate) Bearbeitungsgebühr.


    Das müßte nur einmal richtig eingerichtet (programmiert) werden und dann würde das laufen und die Reklamationsabteilungen der Anbieter spürbar entlasten.


    Kleiner Nebeneffekt: Die Service-Qualität würde steigen, weil kein Anbieter seine Kunden so gerne wieder loswerden will.


    Unseriöse "Händler" die "Mist" bauen, bekommen die Provision erst gar nicht ausgezahlt oder zurückbelastet, d.h. wenn die 1-2 mal "Mist" bauen, weiß der Anbieter schon "Bescheid" :-)

  • Falls es im Laden ausschließlich um die Mobilfunkdienstleistung ist eine Rückabwicklung im Fall der Geschäftsunfähigkeit ja sicher ohne zurechenbare Kosten unproblematisch möglich. Mangels eigener Ladenerfahrung weiß ich aber nichtmal, ob in den Läden überhaupt nennenswert gerätefreie Verträge angeboten, geschweige denn abgeschlossen werden. Den allermeisten scheint's ja eher um ein neues Handy bei nicht allzu hohen Monatsfixkosten zu gehen, auch wenn dessen Nutzung dann doch teuer wird. Und bei solchen Vertragskombinationen ist die Rückabwicklung natürlich nicht so einfach.


    Eine Markierung im Ausweis oder ähnliches wird's genausowenig geben können wie ein Vermerk über aktuelle Finanzprobleme, bevorstehenden Arbeitsplatzverlust oder unstetes Leben. Das zählt dann eben zum Lebens- und Geschäftsrisiko. Andererseits wären einige zumindest im Mobilfunkrahmen durchaus geschäftsfähig, da sie ja offenbar nicht von Normalkunden unterscheidbar sind, sich also entweder selbst auskennen oder im Beratungsgespräch gleich gut - oder eben schlecht - agieren. Oder aber man müsste einem Teil der Normalkunden eigentlich auch die Geschäftsfähigkeit entziehen. <-;<

    Je suis Charlie

  • Mir ging es jetzt nicht nur um den Handyvertrag.


    Ich würde sowas auch als Schutz des Betroffenen betrachten : Bevor er irgendwelche Verpflichtungen eingeht würde jedem, der die Ausweiskopie sieht, klar sein, das derjenige ganz sicher nicht die 500 Bändige Bertelsmann Lexikothek bestellen kann .... nur als Beispiel.


    Was, wenn der Betreute beim nächsten Besuch von der Allianz an der Tür 87 Versicherungen unterschreibt ?
    Oder den Zeugen Jehovas beitritt ?


    Das muß alles rückabgewickelt werden, und das kann unangenehm werden.


    Im schlimmsten Fall merkt der Betreuer erstmal nichts von der abgeschlossenen Lebensversicherung, weil der Betreute das nicht realisiert, bis Zahlungsforderungen kommen.


    Schufa Einträge oder Arbeitslosigkeit müssen auch nicht drin stehen, dafür gibt es eine Schufa Prüfung bzw. ggf. werden Lohnabrechnungen verlangt.

  • Würde dich gerne mal sehen, wenn du einen Betreuer irgendwann mal hättest.
    Und überall vermerkt wird: Hallo, der Herr XY ist nicht zurechnungsfähig, bitte wenden sie sich erst an XYZ zur Abklärung.


    Dann lieber mit Rückabwicklung die Rechtlich problemlos möglich sein sollte.

    Smartphone: Poco X6 Pro 8GB+256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (60GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Irgendwo hat auch alles seine Grenzen, man kann nicht alles regeln. Außerdem gibt es eine Menge geschäftsfähiger Leute, die einen richtigen Riss im Helm haben.


    Ich hatte zB mal einen Kunden, der hat einen E-Plus Vertrag abgeschlossen und irgendwann reklamiert, dass Gespräche zu Vodafone trotz E-Plus Flat berechnet wurden. Nach 30min Gespräch in meinem Laden, ich war schon weich im brain, kristallisierte sich folgende Lage heraus: für den Kunden gibt es nur Vodafone als Mobilfunkanbieter, keinen anderen. Telekom macht Festnetz, VF Mobilfunk, fertig. Er dachte, E-Plus ist ein Tarif im D2 Netz. Damit waren dann auch meine Tage im Vertrieb gezählt.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    [...]Das muß alles rückabgewickelt werden, und das kann unangenehm werden.[...]

    Ja, das muss alles rückabgewickelt werden vom x-bändigen Lexikon über die Religionsgemeinschaft (die vielleicht nichtmal) bis zur Lebensversicherung. Rechtlich gesehen sind die Verträge gar nicht erst zustande gekommen. Abwicklungstechnisch sollte das alles aber gar kein Problem darstellen und angenehm wird's höchstens bei schon ausgehändigter, vielleicht aber nicht mehr auffindbarer Ware.


    Wobei ich mich im konkreten Fall des zitierten Betruges frage, wie die Anzahl von Verträgen mit nichts geschäftsfähigen Personen unter den 1000 Fällen überhaupt nennenswert werden konnte. Als ob die Betrüger außerhalb ihres Ladens gezielt auf solche Personengruppen zugegangen wären.


    Wie man andere als "erkennbar zahlungsunfähig" identifiziert ist mir da nur noch ein weiteres Rätsel.

    Je suis Charlie

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