ZitatOriginal geschrieben von Nebelfelsen
Und dass die Mods immer was zu meckern haben, wenn Elefant was schreibt wissen wir langsam auch.
Sorry fuers OT, aber nicht nur die Mods...
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ZitatOriginal geschrieben von Nebelfelsen
Und dass die Mods immer was zu meckern haben, wenn Elefant was schreibt wissen wir langsam auch.
Sorry fuers OT, aber nicht nur die Mods...
Wenn man das Glück hat, nicht mit dem eigenen PKW geblitzt worden zu sein, bzw. der/die Partner/in ist z.B. mit diesem gefahren und geblitzt worden, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: auf die Anhörung keinesfalls reagieren, die ja an den Halter geschickt wird. Man muss nicht reagieren! (Allerdings wenn man reagiert, darf man nicht lügen) Nach einiger Zeit wird dann dem Halter i. d. Regel ein Bußgeldbescheid mit Postzustellungsurkunde oder Einschreiben geschickt. Auf den muss man reagieren und zwar mit Einspruch ohne Begründung. Der Ladung zum Amtsgericht kann der Halter gelassen entgegen sehen: wenn er Zeit und Lust hat, geht er persönlich hin, wenn nicht, beauftragt er einen Anwalt, den man aber erst mal ggf. bezahlen muss. Vor Gericht und mit dem "Beweisfoto" wird schnell klar, dass der Halter nicht gefahren sein kann. Selbstverständlich erinnert sich der Halter, wer das auf dem Foto ist und benennt ihn oder sie. Für einen neuen Bußgeldbescheid ist es aber i.d. Regel jetzt zu spät, da der Beschuldigte innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall als solcher von der Behörde angeschrieben worden sein muss. Sollte wider Erwarten eine Verhandlung früher als 3 Monate nach dem Vorfall angesetzt werden, kann man eine Terminverschiebung z.B wegen Urlaub beantragen. In Großstädten funktioniert das wegen der Arbeitsüberlastung der Gerichte immer. Dem Richter bleibt nichts anderes als Freispruch für den Halter. -> keine Punkte, keine Kosten für den Fahrer!
ZitatOriginal geschrieben von CLK
Im nachfolgenden Gespräch gaben sie noch ein paar Tipps wegen Fahrtenbuch (ob die stimmen, kann ich nicht beschwören): Wird zunächst mal nicht beim ersten Male verhängt und außerdem muss der Anhörungsbogen innerhalb von 2 Wochen nach der "Tat" eingehen, länger muss sich niemand zurück erinnern müssen. Demnach wird bei allen Anhörungsbogen, die nicht innerhalb von 2 Wochen versandt werden, auch kein Fahrtenbuch verhängt.
Ich glaub, die Möglichkeit, Fahrtenbuch zu verhängen, gibt es schon nach dem ersten Mal - das soll ja gerade bewirken, daß du dich "erinnerst", wer gefahren ist.
Aber einmal klappt der Trick natürlich, wenn der, der gefahren ist, nicht der Halter ist, am besten auch noch nicht im selben Haushalt wohnt.
ZitatOriginal geschrieben von mcm
Wenn man das Glück hat, nicht mit dem eigenen PKW geblitzt worden zu sein, bzw. der/die Partner/in ist z.B. mit diesem gefahren und geblitzt worden, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
es kommt aber auch immer ein bisschen auf die zu erwartende Strafe an: wenn nicht der Führerschein gleich weg ist, würde ich nie so einen Aufwand machen. Außerdem wirst du als Fahrzeughalter kontaktiert und hast den Ärger: wenn ich jemand mein Auto leihe, muss derjenige auch für die Konsequenzen aufkommen. Ich würde den Leuten was erzählen, wenn die von mir verlangen, dass ich einen Anwalt einschalte oder zu irgendeiner Vorladung gehen soll. Meine Meinung!
ZitatOriginal geschrieben von mcm
Wenn man das Glück hat, nicht mit dem eigenen PKW geblitzt worden zu sein, bzw. der/die Partner/in ist z.B. mit diesem gefahren und geblitzt worden, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: auf die Anhörung keinesfalls reagieren, die ja an den Halter geschickt wird. Man muss nicht reagieren! (Allerdings wenn man reagiert, darf man nicht lügen) Nach einiger Zeit wird dann dem Halter i. d. Regel ein Bußgeldbescheid mit Postzustellungsurkunde oder Einschreiben geschickt. Auf den muss man reagieren und zwar mit Einspruch ohne Begründung. Der Ladung zum Amtsgericht kann der Halter gelassen entgegen sehen: wenn er Zeit und Lust hat, geht er persönlich hin, wenn nicht, beauftragt er einen Anwalt, den man aber erst mal ggf. bezahlen muss. Vor Gericht und mit dem "Beweisfoto" wird schnell klar, dass der Halter nicht gefahren sein kann. Selbstverständlich erinnert sich der Halter, wer das auf dem Foto ist und benennt ihn oder sie. Für einen neuen Bußgeldbescheid ist es aber i.d. Regel jetzt zu spät, da der Beschuldigte innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall als solcher von der Behörde angeschrieben worden sein muss. Sollte wider Erwarten eine Verhandlung früher als 3 Monate nach dem Vorfall angesetzt werden, kann man eine Terminverschiebung z.B wegen Urlaub beantragen. In Großstädten funktioniert das wegen der Arbeitsüberlastung der Gerichte immer. Dem Richter bleibt nichts anderes als Freispruch für den Halter. -> keine Punkte, keine Kosten für den Fahrer!
