So ein Schwachsinn, Dinge vom Fussballplatz ins zivile Leben rüber zu ziehen!
Der DFB-Pokal2011/2012 Thread
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Weiß nicht, ist ein Fußballplatz strafrechtsfreie Zone?
In der Hitze der Sache kann man einiges entschuldigen oder zumindest relativieren, sogar das berühmte "Verletzung des Gegners in Kauf nehmen". Aber mit Vorsatz und Planung jemand verletzen wollen? Geht doch viel zu weit.
Immerhin hätte eine weitere Verletzung von Reus die Sache auch in sein "ziviles Leben rübergezogen".
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Zitat
Original geschrieben von Jochen
So ein Schwachsinn, Dinge vom Fussballplatz ins zivile Leben rüber zu ziehen!Es ist aber gerade kein "Ding vom Fußballplatz", sondern eine vorsätzliche Verletzung des Gegners.
Und zwar im Unterschied zu 99,9% aller anderen Fouls, bei denen das Spielgeschehen im Vordergrund steht und im schlimmsten Fall durch "grobes Spiel" o.ä. versucht wird, in der jeweiligen Spielsituation einen Vorteil zu erlangen und wenn überhaupt - wie rajenske schon sagt - eine Verletzung des Gegners billigend in Kauf genommen wird, aber nicht vordergründiges Ziel ist. Solche Fouls heiße ich zwar genau so wenig gut wie das von Jones, aber dort ist es in den meisten Fällen eben mit einer relativ kurzen Sperre getan, um den sportlichen Vorteil in der jeweiligen Situation wieder auszugleichen bzw. umzukehren.Der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum, sondern die Spieler üben dort ihren Beruf aus, versuchen Karriere zu machen und verdienen ihr Geld. Durch die Sportart ist das Verletzungsrisiko gegenüber Bürojobs natürlich höher, aber das ändert nichts daran, dass vorsätzliche Körperverletzung auf dem Platz genau so wenig zu suchen hat wie im Büro und von der Justiz verfolgt werden muss.
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Grade auch in Sachen Vorbildwirkung ist es richtig, dass Jones dafür auch "im richtigen Leben" eine Strafe sieht. Wen interessiert schon eine Sperre für 3 Spiele DFB-Pokal?
Das ist noch nicht mal Bundesliga. Das bringt nächstes Jahr, falls Jones dann noch bei Schalke ist, niemand mehr in Verbindung mit der Tat. Im Gegenteil, gefühlt käme er straffrei davon. Super Schule für alle Nachwuchskicker. -
Und wohin soll das führen?
Ein Mann aus Dortmund ht den Papst angezeigt, weil er in Freiburg im Papamobil unangeschnallt herum gefahren ist. Er habe damit gegen geltende Regeln verstosssen und schliesslich Vorbildcharakter.
Stellt Euch vor, künftig muss jeder Fussballer, Boxer oder oder oder auch noch mit einem zivilen Verfahren gegen ihn rechnen.
Ich finde, das muss und sollte nur auf sportlicher Ebene geklärt werden. Er ist ihm nicht in einer U-Bahn-Station auf den Fuss getreten sein, sondern in einem Fussballstadion während eines DFB-Pokalspiels. -
Zitat
Original geschrieben von Jochen
Und wohin soll das führen?
Dass auch auf dem Fussballplatz Spieler nicht vorsätzlich verletzt werden.Zitat
Ich finde, das muss und sollte nur auf sportlicher Ebene geklärt werden. Er ist ihm nicht in einer U-Bahn-Station auf den Fuss getreten sein, sondern in einem Fussballstadion während eines DFB-Pokalspiels.
Und wo ist da der Unterschied? Wichtig ist hier nicht der Ort sondern, ob es vorsätzlich oder nicht geschehen ist.Ich finde den o.g. Vergleich mit dem Büro gut. Letztlich hat IMHO jeder Arbeitnehmer das Recht, seinen Arbeitsplatz so zu verlassen wie er ihn betreten hat. Bei Fussballern ist das Verletzungsrisiko zwar implizit höher, dennoch sollte man darauf vetrauen können, dass man nicht _vorsätzlich_ verletzt wird. Und wenn es passiert, muss der Täter auch mit straf- und zivilrechtlichen Verfahren rechnen.
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Zitat
Original geschrieben von Jochen
Und wohin soll das führen?
Ein Mann aus Dortmund ht den Papst angezeigt, weil er in Freiburg im Papamobil unangeschnallt herum gefahren ist. Er habe damit gegen geltende Regeln verstosssen und schliesslich Vorbildcharakter.
Stellt Euch vor, künftig muss jeder Fussballer, Boxer oder oder oder auch noch mit einem zivilen Verfahren gegen ihn rechnen.
