Frage zum Auto An bzw. Abmelden!

  • Hi TTler,


    sorry ist keine Mobilfunk Frage. Brauche aber einen Rat.


    Folgendes...Ich habe heute ein Auto gekauft und habe es bezahlt. Das Auto steht aber noch in der Garage der Verkäufer. Die Verkäufer sind ein älteres Pärchen, die bald ein Neuwagen bekommen. Sie wollen die alten Kennzeichen für das demnächst kommende Fahrzeug nutzen. Sie hängen an den alten schilder.


    Kann ich einfach morgen Früh das Fahrzeug auf meinen Namen zulassen, ohne das es eine Wartezeit für das Pärchen gibt?
    Sie wollten das Fahrzeug morgen selber in ihrer Stadt Abmelden. Kennt sich da jemand aus? Kann ich ein KFZ bei meiner Stadt anmelden ohne eine vorherige Abmeldung? Sie wollen nämich nicht, das dass Kennzeichen gesperrt wird.



    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.



    Lieben Gruss
    azk

  • dürfte eigentlich nicht gehen, die alten kennzeichen müßen normalerweise "entstempelt" werden, erst dann kannst du für das Fahrzeug neue Kennzeichen machen lassen.

  • Er hatte heute bei der Stadt Mülheim nachgefragt. Die Dame meinte ich soll das Fahrzeug in Duisburg anmelden und die könnten es dann später in Mülheim abmelden. Aber ich kriege doch nur ein Fahrzeug angemeldet, was nur abgemeldet ist oder vertue ich mich da?

  • Re: Frage zum Auto An bzw. Abmelden!


    Zitat

    Original geschrieben von azk
    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.


    Bin mir nicht ganz sicher... :D


    Meinst du, daß sie (die "Alten") das Auto deshalb noch nicht abmelden wollen, damit sie nicht ihre Schilder verlieren?


    Das dürft einfach zu lösen sein:
    Sie sollen den Wagen abmelden und gleichzeitig die Schilder reservieren! Das dürfte überall (?) gehen und lediglich eine vertretbare Gebühr kosten.
    Die Schilder sind eh für mind. 24h (evtl. gibt es das zeitliche Unterschiede je nach (Zulassungsstelle/ LK/ usw.) gesperrt nach dem abmelden. Ein direktes "umziehen" auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich!


    Ich weiß nicht ob du den Wagen schon zulassen kannst, obwohl er woanders noch nicht abgemeldet wurde, kann mir das aber nicht vorstellen. Schon alleine wegen Steuer und Versicherung. Woher soll das Finanzamt denn wissen daß der Wagen noch/ schon angemeldet ist, bzw. wie sollen sie das handhaben? Zweimal kassieren? Freuen würden sie sich wahrscheinlich... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hmm...


    blöd jetzt! Weiss wirklich nicht ob es einfach so geht, das ich das Auto auf mich anmelde und die Dame es dann mittags abmeldet.


    Schade das keiner hier einen ähnlichen Fall mal hatte ;)
    Die " Alten " sind so nett gewesen, das ich das morgen am besten erst bei unserem Strassenverkehrsamt erfrage. Ansonsten muss ich wieder nach Mülheim und das Auto dort erst abmelden und dann zurück anmelden.


    Puuuh...hätte man auch einfacher haben können!

  • Teile im wesentlichen die Meinung von eisi (Vorredner).


    Aber mir ist absolut unbekannt, das man ein Fahrzeug anmelden kann, wenn man keine Papiere eines "abgemeldeten" Fahrzeuges hat. Zwei gleichzeitige Anmeldungen für ein Fahrzeug scheidet schon deshalb aus, da Du ja dann theoretisch 2 Fahrzeugscheine und 2 verschiedene Kennzeichen gleichzeitig hast, das ist in Deutschland unmöglich.


    Eine Ummeldung durch dich alleine scheidet meiner Meinung aus, wenn der Vorbesitzer die Kennzeichen reservieren will.


    Im Moment der Ummeldung kannst nur Du (wenn Du im gleichen Zulassungsbezirk wohnst) die Kennzeichen reservieren bzw. verwenden für das gleiche Fahrzeug, nicht aber der Vorbesitzer. Natürlich kannst Du den Vorbesitzer nach der Ummeldung anrufen und der dann sofort versuchen zu reservieren, aber ich glaube nicht, das das klappt.


    Das beste wäre wohl, wenn Verkäufer und Du die entsprechende Stadtverwaltung anrufen, bevor das Fahrzeug abgemeldet wird und dies abklären, da das alles sehr stark von der Laune des Sachbearbeiters abhängt.


    Am einfachsten für Dich ist, das der Verkäufer abmeldet (kann dann v e r s u c h e n das Kennzeichen reservieren), Dir die Papiere zukommen läßt, und Du dann neu anmeldest.


