Europäische Schuldenunion - ist der Politik überhaupt noch zu trauen?

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Kosten der Unterkunft werden nur für (preislich und quantitativ) "angemessenen" Wohnraum übernommen. In Großstädten hat man da wegen der hohen Mieten ein Problem. ...


    Irrtum.
    Angemessen ist es im Hinblick auf die Bedürfnisse einer möglichen Bedarfsgemeinschaft (Single bzw. Familie) und der Mietpreise vor Ort. Wer in einer teuren Großstadt lebt, bekommt auch einen entsprechend höheren Mietpreis bezahlt, als jemand mit einer vergleichbaren Wohnung in der Provinz.

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  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Wo liegt da am Ende noch der Unterschied zu dieser Sklaverei die man mal hatte?


    Zum Beispiel die Tatsache, dass man sich weiterbilden und/oder einen besser bezahlten Job suchen darf. Und dass man als Individuum Freiheit und den Schutz des Rechtsstaats geniesst.


    Aus Sicht eines Sklaven dürfte es im übrigen an Zynismus kaum zu überbieten sein, wie du da das Leben einer arbeitenden vom Sozialsystem unterstützten Person im heutigen Deutschland mit echter Sklaverei gleichsetzt.


    Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Kosten der Unterkunft werden nur für (preislich und quantitativ) "angemessenen" Wohnraum übernommen.


    Na klar, wie sollte es auch anders sein? Der Staat ist schließlich nicht dazu da, die feuchten Träume geringe Einkommen beziehender Mieter zu befriedigen.


    Zitat

    Original geschrieben von archie83
    In Großstädten hat man da wegen der hohen Mieten ein Problem.


    Da werden bestimmt je nach Ort unterschiedliche Massstäbe und Vergleichsmieten herangezogen. In Grossstädten sind dafür ja auch sonstige Kosten geringer als auf dem Lande (Transportkosten, oft geringere Essenskosten durch weitere Verbreitung von Discountmärkten, etc.).


    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Person ist arbeitslos und bezog ALG1. Nach dessen auslaufen Antrag auf ALG2 gestellt. Wurde abgelehnt, da diese Person ein Grundstück im Wert von cirka 80 000 € besitzt


    Das ist sicher ein Sonderfall - und das Grundstück ein "technisches" Problem.
    Wenn es etwas nicht für 80 000 verkäuflich ist, ist es auch nicht einfach 80 000 "wert".


    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Gibt noch andere Beispiele. Denke mal nur an Studenten welche kein Bafög (mehr) bekommen.


    In vielen anderen Ländern muss man dafür arbeiten oder einen Kredit aufnehmen.
    Relativiert wird das in meinen Augen dadurch, dass das Studium in Deutschland ja ohnehin im internationalen Vergleich quasi spottbillig zu haben ist.

  • Der vorliegende Fall ist ein typischer Fall, in dem sich die Jobcenter gerne - rechtswidrig - quer legen. In Fällen wie diesen (nicht (sofort) verwertbares Vermögen) ist ALG-2 als Darlehen zu gewähren. Das Gesetz ist hierzu eindeutig. Es eröffnet keinerlei Raum für den von den Jobcentern in diesen Fällen dennoch immer wieder - und wider besseres Wissen - gerne behaupteten Ermessensspielraum. Ein Antrag auf einstweilige Anordnung hätte vom Anwalt gestellt werden können (und müssen, falls er was taugt). Ihm wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben worden.


    Hinsichtlich "angemessenem" Wohnraum:
    es ist zutreffend, dass die hierfür bestehenden Obergrenzen lokal unterschiedlich sind. Allerdings sind sie in vielen Kommunen viel zu niedrig angesetzt (kein oder wirklich nur "asozialer" Wohnraum zum zulässigen Limit verfügbar). Außerdem werden diese Preisobergrenzen von den Kommunen nur sehr zögerlich an die galoppierende Preisentwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt angepasst. Es gibt zuhauf Rechtsprechung zu diesem Thema, durch die sich die blutige Nase der Kommunen wie ein roter Faden zieht.


    Hinsichtlich Studenten bzw. BAföG:
    hier besteht m.E. eine üble Lücke im deutschen Bildungs- bzw. Sozialsystem, weil sie zu einem faktischen Studierverbot für Menschen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, führt. Wie es im Gesetz heißt, besteht kein Anspruch auf ALG-2 für Ausbildungen, für die "dem Grunde nach" ein Anspruch auf BAföG geltend gemacht werden könnte. Dieses "dem Grunde nach" hat es in sich: denn es bedeutet, dass grds. ein Anspruch auf BAföG bestünde, falls man alle Voraussetzungen dafür erfüllte.


