ZitatOriginal geschrieben von 1160
Was ist daran merkwürdig. Keine Einzugsermächtigung, Zuschlag fällig. Ende.
Dass dieser bei monatlicher Rechnungslegung monatlich erhoben wird ist ja wohl logisch.
Das würd gelten wenn da nicht stehen würde "pro Überweisung", Steht aber da, daher: Keine Einzugsermächtigung, Zuschlag fällig und zwar pro Überweisung. Keine Überweisung => kein Zuschlag ...