eplus Miethandy

  • Im Dez. gab es ja die Knaller Aktion mit 168€ bei base.


    Jetzt möchte ich das Gerät verkaufen und Suche die Rechnung bzw. die Ausgabebescheinigung heraus und was sehe ich da? Miete! Hatte ich total übersehen, nach kurzer Recherche bin ich auf dashier gestoßen:


    http://www.teltarif.de/e-plus-…chnologie/news/41387.html


    Die Tussi belaberte mich noch, ich solls nicht direkt nehmen, sondern á la 24x7, da ich dann noch ne Handy Versicherung dabei hätte.


    Laut dem Text oben, sollte das verkaufen kein Problem sein aber wie seht ihr das? Hab schon ne email geschickt, aber da gibts wohl frühestens nächste Woche antwort.


    Die Eplus Sim hab ich übrigens noch nie benutzt...

    Google Pixel 3 XL @ Telekom Magenta L mit M1 mit 12GB
    3x Family Card Basic
    Tarif bis 06/19

  • Ich hab auch den Support angeschrieben, aber wollte hier auch nochmal von den Experten Infos einholen.


    Hätte ich das gewusst, hätte ich es direkt gekauft. Ich hab ihr sogar noch gesagt, das ich vermutlich das Gerät dieses Jahr verkaufen will und da meinte sie noch, dass das garkein Problem wäre, nur das eben die Garantie nicht greift, weil das noch über mich laeuft.

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  • Ich bekam Antwort:


    Zitat

    Lieber Herr xxx, zum Vertragsabschluss am 1xxx. Dezember 2011 erhielten Sie ein Handy mit Sorglos-Paket. Mit dem BASE Sorglos-Paket zahlen Sie zwei Jahre lang eine monatliche Miete und genießen die Sicherheit eines Rundum-Services. Dazu gehört die kostenfreie Reparatur bei Funktionsbeeinträchtigungen, Bodenstürzen und Bruchschäden, Wasserschäden sowie Schäden durch Überspannung und Kurzschluss. Während der Reparatur erhalten Sie ein kostenfreies Leihgerät, sofern vorrätig. Da es sich um ein Mietgerät handelt, ist es nicht Ihr Eigentum. Nach 24 Monate können Sie das gemietete Handy zurückgeben. Möchten Sie es behalten, so können Sie es dann mit dem Treue-Gutschein, den Sie bei Vertragsabschluss erhielten, kaufen. Der Treue-Gutschein ist ein langfristiges Geschenk von uns an Sie: Zwischen dem 19. und 24. Vertragsmonat können Sie ihn für alle Sach- und Dienstleistungen der E-Plus Service GmbH & Co. KG einlösen. Ab dem 24. Vertragsmonat, wenn die Mietzeit beendet ist, erfüllen wir Ihren Wunsch. Wählen Sie zum Beispiel eine attraktive Rechnungsgutschrift, nutzen Sie den Gegenwert für ein neues Handy oder kaufen Sie Ihr Mietgerät zu dem dann gültigen Preis ohne weitere Zuzahlung. Ein wichtiger Hinweis: Der Treue-Gutschein ist in Ihren Kundendaten fest vermerkt, daher versenden wir ihn nicht in Papierform. Wenn Sie noch Fragen haben – wir sind jederzeit für Sie da. Eine Nachricht genügt. Viele Grüße



    Demnach, sollte ein Verkauf ja kein Problem sein, auch wenn es "offiziell" aktuell noch nicht mir gehört.

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  • Rein rechtlich gesehen kannst/darfst Du es nicht verkaufen, da es nicht Dein Eigentum ist. Dass man es dennoch machen "kann" steht auf einem ganz anderen Blatt.


    Man kann nur generell von diesem Mietangebot abraten. Und das einem im Base Shop dazu geraten wird überrascht mich nicht. Die versprechen einem eh gerne das blaue vom Himmel.

  • Und weil es dir "offiziell" nicht gehört, darst Du es auch nicht vor Ablauf der 24 Monate verkaufen. Interessant könnte es werden,
    wenn der "Käufer", auf den zwangsläufig auch keine Eigentumsrechte übergegangen sind, eine Gewährleistung einfordert.


    Gruß
    Tommy

  • Na toll, laut der Aussage der Base Mitarbeiterin wäre das mit Weiterverkauf überhaupt kein Problem.


    Boah hätt ich mich doch bloß nicht bequatschen lassen, aber war grade im Kurzurlaub in Berlin, dachte ok, haste noch bissel mehr Geld für den Urlaub jetzt und zusätzlich die Versicherung.


    Dass das so nicht funktioniert, hätte die Verkäuferin mir spätestens dann sagen müssen, als ich ihr sagte, das ich das Gerät voraussichtlich dieses Jahr weiterverkaufen möchte.


    Mir war das mit der "Miete" total unbekannt bis vor kurzem. Hab seit Jahren Handyverträge und da hat sich die Diskussion noch nie gestellt. Da war das Gerät immer mir.

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  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Interessant könnte es werden,
    wenn der "Käufer", auf den zwangsläufig auch keine Eigentumsrechte übergegangen sind, eine Gewährleistung einfordert.


    Gruß
    Tommy


    Der Käufer wird durchaus Eigentümer, sofern er gutgläubig ist (§ 932 BGB).

  • Ich werde mich mal im Bekanntenkreis umhören, ob dort jemand Interesse am Gerät hat, sodass im Gewährleistungsfall das Einsenden kein Problem darstellen würde.

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