Waschmaschine gewandelt Garantiezeit Neu?

  • Hallo,


    ich habe im Mai eine Waschmaschine gekauft von Siemens (IQ700).


    1. Problem (Reklamation)
    Die Waschmeschine hatte die Kleidung zerissen beim waschen, weil eine Spähne wohl drin war. Es wurde die ganze Trommeleinheit getauscht. Für die Kleidung haben wir das Geld erstattet bekommen.


    2. Problem (Reklamation)
    Es quietschte beim waschen. Dies traf auf nachdem die Trommelei heit gewechselt wurde. Der Techniker meinte das wäre in der ersten Zeit normal, weil vorne das Gummi am Bullauge neu ist. Habe aber dies reklamiert später Techniker der kam meinte wäre normal und ist gegangen.


    3. Problem (Reklamation)
    Quietschen wird lauter icb daraufhin nochmal reklamiert, Techniker kam raus und hat festgestellt das es nicht am Gummi liegt sondern der Simmering es ist, weil es nicht ordentlich geschmiert wurde.


    Jetzt habe ich dem Techniker gesagt das ich keine Reparatur möchte sondern ein NEUGERÄT, daraufhin ha er seinen Vorgesetzten angerufen und es kam dann ein OK Maschine wird gegen eine neue ausgetauscht. Es wird alles vom Siemens geregelt, weil es eine Werksgarantie hat.


    Meine eigentliche Frage ist jetzt. Fängt die Garantie jetzt bei Lieferung nochmal neu an also sprich 2 Jahre oder gilt die Garantie also das Kaufdatum vom Erstgät? Normalerweise müsste es doch Neu anfangen vermute ich, bin mir nicht sicher deshalb die Frage an euch.


    Gruß Bekir

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  • Reden wir von Garantie oder Gewährleistung?
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (in diesem Fall Siemens) und Siemens kann das Regeln wie sie wollen. Da kann Dir also nur Siemens die Frage beantworten.
    Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, und gilt immer ab Kaufdatum. Ein Austausch des Gerätes ändert daran nichts. Also gilt weiterhin das Datum des Erstgerätekaufes als Beginn der Gewährleistungszeit.

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  • Ja ich mein die Zeit 2 Jahre Gewährleistung. Fängt die von vorne an oder Erstgerät?


    Weil ich kriege ja von Siemens ein Neugerät.


    Ich Prinzip könnte ich ja vom Kaufvertrag zurücktreten - Geld zurück und in den nächsten Laden gehen mir eine neue kaufe und hab dann ab Kaufdatum 2 Jahre wieder Neu an Gewährleistung.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    [...]Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, und gilt immer ab Kaufdatum. Ein Austausch des Gerätes ändert daran nichts. Also gilt weiterhin das Datum des Erstgerätekaufes als Beginn der Gewährleistungszeit.


    So einfach ist das nicht:


    Verjährung nach Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs


    Gesetzlich nicht eindeutig geregelt aber praktisch sehr relevant sind die Auswirkungen der Geltendmachung der Nacherfüllung auf die Gewährleistungsfristen. Folgender Fall ist denkbar: Der Käufer hat z. B. nach einer Mängelrüge ein Jahr nach dem Kauf einer Neuware eine Neulieferung als Ersatz für die defekte Ware erhalten. Es stellt sich die Frage, ob mit der Neulieferung die Gewährleistungszeit von neuem beginnt.
    In der Rechtsliteratur ist diese Frage umstritten.
    Einige Stimmen sehen in dem Eingehen des Verkäufers auf ein Nacherfüllungsbegehren des Käufers generell ein Anerkenntnis i. S. d. § 212 BGB, wenn der Verkäufer in dem Bewusstsein handelt, zur Nacherfüllung verpflichtet zu sein. Ein Anerkenntnis und ein damit verbundener Neubeginn der Gewährleistungsfrist liegen daher nicht vor, wenn der Verkäufer erkennbar nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung des Streits handelt.
    Andere differenzieren danach, ob es sich bei der Nacherfüllung um eine Nachbesserung (z. B. Reparatur) oder um eine Nachlieferung (Neulieferung) handelt. Diese Differenzierung will auch grundsätzlich der BGH treffen, wobei es aber auf die Einzelfallbetrachtung ankomme, wie der 8. Senat zu diesem im Wege der Schuldrechtsreform entstandenen Problem in einer aktuell getroffenen Entscheidung ausführte (BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 5. Oktober 2005, Az: VIII ZR 16/05). Bei der Nachbesserung sei die Gewährleistungsfrist während der Dauer dieses Vorgangs grundsätzlich nur gehemmt, bei der Nachlieferung beginne die Verjährung hinsichtlich einer erneuten Nacherfüllung grundsätzlich von neuem zu laufen. Die Umstände des Einzelfalles können jedoch jeweils auch zu umgekehrten Ergebnissen führen. Die bisherige Entscheidung des BGH stellt eine Tendenz für die Rechtsfolge der Nacherfüllung für die Gewährleistungsfrist auf. Eine endgültige Klärung dieses Problemkreises für die Praxis und damit Rechtssicherheit ist wohl erst im Laufe der nächsten Jahre durch Folgeentscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu erwarten, in denen die Kriterien für die Einzelfallbetrachtung schärfer herausgearbeitet werden.


    Quelle: IHK Frankfurt

  • Re: Waschmaschine gewandelt Garantiezeit Neu?


    Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    weil es eine Werksgarantie hat.


    Dann kann Dir nur ein Blick in die Garantiebedingungen von Siemens helfen, Gewährleistung greift nur gegenüber dem VK wenn Du direkt an Siemens und deren Techniker ran bist hast Du die Garantie in Anspruch genommen. Hier gilt i.d.R. das Erstkaufdatum für die Frist (und auch nicht die 2 Jahre gesetz. Gewährleistung sondern eben der Zeitraum in dem der Hersteller eine Garantie auf seine Geräte gibt).

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