Die sofortige Rufnummernportierung (auch nachträglich) ist nun einmal in der TKG-Novelle festgelegt:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…2,sprache=de,rwb=true.pdf
Zitat§46 (4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3
beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages
zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der
Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt;
hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren.
Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen
Vodafone hat sich daran wie alle anderen Anbieter zu halten. Das Vodafone sich da gerne quer stellt ist nichts neues.
Eventuell habe ich das entsprechende Formular noch, dann nenne ich dir die Nummer für diese Art der Portierung. Das kann ich aber erst heute Abend suchen.