ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Irgendwie finde ich es komisch das der Bundeskanzler den Bundespräsidenten vertreten kann, in Deutschland würde die Vertretung beim Bundesratspräsidenten (Ministerpräsident bzw. andere Benennung in Berlin und den freien Städten oder einem Landesminister des Bundesrates) liegen.
Das ist in Österreich eben etwas anders, zumal ja auch die Staatsorganisation etwas anders aufgebaut ist.
In Österreich übernimmt der Kanzler bis zu 20 Tage die Geschäfte des Präsidenten, anschließend übernehmen die drei Nationalratspräsidenten. Im Falle des Todes oder einer anderen dauerhaften Verhinderung muß die Bundesregierung unverzüglich eine neue Wahl anordnen.
(zum Nachlesen: Bundesverfassung, Artikel 64)