Talkline will Sim Karten-Pfand. Ist es zulässig?

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Kann man das nicht pragmatisch für sich selbst lösen:


    Lösung a) Ich akzeptiere die Klausel nicht und will keine SIM-Karte zurückschicken -> ich schließe keinen Vertrag mit Talkline ab.


    Lösung b) Ich will einen Vertrag mit Talkline (weil er gut, günstig, oder beides ist) -> ich akzeptiere die Klausel schicke deshalb auch die SIM-Karte zurück

    Klar kann man das. Man kann aber auch weiterdenken und nach einer Lösung c) suchen, die Konsequenz von Lösung b) steht ja immer noch offen.

  • Angeblich gibt es GG-freie Verträge dort. Vielleicht auch für Talkliner buchbar? Wetten das dann der SIM-Pfand vergessen wird, sofern er überhaupt Bestandteil des neuen Vertrages ist?
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=532701


    Und bezüglich der Umstellung auf Prepaid habe ich nochmals nachgefragt:
    Bei Vodafone-Netz geht die Umstellung genauso wie bei Vodafone selbst auf CallYa. Und in den Prepaid-Bedingungen steht KEIN SIM-Pfand . Also wird man den SIM-Pfand los duch Prepaid-Umstellung
    :D:D:D

  • Inzwischen greift auch teltarif das Thema AGB-Änderung auf, dort heißt es richtigerweise

    Zitat

    Die Änderungen geschehen allerdings nicht zum Wohle des Kunden, sondern dienen offenkundig dazu, das umstrittene Procedere weiterhin beibehalten zu können, ohne erneut vor Gerichten damit zu scheitern.

  • Andererseits aber auch:

    Zitat

    Die neuen Talkline-AGB treten für die angeschriebenen Bestandskunden am 10. Mai in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt kann den Änderungen schriftlich widersprochen werden - was aber wenig Sinn macht, da die neue Klausel zumindest eine kleine Verbesserung beziehungsweise Klarstellung mit sich bringt.

    This posting is entirely made of recycled electrons.

  • Rein rechtlich macht ein Widerspruch gegen die Änderungen der AGB aber trotzdem einen Sinn.
    Widerspricht man den Änderungen, gelten noch die alten AGBs, die ja vom LG Kiel für rechtswidrig erklärt wurden.
    Das heist nach Vertragsende darf Talkline die Pfandgebühr nicht berrechnen.


    Wenn man den Änderungen nicht widerspricht, gelten die neuen AGBs und Talkline wird die "Pfandgebühr" wieder berechnen!


    Also Widerspruch einlegen und gegebenfalls vom Sonderkündigungsrecht gebraucht machen!

    <Orthographie und Interpunktion in meinen Beiträgen sind frei erfunden.>

  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, somit ist man auch bei Widerspruch auf Kulanz angewiesen. Woraus sollte sich ein Sonderkündigungsrecht ergeben?

    This posting is entirely made of recycled electrons.

  • Zitat

    Original geschrieben von rudedy
    Rein rechtlich macht ein Widerspruch gegen die Änderungen der AGB aber trotzdem einen Sinn.
    Widerspricht man den Änderungen, gelten noch die alten AGBs, die ja vom LG Kiel für rechtswidrig erklärt wurden.
    Das heist nach Vertragsende darf Talkline die Pfandgebühr nicht berrechnen.

    Interessanter Standpunkt, den ich auch schon vernommen habe.
    Die Änderungen betreffen aber genau die vom Gericht bemängelten Punkte der AGB. Lehnt der Kunde nun die "Verbesserungen" ab, kann sich dann noch auf die rechtliche Unzulässigkeit der alten AGB berufen?


    speeny wieso nicht rechtskräftig, Talkline hat doch auch in zweiter Instanz verloren? Die Möglichkeit einer Sonderkündigung sehe ich aber auch nicht, Talkline wird sicher weiter die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen wollen.

  • Ich kann nirgends einen Hinweis finden, dass das zweitinstanzliche Urteil rechtskräftig ist, ich denke mal, dass sie Revision beim BGH eingelegt haben.

    This posting is entirely made of recycled electrons.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!