Frage zum Wohnungskauf

  • Hallo,


    ich habe mal eine grundsätzliche Frage zum Kauf einer ETW.
    Interessiere mich für ein Objekt, zur Zeit vermietet.
    Möchte dies aber Eigennutzen.
    Der Makler sagt kein Problem, einfach Eigenbedarf anmelden und dann muss der Mieter raus.
    Aber kann man einen Mieter so einfach kündigen?


    Danke!

  • Re: Re: Frage zum Wohnungskauf


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale

    Wenn schon Immobilien kaufen, dann Häuser.



    Sehe ich auch so. Können ja auch Mehrfamilienhäuser sein, Hauptsache, es gibt nur einen Eigentümer.


    Heerscharen von Anwälten leben äußerst kommod von Streitereien innerhalb der Eigentümergemeinschaften.


    Dieses Wort fehlt auch noch in der Schlagwortliste des Threaderstellers.



    Abgesehen davon denke ich nicht, daß wir eine Immobilienblase haben. Im Gegenteil. 1 Mio. Gäste jedes Jahr wollen warm und trocken untergebracht werden, die Zinsen bleiben auch niedrig, Bauland ist und bleibt knapp, da Deutschland bereits sehr dicht besiedelt ist, also geht es eher noch weiter nach oben.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Aber kann man einen Mieter so einfach kündigen?


    Die einzige sinnvolle Antwort lautet "Kommt darauf an...". Ein paar mehr Details müsste man dann schon kennen.


    Wer wohnt dort? Ist es schon länger eine Eigentumswohnung? etc.

  • Der jetzige Eigentümer hat die Wohnung vermietet. Dort wohnen schon seit längerem Mieter.
    Mehr weiß ich auch noch nicht. Habe erst gerade Kontakt mit dem Makler aufgenommen.
    Sollte ich die Wohnung erwerben, könnte man die jetzigen Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    ich habe mal eine grundsätzliche Frage zum Kauf einer ETW.
    Interessiere mich für ein Objekt, zur Zeit vermietet.
    Aber kann man einen Mieter so einfach kündigen?


    Wenn Du das nicht weißt, und nicht in 5min ergoogeln kannst, dann lasse den Kauf der ETW _unbedingt_ bleiben!

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Der Makler sagt kein Problem, einfach Eigenbedarf anmelden und dann muss der Mieter raus.



    Frag den Mäkler aber vorher noch ob er damit einverstanden ist, mit seiner Provision bis zum Auszug des Mieters zu warten, dass sollte ja dann auch kein Problem sein :top:

  • :top: Sehr schön, genau so trocken muss man das sagen - "prima Herr Makler, dann ist das sicherlich kein Problem wenn sie die Provision dann bekommen, wenn ich eingezogen bin..."


    Und wenn man schon dabei ist kann man noch ergänzen "...ach ja, und wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Pflichten (Renovieren etc.) nachgekommen ist."



    Wenn die Wohnung ernsthaft in Frage kommen sollte, bitte den Makler fragen, ob der Verkauf und ein möglicher Eigenbedarf des Käufers beim Mieter bereits kommuniziert wurde. Ist das nicht der Fall, den Makler bitten dies zu tun. Ist das der Fall, kann man das beim Mieter offen ansprechen, dass man selbst einziehen möchte.


    Freuen wird sich der Mieter wahrscheinlich nicht, aber das ist nun mal so. Daher ist es besser, mit offenen Karten zu spielen, dass der Mieter seinen Auszug planen kann. Bei solch einem Gespräch bekommt man auch gleich einen Eindruck, wie renitent der Mieter ggf. ist. Wenn der nämlich (trotz Aufforderung, etc.) nicht rausgeht, kann das ganz schön strssig werden, denn einfach vor die Tür setzen geht nicht...

  • Wahrscheinlich antwortet er dann das es im Prinzip möglich wäre damit zu warten, er aber leider an das Provisionabschlussgesetz gebunden ist (welches bekanntlich noch über dem Mietrecht angesiedelt ist)

  • Mal was zum Thema "leichte Kündigung bei Eigenbedarf" ...


    Eine Bekannte ist im Besitz einer Eigentumswohnung die sie bislang vermietet hatte. Nun musste sie aus ihrer (selbst gemieteten) Wohnung plötzlich ausziehen und stand quasi auf der Strasse. Naheliegend war es nun, dass sie den Mieter ihrer ETW kündigt um selbst wieder ein Dach über dem Kopf zu haben. Natürlich mit dementsprechender Kündigungsfrist.


    Der Mieter, eine Einzelperson, empfand diesen Umstand aber als eher lästig. Da er auch keinerlei Ambitionen zeigte sich nach was neuem umzuschauen, hat sie sogar anfangs für ihn Anzeigen abgeklappert und Termine gemacht. Aber mal war ihm das Bad zu klein oder mal war die Strasse zu laut oder es war ein Zimmer zu wenig. Seiner Meinung nach, musste ein für ihn vergleichbarer Wohnraum gestellt werden, den es natürlich nicht gab.


    Das Ende vom Lied, sie durfte knapp 2 Jahre bei ihrer Mutter auf dem Sofa schlafen. So lange dauerte nämlich die gerichtliche Auseinandersetzung.

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