Danke Tom für deine aussagekräftige Antwort. Jetzt weiß ich bescheid ![]()
Ich hatte den Denkfehler, dass ich die beiden verknüpften Verträge als einen Vertrag gesehen habe. Ich habe gedacht, wie auch "leeredose", dass die gesetzliche Gewährleistung für das iPhone 4 auch mit dem Ende des Mobilfunkvertrages geendet hat.
Der Vodafone Mitarbeiter hatte wohl leider auch keinen Durchblick.
Jetzt habe ich noch Gewährleistung, aber dafür Netlock. ![]()
Eine Frage hätte ich noch an dich, Tom, zum Thema "Lieferung einer mangelfreien -gleichen- Sache":
Als das N97 gegen das iPhone 4 getauscht wurde, wurde der Zeitwert des N97 genommen.
Das soll heißen, bei Abschluss des Mobilfunkvertrages und Kaufvertrages habe ich Euro 200,- für das N97 bezahlt. Ende November 2010 wurde bei Austausch des N97 der Zeitwert, welcher im Vodafone System hinterlegt war genommen. Dieser lag bei Euro 100,- .
War dieses Vorgehen juristisch korrekt? Bzw. hätte nicht der Ursprungswert, also die EUR 200,- als Ansatz genommen werden müssen?