ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
Aber glaub kleinere Dachstandorte sind eh genehmigungsfrei, und groessere Standorte kann eine Kommune auch nicht wirklich verhindern, weil wenn eine Kommune nicht genehmigt, sich aber Standortvermieter und Mobilfunkanbieter einig sind wird eben die Genehmigung vom Verwaltungsgericht erklagt.
Ich denke nicht, das die genehmigungsfrei sind - du brauchst ja schon für eine Gartenlaube eine Baugenemigung, da wird eine Sendemast auf dem Dach mit Sicherheit entsprechende Genemigungen benötigen und da sitzt die Stadt am längeren Hebel.
Schliesslich ist das eine grössere bauliche Veränderung mit Einfluss auf Statik usw.