ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
die polizei ist ja uch nicht dein kostenloser rechtsanwalt. natürlich kannst du dagegen vorgehen. zivilrechtlich.
Ja nur auf wessen Hilfe ist der Rechtsanwalt angewiesen? genau auf die Ermittlungen der Polizei. - Ich will ausserdem gegen niemanden vorgehen, es ging um einen Arbeitskollegen. Ausserdem war der besagte "Verkäufer" nicht nur auf Ebay Kleinanzeigen unterwegs sondern in mehreren Platformen. Und es ging mir auch nicht um die 350 Euro, sondern es ging darum dass dies wohl kein Einzelfall ist. Und würde man seitens der Gesetzte ect. hier härter vorgehen, bräuchten wir hier dieses Thema garnicht.