    Zu diesen Voraussetzungen gehört u.a. auch, dass man (bei Studiumsaufnahme) nicht älter als 29 (Spezialfall Master: 34) ist. Ist der Student also älter als 29, erhält er aus Altersgründen kein BAföG und wegen "dem Grunde nach" aber auch kein Alg-2.


    Angesichts des angeblichen Fachkräftemangels halte ich diese BAföG-Altersgrenze (bei gleichzeitigem Ausschluss von ALG-2) für sehr fragwürdig...

  • Zitat

    Original geschrieben von 200prokdzufriedh
    ...
    Hinsichtlich "angemessenem" Wohnraum:
    es ist zutreffend, dass die hierfür bestehenden Obergrenzen lokal unterschiedlich sind. Allerdings sind sie in vielen Kommunen viel zu niedrig angesetzt (kein oder wirklich nur "asozialer" Wohnraum zum zulässigen Limit verfügbar). Außerdem werden diese Preisobergrenzen von den Kommunen nur sehr zögerlich an die galoppierende Preisentwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt angepasst. Es gibt zuhauf Rechtsprechung zu diesem Thema, durch die sich die blutige Nase der Kommunen wie ein roter Faden zieht.


    Das problem dahinter dürften die ohnehin ewig klammen und überschuldeten Kommunen selbst sein, zu deren Lasten die Wohnkosten gehen. Auch örtliche Gebührenbefreiungen und Nahverkehrsrabatte für ALGII-Empfänger gehen auf deren Kosten.


    Zitat

    Original geschrieben von 200prokdzufriedh


    Hinsichtlich Studenten bzw. BAföG:
    ...
    Zu diesen Voraussetzungen gehört u.a. auch, dass man (bei Studiumsaufnahme) nicht älter als 29 (Spezialfall Master: 34) ist. Ist der Student also älter als 29, erhält er aus Altersgründen kein BAföG und wegen "dem Grunde nach" aber auch kein Alg-2.


    Angesichts des angeblichen Fachkräftemangels halte ich diese BAföG-Altersgrenze (bei gleichzeitigem Ausschluss von ALG-2) für sehr fragwürdig...


    Das wiederum dürfte auf die nüchterne Erkenntnis zurückzuführen sein, daß späte Absolventen von der Wirtschaft und Gesellschaft nicht nachgefragt werden, und folglich solch eine Investition von Seiten des Staates wenig Aussicht auf einen Arbeitsvertrag als Resultat hätte.


    In manch anderen Ländern mit pragmatischeren Gesellschaften ist es nichts verwerfliches, selbst mitten im Erwerbsleben beruflich ganz neu Anzufangen und sich Umzuschulen. Aber in Deutschland arbeitet man halt 40 Jahre beim Daimler o.ä.


    Hier muß sich die Gesellschaft im Allgemeinen und das Personalwesen in der Wirtschaft im Besonderen an die eigene Nase und Mentalität fassen, es ist nicht immer "der Staat" an allem Schuld.

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  • Zitat

    Original geschrieben von 200prokdzufriedh
    Hinsichtlich Studenten bzw. BAföG:
    hier besteht m.E. eine üble Lücke im deutschen Bildungs- bzw. Sozialsystem, weil sie zu einem faktischen Studierverbot für Menschen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben


    Ist also alles “faktisch verboten”, was der deutsche Staat nicht mit Steuergeldern fördert?
    Nein.


    Analog: Die Tatsache, dass dir der deutschen Staat keinen Ferrari zahlt, bedeutet nicht, dass du kein solches Fahrzeug auf des Strassen desselben fahren dürftest.
    Und die Tatsache, dass diese Leute keine staatliche Förderung “in den Hintern geblasen” bekommen heisst doch nicht, dass es ein Studierverbot gäbe.
    Es gibt genug Leute, die ohne staatliche Förderung und Gratisstudiengänge studieren. Würde mich nicht wundern, wenn es die Mehrheit auf der Welt wäre.


    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    In manch anderen Ländern mit pragmatischeren Gesellschaften ist es nichts verwerfliches, selbst mitten im Erwerbsleben beruflich ganz neu Anzufangen und sich Umzuschulen.


    Gerade in solchen “pragmatischeren Gesellschaften” allerdings, so ist mein Eindruck, kostet das Studieren dann halt etwas. Da ist ein Studium oft eine Art Investitionsentscheidung - die auch oft tatsächlich mit dem Rückgriff auf Erspartes oder Kredite verbunden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    ...


    Gerade in solchen “pragmatischeren Gesellschaften” allerdings, so ist mein Eindruck, kostet das Studieren dann halt etwas. Da ist ein Studium oft eine Art Investitionsentscheidung - die auch oft tatsächlich mit dem Rückgriff auf Erspartes oder Kredite verbunden ist.


