Das Problem mit den Rentenkürzungen (für Bestandsrentner) ist folgendes:
Die Kürzung wäre ein Eingriff in bestehende Rechte/bestehendes Eigentum. In Deutschland wäre eine Rentenkürzung in den meisten Fallgestaltungen verfassungswidrig. Jedenfalls dann, wenn der Rentenanspruch auf (Versicherungs-)Beiträgen künftiger Rentner beruht. Auch die EMRK kennt eine Eigentumsgarantie.
Und genau das ist es, was m.W. das griechische Verfassungsgericht entschieden hat. Es hat die Rentenkürzungen in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil (ausweislich der Berichterstattung) auch die griechische Verfassung eine Eigentumsgarantie gewährt. Die griechische Regierung hat laut Urteil des dortigen Verfassungsgerichts gar keine Möglichkeit Bestandrenten wesentlich zu kürzen.
Wie die EU vor diesem Hintergrund ein Kürzung der Renten verlangen kann, ist mir schleierhaft.