    Ein Bekannter hat sein Kennzeichen am gleichen Tage auf ein anderes Fahrzeug mitgenommen, also irgendwie geht das schon, der hatte aber gute Beziehungen zur Sachbearbeiterin.


    Nach meiner Kenntnis wird aber bei einer Abmeldung das Kennzeichen für einige Monate gesperrt, also ob es gleich wieder für ein a n d e r e s Fahrzeug reserviert werden kann, hängt von der Laune der Zulassungsstelle ab.


    Reservieren kann man meines Wissens nur dann Kennzeichen, wenn die freigegeben sind, die Freigabe muß nicht unbedingt gleich nach der Ab- / Ummeldung sein oder wenn man bei einer Abmeldung (eigentlich vorrübergehende Stilllegung) das Fahrzeug mit den gleichen Kennzeichen wieder irgendwann anmelden will. Sobald ein Fahrzeug ohnehin ein anderes Kennzeichen bekommt oder in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet wird, ist eine Reservierung ohne vorherige Freigabe durch das Straßenverkehrsamt nicht möglich.



    Gruß Boris

  • Danke Boris, so wird es sein... Schauen wir mal was die Sachbearbeiterin macht :)


    Vielen dank!

  • Re: Re: Frage zum Auto An bzw. Abmelden!


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ein direktes "umziehen" auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich!


    Doch. Ich hab vor eineinhalb Jahren mein altes Auto abgemeldet und gleichzeitig das neue mit den Nummernschildern des alten angemeldet. Die Dame hatte mich gefragt ob ich die Nummern behalten möchte, da war ich auch etwas überrascht weil ich dachte das das nicht möglich wäre. Sie meinte aber das das mittlerweile geht.

  • Zitat

    Original geschrieben von azk
    blöd jetzt! Weiss wirklich nicht ob es einfach so geht, das ich das Auto auf mich anmelde und die Dame es dann mittags abmeldet.
    ...
    Die " Alten " sind so nett gewesen, das ich das morgen am besten erst bei unserem Strassenverkehrsamt erfrage.


    So wies aussieht geht das, zumindest in der Reihenfolge, nicht... ;)


    Wird wohl das beste sein! :)



    @ Boris1968:
    Das mit den zwei Fahrzeugscheinen und Kennzeichen ist gut, das beweist, das das nicht gehen kann.


    Wieso sollte der Vorbesitzer, genau wie jeder andere, das Kennzeichen unmittelbar nach dem abmelden nicht reservieren können?
    Ich kenn es (aus eigener Erfahrung!) genau anders rum:
    Ein sofortiges mitnehmen auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich (nachts werden wohl die Daten mit dem Zentralrechner abgeglichen, daher müssen, zumindest bei uns, mindestens 24h dazuwischen sein! Kann also nichts mit "Beziehungen" zu tun haben!).
    Sofortiges reservieren geht jedoch! (Von jedem)


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Doch. Ich hab vor eineinhalb Jahren mein altes Auto abgemeldet und gleichzeitig das neue mit den Nummernschildern des alten angemeldet.


    Bei mir wars letztes Jahr, und es ging nicht! Und ich kenne auch jemand auf der Zulassungsstelle! ;)
    Scheint wohl echt von Landkreis zu Landkreis, oder Bundesland (?) verschieden zu sein!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • @ FraDi


    Kommt wie geschrieben, auf den Sachbearbeiter an. Kann, muß aber nicht sein. Bei einem Bekannten ging dies auch, aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Hier geht es ja eigentlich um 2 alte Leute, die an ihrem Kennzeichen hängen. Der TE will die Nummer ja gar nicht, und er selber kann nicht auf den Namen des Vorbesitzers reservieren. Vermutlich müssen die "älteren Herrschaften" bei der Abmeldung bzw. Ummeldung dabei sein. Der TE wollte aber eigentlich wissen, ob er anmelden kann, wenn noch nicht abgemeldet ist und wie man am besten das Kennzeichen so sichert, das der Vorbesitzer es behält.


    Wenn es eine normale Wunschnummer ist, könnten die Beteiligten Glück haben.


    Ist es aber eine Nummer wie z.B. S-EX 1, F-A 1, F-LY 1, LU-DE 6 oder MA-MA 1, werden mit Sicherheit (inoffizielle) Listen existieren, mit Anfragen von Leuten, die auf der Warteliste stehen. Zumal solche Kombinationen ohnehin nur im engeren Umfeld der Mitarbeiter des Amtes bzw. befreundeter Behördenmitarbeiter sonderbarerweise auftauchen. Ein Schelm ist, wer schlechtes denkt. Dann werden die Beteiligten Pech haben, wenn nicht gleicheitig mit der Abmeldung das neue Fahrzeug des Verkäufers angemeldet wird. Und das setzt die Anwesenheit des Verkäufers oder eines Bevollmächtigten voraus.


    Aber wie gesagt, morgen beim Amt erkundigen, die wissen mehr.


    Gruß Boris

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