Raser kaufen sich im Internet frei
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Original geschrieben von n3o
dabei geht es doch bei unscharfem Beweisfoto
leider waren die Fotos die ich gesehen habe bis jetzt ziemlich scharf, also ich wüsste nicht, wie man denen jemand anderes unterjubeln kann. -
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Original geschrieben von jonasm
leider waren die Fotos die ich gesehen habe bis jetzt ziemlich scharf, also ich wüsste nicht, wie man denen jemand anderes unterjubeln kann.
Naja, wenn Du geblitzt wurdest, weiss die Polizei ja noch lange nicht, wie der Halter zu dem Fahrzeug aussieht. Ob der auf dem Foto auch der Halter ist kann man so einfach nicht nachvollziehen...Sven
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Im Zweifel werden die hinterlegten Bilder von Paßamt des Meldeortes angefordert.
Sicherlich wird das nicht standardmäßig gemacht, aber bei aufkommenden Zweifeln steht diese Methode zusammen mit einem Hausbesuch beim Halter des geblitzen KFZ ganz oben auf der Liste!
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Original geschrieben von Sebastian
Im Zweifel werden die hinterlegten Bilder von Paßamt des Meldeortes angefordert.Sicherlich wird das nicht standardmäßig gemacht, aber bei aufkommenden Zweifeln steht diese Methode zusammen mit einem Hausbesuch beim Halter des geblitzen KFZ ganz oben auf der Liste!
So einfach ist das nicht. Die Polizei kann sich nicht einfach die Fotos von einer anderen Behörde holen. Jedenfalls in Berlin nicht
Das es geht ist klar, aber nicht so ohne weiteres. Eine Rechtsgrundlage muss man da erstmal suchen 
Die Sache mit dem Hausbesuch sieht schon anders aus. Das wird auch hier in Berlin praktiziert. Ist aber auch eher selten.
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Was ist eigentlich, wenn ich mit dem Auto meiner Mum geblitzt werde. Ich sag, ich war's nicht und meine Mum sagt auch, daß sie's nicht war. Zudem hat sie noch Zeugen, was ist dann?
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Original geschrieben von Lord EX
Was ist eigentlich, wenn ich mit dem Auto meiner Mum geblitzt werde. Ich sag, ich war's nicht und meine Mum sagt auch, daß sie's nicht war. Zudem hat sie noch Zeugen, was ist dann?
Erstmal muss man ja darauf kommen, dass Du gefahren bist, wenn es der Wagen Deiner Mutter ist. Da muss sie schon sagen wer gefahren ist. Wenn Du dann sagst Du warst es nicht, wird man Dich evtl. mal vorladen und gucken ob Du so aussiehst wie der auf dem Foto
Ansonsten muss immer der Halter nachweisen können wer gefahren ist. Wenn er pech hat, gibts ganz schnell ein Fahrtenbuch auferlegt. Das kann auch schon beim ersten Verstoß kommen, da soll man sich nicht täuschen lassen.
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ich weiß jetzt nicht ob ich kompletten Blödsinn rede, aber soweit ich mich erinnere muss man doch bei Verwanten nicht aussagen wer gefahren ist oder? Ich glaube meine Eltern haben sowas mal gemacht. ich kann mich aber auch täuschen, denn das ist schon über 10 Jahre her...
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Diesen Fall hatte ich erst vor zwei Wochen: Meine Frau ist mit meinem Auto geblitztdingst (schönes Wort :top: ) worden. Sie war auf der Autobahn 38 km/h zu schnell unterwegs.
8 Wochen später kam der Anhörungsbogen und wir haben die Daten meiner Frau angegeben und zurück geschickt. Etwa 3 Wochen danach kam ein Anruf von der örtlichen Polizeistelle dass ich mal bitte vorstellig werden sollte. Bin dann also dahin und der Polizist hat das Blitzfoto mit mir verglichen und ist zu dem Schluss gekommen, dass ich es nciht war.
Als ich das Foto sah, wurde mir auch klar, warum die es nicht glaubten: Es war lediglich ein Teil des Gesichtes zu sehen und die Behörde hat angenommen, dass ein Mann gefahren sein sollte.
Der Polizist hat mich dann zunächst auf mein Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam gemacht. Demnach muss ich also nicht zugeben, falls meine Frau gefahren ist. Das ganze war an sich lustig. Wir leben in eienem kleinen Ort und man kennt sich eben untereinander.
Der Polizits hat dann noch gemeint, jetzt müssten sie Ermittlungen anstellen und bei der Passbehörde die Bilder der in Frage kommenden Personen einsehen. Ich bot aber an, dass sie gerne mit fahren könnten und meine Frau "in Augenschein" nehmen könnten. Gesagt, getan: Sie kamen bei uns vorbei und sahen, dass es meine Frau war.
Im nachfolgenden Gespräch gaben sie noch ein paar Tipps wegen Fahrtenbuch (ob die stimmen, kann ich nicht beschwören): Wird zunächst mal nicht beim ersten Male verhängt und außerdem muss der Anhörungsbogen innerhalb von 2 Wochen nach der "Tat" eingehen, länger muss sich niemand zurück erinnern müssen. Demnach wird bei allen Anhörungsbogen, die nicht innerhalb von 2 Wochen versandt werden, auch kein Fahrtenbuch verhängt.
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