BASE: Schockrechnung nach Schweiz-Aufenthalt

  • @TM


    1: Ich prüfe auch nicht jede Rechnung meines Mobilfunkanbieters. Zunächst mal hat BASE dafür zu sorgen, dass alles korrekt läuft, nicht der Kunde die Verantwortung darauf zu achten, dass er nicht übers Ohr gehauen wird.


    2. Der TO hat (nach sofortigem telefonsichem Einspruch) einen Monat lang auf eine von BASE versprochene Reaktion gewartet - wenn das naiv ist, ist es ein Armutszeugnis für BASE und ebenfalls nicht in der Verantwortung des Kunden.


    Hier werden 800€ für eine Leistung berechnet, die nicht erwünscht war und aller Wahrscheinlichkeit nicht erbracht wurde. Zumindest kann weder der TO noch BASE(!) nachvollziehen, wie es zu den Kosten kam. Geschweige denn das Ganze belegen. Das ist schon etwas mehr als ein "Nebenschauplatz".


    In dem Fall wäre ich schon lange zum Anwalt gegangen, ich finde das Angebot von 150€ mehr als fair. Der Begriff "Kulanz" schon falsch, da die 800€ vermutlich gar nicht bezahlt werden müssten.

  • Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    Ich weiss warum Sie die Rechnung nicht bezahlen sollte


    Warum denn?
    Bislang ist hier rein gar nichts geschrieben worden was das begründen könnte.
    Es ist noch nicht einmal geschrieben worden was denn nun überhaupt auf der Rechnung - die es zweifelsfrei geben muss - steht.
    Die wird ja nun nicht nur aus einer einzigen Zeile mit der Endsumme bestehen, sondern mindestens auf die verschiedenen Posten (Gespräche, SMS, Daten) aufgeschlüsselt sein, so dass man zumindest schonmal auch ohne EVN wüsste, was denn nun diese Kosten verursacht hat.
    Ich glaube wie gesagt nicht, dass Base hier und generell Rechnungen legt die nur aus einer pauschalen Summe bestehen.
    Es ist ja auch derart viel Zeit vergangen, dass man sich darüber hinaus auch fragen kann ob alle genannten Fristen nicht schon ohnehin vergangen sind - die Rechnung ist ja aus März 2012.
    Ob sowas generell zulässig oder sittenwidrig ist, ist eine Grundsatz- und keine Einzelfallentscheidung - wäre es tatsächlich eindeutig sittenwidrig, würde es wohl kaum noch überall und keineswegs selten solch hohe Roaming-Rechnungen geben.


    Edit:


    @migrot:
    Mal ganz platt: Wer Rechnungen nicht prüft ist selber schuld. Kaufmannsgrundsatz - und auch sonst eigentlich selbstverständlich.
    Und natürlich ist es naiv wenn man eine solche Rechnung nicht prüft und ggfs. sofort und schriftlich reklamiert. Die Ansicht da mit einem Telefonat alles sofort und ohne weitere Schritte abzubügeln ist sogar total naiv.
    Und nach wie vor kann ich nicht erkennen dass diese Leistungen nicht auch erbracht wurden. Evtl. könnte man erfolgreich auf eine nachträgliche und weitere Aufschlüsselung bestehen (wobei wie gesagt noch nichtmal die originäre Rechnung hier dargelegt wurde) - aber da vermute ich doch eher, dass diese Leistungen tatsächlich auch erbracht wurden.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • TM1 Der TO hat sofort nach Bekanntwerden der Kosten Beschwerde eingelegt. Dass er seine üblichen 20€-Rechnungen nicht nochmal extra kontrolliert, tut doch hier gar nichts zur Sache.


    Ok, er hat sich auf die telefonische Aussage eines BASE-Mitarbeiters verlassen und einen Monat lang gewartet. Das mag ein strategischer Fehler sein, den sich der Support aber ebenso vorwerfen lassen muss.


    Zitat

    aber da vermute ich doch eher, dass diese Leistungen tatsächlich auch erbracht wurden.


    Der TO behauptet das Gegenteil - das ist ja auch die zu klärende Frage. Das kann letzendlich nur eine BASE nachweisen (Wozu sie auch verpflichtet sind). Bis dahin würde ich nicht zahlen. Für ein "naja, wird schon stimmen" sind 800 Tacken etwas zu viel.

  • TM1,


    Scheinbar, hast du den Thread ja doch nicht gelesen. Ich habe sehr wohl fristgerecht und schriftlich (auf Postweg und über Mail) Widerspruch eingelegt. Laut TKG habe ich 8 Wochen Zeit dafür nach Rechnungsstellung und dann ist es an BASE nachzuweisen, wie die Kosten zustande kamen. Dann zu behaupten, es wird einfach alles direkt gelöscht und man könnte das nicht mehr aufschlüsseln, find ich etwas fragwürdig. Warum sollte ich also meinen Pflichten als Verbraucher nachkommen, wenn der Anbieter seinen offensichtlich nicht nachkommen kann und ich nun mal diese Rechnung eindeutig in Frage stelle. Zumal (wie ebenfalls im Thread nachlesbar ist) bisher jeder Service-Mitarbeiter eine andere Meinung dazu hatte, was die verursachende Quelle für die Kosten war ...("Es waren Gespräche"..."Nein, wahrscheinlich war es das Internet...achso, sie hatten WLAN? AH, es waren Gespräche." Ist klar.)


