Problem mit Flexstrom - Preiserhöhung rechtens?

  • N'Abend zusammen.


    Kurzer Überblick:
    Ich bin seit 1.9.2010 Kunde bei Flexstrom. 12 Monats Tarif mit Bonus- und Abschlagszahlung und Preisgarantie (für 12 Monate), das ganze schöne Gedöns halt.


    Rechtzeitig (also vor Ablauf der 8 Wöchigen Kündigungsfrist) hat Flexstrom ein Brief geschrieben, in dem mir quasi mitgeteilt wurde, ich wäre ab dem 2. Jahr Laufzeit in einem anderen Tarif, zu natürlich deutlich höheren Kosten (kWh +50%, aufs Jahr etwa +78%, wenn man alle Rabatte usw. berücksichtig. Gerade ausgerechnet, daher auch jetzt erst der ganze Bohei...).
    Reagiert habe ich damals nicht auf den Brief!
    Da ich nicht gekündigt habe verlängerte sich der Vertrag somit um weitere 12 Monate (wovon aktuell 7 rum sind).


    Fragen:
    1.) Ist die Preiserhöhung überhaupt wirksam (geworden)?
    Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bezweifelt das genauso wie ich...


    2.) wie reagieren?
    2.a) drauf gesch*** und jetzt rechtzeitig kündigen?
    2.b) Außerordentliche Kündigung durch Umzug, auf (evtl.) zu viel gezahltes Geld gesch*** (Umzug steht eh an, je nach Ort ist eine Versorgung durch Flexstrom dort nicht möglich. Durch die Flexstrom eigenen AGB wäre der Fall ebenfalls abgedeckt).
    2.c) wie 2.b) aber in Kombination mit 2.d)
    2.d) Bereits abgebuchte Summen aus dem laufenden, zweiten Vertragsjahr zu den Kosten aus dem ersten Jahr selbst verrechnen und Rest zurückbuchen. (Es sind bis dato bereits Kosten entstanden/ abgebucht worden die zu Konditionen des ersten Vertragsjahren ein ganzes volles Jahr "gereicht" hätten.) Frage hierzu: Kann es passieren daß man auf dem "Trockenen" sitz und plötzlich alles duster in der Bude bleibt!? :confused:
    Gleichzeitig fristgerecht zum Ende des zweiten Vertragsjahres kündigen. Das wird Flexstrom natürlich kaum mitmachen, und IMO Ihrerseits fristlos zum Monatsende (?) kündigen. Folge wäre ich müsste noch mehr Geld von der Bank zurückholen (wie lange rückwirkend geht das?)


    Sollte die Verbraucherzentrale daneben liegen tritt Fall 2.a) ein, evtl. auch 2.b). "Bevorzugen" würde ich bei dem Sch***verein aber irgendwie 2.d) ;)


    Wie sind eure Meinungen?


    Grüße
    eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Als ich die Überschrift Las dachte ich: nein, nicht rechtens. Wie in 99% der fälle bei flexstrom.
    Nach lesen des Beitrags allerdings frage ich mich, wie du drauf kommst, dass die Preiserhöhung nicht rechtens sein koennte. Flexstrom hat dich rechtzeitig informiert, du hast nicht gekündigt.
    Warum beschwerst du dich jetzt? Wenn du die Kündigung verpasst hast mag das ärgerlich sein, aber flexstrom dürfte da im recht sein; warum auch nicht?

  • Hab bei mir mal nachgerechnet, selbst wenn sich die Kosten aus dem ersten Jahr verdoppeln würden, wäre es noch mehr als günstig, boni etc natürlich berücksichtigt

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    wie du drauf kommst, dass die Preiserhöhung nicht rechtens sein koennte.
    Warum beschwerst du dich jetzt? Wenn du die Kündigung verpasst hast mag das ärgerlich sein, aber flexstrom dürfte da im recht sein; warum auch nicht?


    Weil Preisänderungen eine Änderung des Vertrages darstellen, was nicht einseitig durch eine Partei geschehen kann. Und Schweigen gilt nicht als Annahme.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Weil Preisänderungen eine Änderung des Vertrages darstellen, was nicht einseitig durch eine Partei geschehen kann. Und Schweigen gilt nicht als Annahme.

    Seit wann ist denn eine audrückliche Zustimmung bei rechtzeitig angekündigten, schriftlich mitgeteilten Preisänderungen nötig?

    Je suis Charlie

  • Na ja, Bestandteil des Vertrages sind die AGB - darin wird eben diese Klausel stehen, die genau diesen Umstand regelt - konkret Punkt 10.1 der AGB.


    Inwiefern hält also Flexstrom Deiner Meinung nach den Vertrag nicht ein?

  • AGB müssten erstmal rechtmäßig sein; Papier ist geduldig. Im Übrigen kenne ich die die Flexstrom AGB nicht. Meine Aussagen sind allgemein zu verstehen.

  • Hä? Du antwortest auf eine konkrete Frage "allgemein"? Was isn das für ein Quatsch. Wir sprechen doch hier über das Problem des Threaderstellers und philosophieren nicht darüber, wer die besten lateinischen Vokabeln in den Raum wirft die nichts mit dem Problem zu tun haben!?!


    Übrigens: Wenn du die Rechtgültigkeit der AGB anzweifelst, dann stellst Du Dich ja explizit gegen Deine lateinische Vokabel, denn Du willst ja dann eben den geschlossenen Vertrag nicht als gültig anerkennen... Aber das wird jetzt wirklich off-topic und bringt dem TE nichts mehr.

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