    Ja, soweit stimmt das, nur spielt das in Deutschland letztlich keine Rolle, wovon das bezahlt wird. Es ist schlicht "unüblich" sich auf halber Strecke zur Rente komplett umzuorientieren. Es zählt letztlich nicht, wie gut man dann im neuen Fachgebiet ist. Das ist ja bei den älteren Arbeitslosen genauso.

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  • Applied,


    es gibt zwar ein Grundrecht auf freie Berufsausübung, welches aber eben im beschriebenen Fall nicht gewährleistet ist (man könnte es sogar als Altersdiskriminierung bezeichnen *) **)),
    aber kein Grundrecht auf einen Ferrari...


    Und ich halte Dich nicht für so dumm, dass Du hier nicht vorsätzlich Äpfel mit Birnen vergleichen würdest, nur weil es bzw. damit es in Deine sozial häufig sehr fragwürdige - um es noch überaus freundlich auszudrücken - Gedankenwelt passt.



    [small]*) ich weiß, dass es auch in anderen Bereichen Altersgrenzen gibt, aber 30 erscheint mir doch etwas sehr niedrig. Und auch wenn saintsimon das möglicherweise zu Recht auf klamme Kassen i.V.m. deutschen Befindlichkeiten hinsichtlich Spätabsolventen zurückführt, wäre es dann nicht gerade deshalb Aufgabe des Staates, zumal vor dem Hintergrund des angeblichen Fachkräftemangels, diesen abstrusen Befindlichkeiten durch eine nicht gar so niedrige Altersgrenze entgegenzuwirken?


    Mal ganz abgesehen davon, ist es nicht so, dass
    zum einen BAföG sowieso zu einem Gutteil als Darlehen gewährt wird?


    Zum anderen die Zahl der über 29jährigen Interessenten sich in engen Grenzen halten und somit wenig haushaltswirksam sein dürfte?


    **) ist es nicht befremdlich, dass zwar Unternehmen mittlerweile Altersdiskriminierung verboten ist, nicht aber dem Staat?


    (Unternehmen tun's zwar leider trotzdem - in diesem Land mit seinem Jugendwahn wohl sogar mehr als in jedem anderen -, aber zumindest traut sich keines mehr, dies als Absagegrund bei Bewerbungen zu benennen)
    [/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von 200prokdzufriedh
    Applied,
    es gibt zwar ein Grundrecht auf freie Berufsausübung, welches aber eben im beschriebenen Fall nicht gewährleistet ist


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (Bafög vs. Grundrecht).
    Es ist auch kein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen.


    Ja klar, es gibt ein Grundrecht auf freie Berufsausübung, Berufswahl und Wahl der Ausbildungsstätte.
    Aber nein, es gibt aber kein Grundrecht darauf, dass man die Ausbildungsstätte dann "kostenlos" besuchen darf - oder dass einem während der Ausbildung der Lebensunterhalt dann vom Staat gezahlt/gefördert wird.


    Das sollte auch eigentlich nicht neu oder überraschend sein. Schliesslich gab es in Deutschland ja bis vor kurzem Studiengebühren, und es gibt immer noch genug andere Ausbildungsgänge, die Geld kosten (Piloten bspw.). Wenn dann einer sein Studium aus eigener Tasche finanzieren muss, dann ist das halt so. Damit sind noch kein Grundrecht verletzt. Ein "faktisches Studierverbot" existiert deshalb nicht. Man kann ja einfach für das Studium vorher sparen, nebenbei jobben oder einen Kredit aufnehmen. Und das machen ja auch tatsächlich Leute*. Ich selbst zum Beispiel ;)


    Zitat

    Original geschrieben von 200prokdzufriedh
    [small]*) ich weiß, dass es auch in anderen Bereichen Altersgrenzen gibt, aber 30 erscheint mir doch etwas sehr niedrig.


    **) ist es nicht befremdlich, dass zwar Unternehmen mittlerweile Altersdiskriminierung verboten ist, nicht aber dem Staat?


    Ich gebe dir recht. Gerade dem Staat ist Altersdiskriminierung aber nicht immer verboten, sondern u.U. erlaubt, wenn sie der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik dient. Mit 30 ist ja beispielsweise die Erstausbildung der allermeisten Menschen ja auch bereits abgeschlossen, und ich finde es schon legitim, nur diese staatlich zu fördern. Wobei dann natürlich die oben angeführte Master-Regelung nicht reinpasste...

  • Um mal vom Dauerstreit wegzukommen......


    Klare, deutliche Worte, warum der Euro so schwach ist und warum er (gerade in Deutschland) stark sein müsste:


    http://www.welt.de/wirtschaft/…aehrung-ist-geplatzt.html

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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