Bist Du Dir sicher, dass so ein Verfahren keine aufschiebende Wirkung für die Verjährungsfrist hat?
ZitatOriginal geschrieben von Milhouse
Bist Du Dir sicher, dass so ein Verfahren keine aufschiebende Wirkung für die Verjährungsfrist hat?
Ich bin mir sicher, dass es nur für bereits Beschuldigte eine aufschiebende Wirkung der Verjährungsfrist von dann 6 Monaten bis zur Verurteilung gibt. Die Verjährung beginnt für alle möglichen "Täter", wenn die erste Anhörung (oder der erste Bescheid, wenn es keine Anhörung gegeben hat) später als drei Monate dem Betroffenen zugestellt worden ist.(in Verkehrs-Bußgeldsachen)
ZitatOriginal geschrieben von mcm
Die Verjährung beginnt für alle möglichen "Täter", wenn die erste Anhörung (oder der erste Bescheid, wenn es keine Anhörung gegeben hat) später als drei Monate dem Betroffenen zugestellt worden ist.(in Verkehrs-Bußgeldsachen)
So ne Mittagspause is doch immer wieder ne nette Sache.
Erholsam. Und auch infomativ, wenn man mit dem Firmenanwalt was futtern geht !
Der hat sich btw. ueber diese Firstverjährung gut amüsiert, und meinte, wenn ich sowas vorhaette, dann wuenscht er mir viel Spass und gute Nerven !
Aber was mich hier an einigen Postings doch vor allem wundert ist, wieviele Leute sich hier scheints mit seelenruhe aus ihrer Verantwortung stehlen wuerden
...
Da ich, wie schon mal geschrieben, recht viel unterwegs bin, kommt es auch bei mir mal vor, dass ich schneller fahre als ich das sollte. Wer kann schliesslich von sich behaupten das nicht manchmal zu machen...
Aber wenn man (meist bewusst) Mist baut, dann sollte man IMHO auch soviel sein, und dafuer gerade stehen !
Wir sind schliesslcih alle keine Kinder mehr !
Da ich auch auf meinen Schein angewiesen bin, halt ichs halt so, dass wenn es denn unbedingt mal schneller als erlaubt gehen muss (warum auch immer; wirklich Sinn machts eh nich...), geh ich eben max. soviel drueber, dass es mit "normlen" Punkten, ohne Entzug noch abgeht, wenn es wirklich blitzen sollte.
Gruesse
Charlie
Wer unter e*a* die Suchfkt. mit dem Begriff "Flensburg" füttert,findet sicherlich einige "Angebote".Allerdings löscht e*a* meist diese Angebote sofort oder aber auch erst nach einigen Tagen.
Das KBA http://www.kba.de
schreibt dazu:
Flensburg, 10.03.2003. Verkehrssünder und Übernehmer von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Punkte und Fahrverbote gegen Entgelt über das Internet anbieten und übernehmen, machen sich nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes gemäß § 271 Strafgesetzbuch (StGB) der gemeinschaftlichen mittelbaren Falschbeurkundung strafbar, wenn sie im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Bußgeldbehörden unwahre Erklärungen über Geschehnisse abgeben, die wiederum an öffentliche Register (wie das Verkehrszentralregister) weitergemeldet und dort gespeichert werden. Diese Praktiken wurden öffentlich zum Teil als legal dargestellt. Darüber hinaus soll das Kraftfahrt-Bundesamt die Legalisierung sogar bestätigt haben. Wir distanzieren uns von dieser Darstellung. Das KBA wird gegen die unter den entsprechenden Pseudonymen bekannten Anbieter der oben beschriebenen Praktiken Strafanzeige und Strafantrag stellen.
Eine wesentliche Kernaufgabe des KBA ist die Führung des Verkehrszentralregisters. Die dort erfassten rechtskräftigen Entscheidungen bilden eine personenbezogene Informationsbasis. Sie dient den zuständigen Länderbehörden, die im Interesse der Verkehrssicherheit die notwendigen verkehrserzieherischen Maßnahmen treffen müssen. Das Register und das damit verbundene Auskunftssystem sind wichtige Instrumente, um die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Deshalb besteht ein großes öffentliches Interesse daran, dass die in einem Bußgeldbescheid festgesetzten Sanktionen, insbesondere die Bepunktung von Delikten, die wahren Täter treffen.
Ansprechpartner: Frank Liebhart, Telefon (04 61) 3 16-16 99
Also überlegt es Euch gut!
Die ersten Täter sollen bereits enttarnt worden sein.
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