Ich finde, das muss und sollte nur auf sportlicher Ebene geklärt werden. Er ist ihm nicht in einer U-Bahn-Station auf den Fuss getreten sein, sondern in einem Fussballstadion während eines DFB-Pokalspiels.Klasse Papstvergleich, der bringt uns hier weiter. Aber es geht ja um Schalke, da ist Dir auch Polemik recht.

Du schließt hier aber die Augen vor zwei Dingen:
- Es geht nicht um irgendein brutales Foul, dass im Gefecht des Spiels passiert ist. Sowas - incl. des Ballackkaputttreters damals - "passiert" eben wirklich. Sondern um eine eiskalte Attacke auf einen bekanntermaßen kaputten Fuß, also ein anderes Niveau.
- Wer die langfristigen Chancen miteinbezieht, dem anderen zu schaden (so ein Fuß ist ja auch mal ganz kaputt) und die Sache damit ins Zivilleben mitrüberzieht, der muss auch damit rechnen, dort belangt zu werden. -
Leute das geht garnicht! Denn jedes taktische Foul am Mittelkreis schon, und sei es ein Schupser, könnte auslegungstechnisch dann schon vorsätzliche Körperverletzung sein, und zwar genau dann, wenn bei 'nem harmlosen Trikotzupfer der Gegner so unglücklich fällt, der er sich eben etwas reißt, zerrt, bricht.... Taktische Fouls sind Vorsatz!
Bitte Kopf einschalten!
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Zitat
Die Rechtsprechung argumentiert nun: Schon die freiwillige Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf enthalte die Einwilligung in die Körpergefahren, die ein solcher Wettkampft typischerweise mit sich bringt. Liege freilich ein grober Regelverstoß, insbesondere eine vorsätzliche Mißachtung der Sportregeln, vor, so werde von einer solchen Einwilligung keine rechtfertigende Wirkung ausgehen können (BayObLG, Urt. v. 3.8.1961, NJW 1961, S. 2072 ff.)
ZitatLiegt im Einzelfall eine strafbare Körperverletzung vor, so muß dies nicht notwendig zu einer Ahndung durch die staatliche Strafgewalt führen. Verfolgt wird die fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB nur auf Antrag des Verletzten (§ 232 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 77 Abs. 1 StGB), es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten (§ 232 Abs. 1 Satz 1 StGB). Möglichkeiten der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bestehen nach §§ 153, 153 a StPO. Die Anwendung dieser Vorschriften ist in der Praxis stark von der Vorstellung geprägt, daß die Ahndung von Körperverletzungen im Sport regelmäßig der Sportgerichtsbarkeit überlassen werden sollte. Gleiches gilt für die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage erhebt (§ 376 StGB). Der Verletzte selbst kann im übrigen an Stelle der Staatsanwaltschaft Klage erheben (sogen. Privatklage; § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO).
Beide Zitate von der Seite Sportrecht.org: http://sportrecht.org/cms/fron…ent.php?idcat=37&idart=73
Praktisch tut sich die Staatsanwaltschaft schwer, derartige Dinge zu verfolgen, was ich grundsätzlich auch richtig finde. Auch ein Kopfnuss, ein Schubser oder was auch immer kann im Eifer des Gefechts passieren und ist ja nicht selten auch durch entsprechendes Verhalten (z.B. in Form verbaler "Reizungen") motiviert.
Die Aktion von Herrn Jones wirkt dagegen nicht wie eine "Affekthandlung", sondern wie ein schon einige Sekunden durchdachter Plan. Hätte sich Reus bei der Aktion verletzt, könnte man jedenfalls recht sicher sein, dass er zivilrechtlich gute Aussichten gehabt hätte (hierzu gibt es ja einige Urteile, z.B. zum Thema Blutgrätsche das OLG Hamm). Strafrechtlich habe ich allerdings auch Zweifel, ob die Tat wirklich verfolgt werden muss.
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Zitat
Original geschrieben von xoduz
Klasse Papstvergleich, der bringt uns hier weiter. Aber es geht ja um Schalke, da ist Dir auch Polemik recht.
:flop:
Und das von Dir. Du kennst mich leider doch sehr schlecht.
Es gäbe Dutzende Beispiele weltweit, jeden Spieltag in jeder Liga, für solches Verhalten.
Ich heisse es nicht gut.
Aber dass sich die "normale" Justiz damit befassen soll, halte ich für absolut übers Ziel hinaus geschossen.
Dieses "Dem sollte man den Prozess machen!" nimmt hierzulande wirklich Überhand.Er gehört vor einer Sportgerichtsbarkeit empfindlich bestraft. Aber nicht vor einem "normalen" Gericht.
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