Nebengewerbe (GbR) in GmbH ändern? Wie?

  • Hi


    ich überlege die Geschäftsforum meines Nebengewerbes zu ändern.


    Es sind für eine GmbH ja 12.500 Euro notwendig. Dies ist anhand von Lagerware und dem Geschäftskonto der GbR vorhanden.


    Es geht vor allem darum, einfach das Privatvermögen zu schützen.


    Wie macht man sowas?! Habe ich irgendwas vergessen?!


    Besten dank !


    viele Grüße

  • Bei Sacheinlagen haftest Du 10 Jahre dafür, dass deren Wert dem Stammkapitalanteil entspricht. Vorräte sind also nicht das Optimale.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Deine Fragestellung umfasst eine komplexe Materie, bei der man auch einiges falsch machen kann - wenn Du das ganze seriös und risikominimierend betreiben willst, würde ich einen Anwalt mit gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt aufsuchen, alternativ mal bei der IHK informieren - auf Tipps aus dem TT (nichts gegen das Forum) sollte man sich dabei aber nicht verlassen ;)

  • Stammkapital ist übrigens nicht 12.500€, sondern 25.000€. Dann gibt's natürlich noch die UG für 1€, aber ob dann noch jemand Geschäfte mit dir machen will? ;)

  • Du könntest theoretisch Deine GdBR an irgendjemand Dritten verkaufen. Dieser Dritte verkauft das Inventar an die neue GmbH. Setzt natürlich voraus, das der Dritte mitspielt und die jeweiligen Verkaufspreise reell sind. Aber auch wenn der Dritte einen Aufschlag verlangt, halte ich dies immer noch billiger als die GdBR als Sacheinlage einzubringen, dann brauchst Du für alles Wertgutachten und das kostet viel mehr, als wenn der "Dritte" eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Aber daran denken, bis die GmbH eingetragen ist, darfst Du als Geschäftsführer nicht mit Dir selber Geschäfte machen, nach der Eintragung kannst Du Dich von § 181 BGB (Geschäfte mit Dir selbst) befreien lassen. Dies gilt aber erst nach der Eintragung im Handelsregister (nicht ab Notartermin, der einige Zeit vorher ist).


    Der Verkaufserlös für die GdBR kann dann als Bareinlage in die neue GmbH eingebracht werden.
    Und demnach auch innerhalb Sekunden ausgegeben werden! Aber 1 Sekunde muß das Stammkapital vorhanden sein. Zumindest in der GmbH Kasse, nicht unbedingt auf einem Konto.


    Normalerweise mindestens 25.000 Euro in Bar, oder 12.500 Euro in Bar und Bürgschaften der Gesellschafter über den Rest, davon würde ich aber dringend abraten.


    Aber: Sollte die GmbH innerhalb von 5 Jahren insolvent werden, wird Dir sehr genau auf die Finger geschaut, eventuell Haftung von Dir selbst!


    Außerden: GmbH muß immer Zwangsmitgliedschaftsbeiträge bei der IHK zahlen (mindestens 204 Euro im Jahr) und jährlich die Billanz im Bundesanzeiger veröffentlichen (ca. 50 Euro pro Jahr). Außerdem Notarkosten und Gerichtskosten für das Eintragen. Billiger als eine GdBR ist eine GmbH nicht. Auch steuerlich meistens nicht.


    Geschäfte machen mit einer GmbH normalerweise auch nicht mehr Leute als mit einer UG, also die Kreditwürdigkeit nach Außen nimmt mit dem Zusatz GmbH oder UG rapide ab.


    Dispo von den Banken wirst Du ohne selbstschuldernische Bürgschaft normalerweise nicht bekommen, etwaige bisherige GdBR Verträge (Leasing, Miete) werden meistens nicht ohne weitere Sicherheiten auf eine GmbH umgeschrieben.


