ZitatOriginal geschrieben von john-vogel
Das können andere in dem Thread sicherlich besser beantworten, aber zu schnelles Fahren ist per se keine Staftat sondern "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit.
Es ist verboten. Es gibt nicht mehr verboten oder etwas weniger verboten. Ganz egal ob das Gesetz dafür einen anderen Namen hat. Ist wie ein blaues oder gelbes Osterei.