Ich glaube, hier geht einiges durcheinander. Das liegt vielleicht daran, daß heute keiner mehr weiß, was WAP eigentlich bedeutet. Ist damit der Datentransport über das "WAP"-Protokoll (WSP) gemeint, oder die Seitenbeschreibungssprache WML, oder beides oder keins von beidem, weil es ja WAP 2.0 gab?
Ich gehe davon aus, daß der Router keinen Schutz darstellt, da er einfach alles weiterleitet. Das sollte auch für Übertragungen mit dem uralten Protokoll (WSP) gelten, das auf UDP basiert, sofern die Firewall des Routers das nicht aus irgendeinem Grund blockiert. UDP wird wohl auch für VOIP u.a. verwendet, so daß der Router das unterstützen sollte.
Allerdings ist das eine rein theoretische Debatte, denn mir fällt auf Anhieb kein Handy ein, das noch alte Protokoll unterstützt, aber schon WLAN eingebaut hat. Ab ca. 2004 wurde bei neuen Handymodellen auf HTTP als Standard gesetzt.
Viele moderne Endgeräte, wie insbesonders iPhone und iPad, können (leider) auch keine WML-Seiten mehr anzeigen. Einen besonderen Schutz würde ich mir dadurch aber auch nicht versprechen, da die "gefährlichen" Seiten bestimmt längst in HTML vorliegen.
Bliebe als Schutzmöglichkeit noch die Wahl des APNs, daß man also über den für Notebooknutzung bestimmten APN surft und nicht über den WAP-APN. Aber auch dieser Unterschied verschwindet inzwischen immer mehr. Wenn man bei O2 explizit den APN "surfo2" einstellt, kann man trotzdem das mobile Portal unter http://wap.o2active.de aufrufen und wird dort automatisch erkannt und kann z.B. seine Abos verwalten.
Dort findet sich übrigens folgender wichtiger Text:
ZitatWas ist Tethering? Tethering bedeutet Dritten mit Hilfe eines Smartphones eine Internetverbindung über die Mobilefunkverbindung zu ermöglichen. Das Mobiltelefon übernimmt damit die Rolle eines Modems. . Bieten Sie Dritten eine Internetverbindung über Tethering an, surfen diese in Ihrem Name und unter Ihren Kundendaten im Internet. Somit können Dritte Aktionen wie zum Beispiel den Erwerb eines Klingestons durchführen. . Bitte seien Sie sich dieses Risikos bewusst, wenn Sie Tethering für Dritte anbieten.
http://m.o2.de/ndm/?url=campaign_tethering
Kurz ausgedrückt bedeutet das, daß es keinerlei Schutz gibt, wenn Du mit einer O2-Vertragskarte surfst.
Allerdings dürfte das Risiko auf dem Handy aus Versehen eine falsche Seite aufzurufen deutlich größer sein, als auf dem Notebook oder Tablet.
Der erwähnte Artikel in der PC-Welt ist übrigens ziemlich schwammig. Er läßt offen, unter welchen Bedingungen überhaupt die MSISDN an Contentanbieter übertragen wird. Normalerweise kann nur der Provider diese sehen. Es gibt eine eklatante Ausnahme und das ist Bildmobil. Siehe diesen Thread, den ich vor über 3 Jahren eröffnet habe. Das Echo hielt sich bisher in Grenzen. ![]()