    Obiger Beitag spiegelt lediglich meine Lebenserfahrung wieder und ist keine Rechtsberatung, da ich zu dieser nichjt befugt bin. Eine Haftung wird ausgeschlossen.


    Gruß Boris (seit 1991 selbständig und seit 1997 Geschäftsführer einer eigenen GmbH und mit einer ähnlichen Konstellation eine Betriebsprüfung unbeschadet überstanden)

  • So so, und als Geschäftsführer sind dir auch die Regelungen zu § 117 BGB und zur "verdeckten Sacheinlage" geläufig? Solche "Tipps" sind der beste Beweis, warum man in einem Forum keinen Rechtsrat suchen sollte. :rolleyes:


    PS: Es heißt GbR, nicht GdBR.

  • Wie gesagt, 5 Jahre kann alles aufgerollt werden, es ist etwas schwammig, aber wenn es richtig gemacht wird, normalerweise nicht zu beanstanden. Nach 5 Jahren ist es dann eigentlich egal.


    Gibt es innerhalb von 5 Jahren keine Beanstandungen (meist Insolvenz), gelten etwaige Eintragungsmängel (verdeckte Sacheinlage) meiner Kenntnis nach als geheilt.


    Aber mit dem Rechtsrat in Foren gebe ich Dir völlig recht. Zur Rechtsberatung sind aus verständlichem Grund nur Volljuristen und Steuerberater zugelassen! Keinesfalls auf Rat in Foren verlassen. Lieber etwas Geld für einen Anwalt bzw. Steuerberater ausgeben.


    Ich kann nur sagen, es gibt Fälle, wo dies so ohne Probleme ging. Aber diese GmbHs sind auch nach Jahren noch existent und haben keinerlei Verbindlichkeiten bei Dritten!


    Wenn einer nur deshalb eine GmbH gründet, weil er versucht, sich Verbindlichkeiten zu entziehen, soll er es eh gleich lassen. Bei jeder Insolvenz ermittelt meines Wissens erstmal der Staatsanwalt gegen den Geschäftsführer. Ggfs. auch Durchgriffshaftung.


    Aber es gibt auch andere Gründe, eine GmbH zu gründen, z.B. wenn das Finanzamt Einzelfirmen "steuerliche Liebhaberei" unterstellt, dies kann bei einer GmbH nicht vorliegen! In meinem Fall wollte das Finanzamt nach 5 Jahren innerhalb eines Jahres einen Totalgewinn, und in der Branche in der ich bin dauerte dies halt einige Jahre länger! Mein Fall wurde 2003 komplett aufgerollt und in keinem Punkt beanstandet! Ich hatte seinerzeit etwa 1/3 meines Inventars einer Einzelfirma an eine Drittfirma, die mir ein Lieferant vermittelt hatte, verkauft, und diese Drittfirma dann einige Zeit später alles wieder an die neue GmbH. Der Rest wurde von meiner GmbH, ich war später ja von § 181 BGB befreit, nach und nach erworben. Dies ging bis 2002 so.
    Aber das damalige Stammkapital (50.000 DM) war kurzzeitig nachweislich in bar vorhanden! Davon gingen ca. 80 % an die Drittfirma, das Finanzamt hat dies nicht beanstandet und dies wurde auch seinerzeit in dem von der IHK überlassenen Fragebogen so angegeben, da die IHK offenbar bei jeder GmbH Gründung eine Stellungsnahme abgeben muß.


    Wie gesagt, das war 1997 so, ob sich diesbezüglich Vorschriften geändert haben, kann ich nicht sagen, aber damals war dies kein Problem. Sogar die Bank hatte für 14 Tage Geld bereitgestellt (allerdings mir persönlich zur freien Verwendung gegeben).


    Gruß Boris

  • Vielleicht solltest du deine Umgehungsgeschäfte hier nicht so breit treten. Nur weil das Finanzamt etwas nicht beanstandet (die interessieren sich nur für Steuern !) bedeutet das nicht, dass es insgesamt rechtlich unbedenklich ist.

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