ZitatOriginal geschrieben von vodafrank Aha, und wie definierst du "mobil telefonieren"? Und wie definiert sich eigentlich "Festnetz"? Ich nehme an du hebst auf ein tragbares Mobiltelefon ab. Bei einem GSM/UMTS Gateway kann demzufolge nicht von mobiler Telefonie die Rede sein, denn hier fehlt es schon an einem tragbaren 230V Anschluss. Ebenso kann VoIP kein Festnetz sein, da nicht über eine klassische POTS telefiniert wird sondern über eine Paketdatenverbindung, also das Internet.
Das Gesetz definiert Festnetz und Mobilnetz tatsächlich nicht, in § 40 TKG wird ein Festnetzanbieter aber wie folgt bezeichnet: Anschlusses an das öffentliche Telefonnetz und dessen Nutzung an festen Standorten. Darauf, ob das Telefon tragbar ist oder nicht, insbesondere ob man auf eine Steckdose angewiesen ist, kann es nicht ankommen. Das Handy wird sicher nicht zum Festnetztelefon, weil der Akku kaputt ist, und man immer am Ladegerät hängen muss.
Maßgeblich ist wohl, ob die Leitung, über die die Daten übertragen werden, bis in den Zuständigkeitsbereich des Nutzers fest verlegt ist (egal, ob der dann ein mobiles Telefon dran hängt).
ZitatDer Dienst einer auf eine SIM Karte aufgeschaltete Festnetznummer ist IMHO vielmehr die Telefonie an sich als Festnetzersatz, was für das dt. Produkt "Vodafone Zuhause" auch vollumfänglich zutrifft, denn es kann auch nur zuhause verwendet werden und eben nicht mobil. Entsprechend sollte, zumindest bei Vodafone Zuhause, anstelle der Mobilfunkrufnummer eigentlich die Festnetzrufnummer übertragen werden, aber das spült bei Rückrufen kein Geld in die Kasse der Telcos.
Daher auch die Regelung in Italien.
Dass "Dienst" nur die Telefonie unabhängig von Übertragungsweg meint, lässt sich hören und dann hätte man auch mit § 66j TKG kein Problem.