Fax handgeschrieben zu 0180er und schnelle Anmeldung

  • So manchmal braucht man ja besonders schnell Hilfe.


    Ich müßte möglichst schnell zu einem Fax-Dienst (da mein Fax-Gerät keine Belege ausdruckt).


    Um bis Dienstag ein Drückergeschäft an der Haustür zu widerrufen.


    Nun:
    1. Es sollten die kostenpflichtigen 0180er erreichbar sein.
    2. Das Dokument sollte als pdf-Anhang (wegen Unterschrift) geschickt werden können.
    3. Es sollte eine Empfangsbestätigung des Eingangsfaxgerätes rausgeschickt werden können.
    4. Die Anmeldung bei diesem Bezahldienst sollte schnell sein. Paypal wäre gut, wäre aber auch schön wenn man das erste Fax auf gut glauben der persönlichen Solvenz schon mal losschicken kann.
    5. Soll nur das bezahlt werden was auch verschickt wird (also kein Monatsvolumen von gekauften Faxen).


    Wie wäre da eine Anmeldung bei epost.de.
    Kann ich da bis Montag so ein Fax verschicken ?

  • im Kiosk/Lädchen/Supermarkt um die ecke gibts das für einen euro auch - ohne sich irgendwo anmelden zu müssen, imho der einfachste und sinnvollste weg.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Re: Fax handgeschrieben zu 0180er und schnelle Anmeldung


    Zitat


    Wie wäre da eine Anmeldung bei epost.de.
    Kann ich da bis Montag so ein Fax verschicken ?


    Dauert eine Woche.


    Vielleicht kann man es über Sipgate machen, keine Ahnung, was das kostet. Ansonsten gibt es Läden, die es machen, kostet aber auch wegen 0180-Nummer.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hast Du keine geöhnliche (Post-)Anschrift, oder warum sonst muss es dieser Weg sein?


    Frankie


    Es sollte bis Dienstag widerrufen worden sein und außerdem können die auch sagen: Brief verloren gegangen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Es sollte bis Dienstag widerrufen worden sein und außerdem können die auch sagen: Brief verloren gegangen.


    Wenn man Morgen ein Einschreiben versendet ist es Montag, spätestens Dienstag da und zudem nachweisbar.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Ja ? Hatte ich bisher noch nicht gesehen. Sowas wär natürlich das Beste.


    Ist eben auch so, daß heutzutage kaum jemand mehr Faxgerät hat / braucht.


    Meistens begnüge ich meine Sachen immer als eingescanntes e-mail-Attachement zu versenden, was alle seriösen Empfänger wie Finanzamt auch durchweg akzeptieren. Bei einem Autoresponder ist sowas dann auch schon sowas wie Einschreiben+Rückschein.


    Aber so leicht wird mir dieser Stromanbieter das nicht machen.

  • Sliders
    ich mache immer das schnellste (ist gut wenns dazu noch das günstigste ist).
    Ein Fax mit Ausdruckstreifen kommt meiner Ansicht nach einem Einschreiben mit Rückschein gleich, da das andere Faxgerät ja nachweislich angenommen hat. Bei mir harperts eben nur daran, daß der Drucker des Bekannten abgehenden Faxes das nicht ausdruckt (Faxgerät hat mein Bekannter jedoch).
    Autoresponder für eingehende email müßte ja ebenso so ein Rückscheinequivalent sein (oder sollen die jetzt sagen, daß die 1oo kb pdf-Anhang beim Eingang zu groß waren).
    Ein email-Ausgang käme meiner Meinung nach nem Einschreiben (ohne Rückschein gleich) weil man ja nicht beweisen kann das eingegagangen ist.


    Ist eigentlich schade das solche Sachen bei epost ne halbe Ewigkeit braucht. Der Kunde will eben spontan entscheiden (und bleibt dann vllt. ewig). Naja deren Problem wenn sie die Hürden so hoch setzen.

  • Mein lieber manwappl,


    lies Dir doch einfach mal die Widerrufsbelehrung druch - dann wirst Du erkennen, dass der Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs beim Empfänger gar nicht so wichtig ist, wie Du denkst? ;)

  • Ist es überhaupt notwendig einen Nachweis zu haben.
    Nur mal so ein Gedanke, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Gehen wir mal von einer Warenlieferung aus einer Onlinebestellung aus. Der Widerruf kann ja einerseits durch Erklärung andererseits durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bei Rücksendung der Ware trägt der Verkäufer das Versandrisiko. Wäre es dann nicht auch so, dass der Verkäufer das "Versandrisiko" der Widerrufserklärung trägt, so dass es eigentlich ausreichen müsste wenn man nachweisen kann die Widerrufserklärung rechtzeitig losgeschickt zu haben? Sollte ja bei einer Email nicht allzu schwer sein.

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