    Ebenso, möchte ich mich meinem Vorredner anschließen: Wucher ist per HGB sittenwidrig und bei 15,45€/MB würd ich den Begriff schon durchaus in den Raum werfen, aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.


    Und ganz am Rande: Ich glaube auch nicht, dass man sich ( TM1) auf Grund dessen ein Bild über meinen Umgang mit Zahlungsverpflichtungen machen kann und Sachen wie "Naivität" und "Unverantwortlichkeit" in den Raum werfen. Wenn man schon Wortfetzen aus dem Zusammenhang reißt und wieder zusammensetzt, wie es beliebt.

  • Doch doch, ich habe das schon ordentlich gelesen. Und da lese ich gleich zu Anfang, dass Du erstmal nach einem ersten Telefonat weit über einen Monat bis zu einer ersten schriftlichen Reaktion gewartet hast - das ist für mich nach wie vor naiv und ziemlich unverantwortlich.
    Ungeachtet dessen fehlt mir immer noch die wesentlichste Information überhaupt: Was steht denn in der Rechnung?
    Am besten Du stellst einen anonymisierten Scan ein.


    Ach ja - die Wucherschiene ist wenig erfolgversprechend. Nur weil die Preise mittlerweile gesunken sind, sind für ältere Tarife damals wie heute geltende Konditionen noch lange nicht nichtig oder gar sittenwidrig.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • TM1


    Wenn ich endlich mal (wie von der Mitarbeiterin der Mahnabteilung angekündigt) eine Kopie der Rechnung erhalten hätte, würde ich das sicher tun.

  • Du wirst ja wohl - wenn die Rechnung schon nicht per Briefpost versendet wird - online Zugriff auf Deine Rechnungen haben?
    Dass e-plus keinerlei Rechnungen legt halte ich für unwahrscheinlich.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Du wirst ja wohl - wenn die Rechnung schon nicht per Briefpost versendet wird - online Zugriff auf Deine Rechnungen haben?
    Dass e-plus keinerlei Rechnungen legt halte ich für unwahrscheinlich.


    Bei so einer Summe kann man - unabhängig davon, wie Rechnungen ansonsten bereitgestellt werden - schon mal erwarten, dass E-Plus eine Kopie der Rechnung bereitstellt. Solche Dickfälligkeit eines Anbieters ist hier absolut fehl am Platz.


    Meine Sympathien sind hier eindeutig bei der Kundin, nicht bei dem Anbieter, der sagt: 'Zahl den Betrag, sonst setzt es was!' - und das, ohne irgendwelche weitergehenden Informationen zu liefern. Der Hinweis auf das eigene fehlerfreie Abrechnungssystem ist ja wohl ein absoluter Witz, um nicht zu sagen eine bodenlose Frechheit.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Doch doch, ich habe das schon ordentlich gelesen. Und da lese ich gleich zu Anfang, dass Du erstmal nach einem ersten Telefonat weit über einen Monat bis zu einer ersten schriftlichen Reaktion gewartet hast - das ist für mich nach wie vor naiv und ziemlich unverantwortlich.
    Ungeachtet dessen fehlt mir immer noch die wesentlichste Information überhaupt: Was steht denn in der Rechnung?
    Am besten Du stellst einen anonymisierten Scan ein.


    Ach ja - die Wucherschiene ist wenig erfolgversprechend. Nur weil die Preise mittlerweile gesunken sind, sind für ältere Tarife damals wie heute geltende Konditionen noch lange nicht nichtig oder gar sittenwidrig.


    Da wäre ich mir nicht so sicher. Und es gut möglich, dass sie zuvor auch schon sittenwidrig waren. Der vernünftigerweise anzusetzende Erwartungshorizont von Verbrauchern spielt bei der Beurteilung solcher Fragen durchaus eine Rolle.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Doch doch, ich habe das schon ordentlich gelesen. Und da lese ich gleich zu Anfang, dass Du erstmal nach einem ersten Telefonat weit über einen Monat bis zu einer ersten schriftlichen Reaktion gewartet hast - das ist für mich nach wie vor naiv und ziemlich unverantwortlich.


    Du würdest es also schneller schriftlich machen, sicher ist das auch anzuraten. Was an Ihrem Abwarten "unverantwortlich" sein soll kann ich nicht erkennen. Sie hat innerhalb der Frist des §45i TKG schriftlich beanstandet. Wo siehst Du jetzt das Problem? Was ich aber auch gern mal sehen würde ist die Rechnung. Scan die doch mal Laura und stell die hier ein.


    Hast denn mal nach den Entscheidungen gesucht und Dir Deinen Vertrag dazu angeschaut?

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