Pflicht zur Rufnummernübermittlung ...

  • Guten morgen,


    gilt diese pflicht (seit jetzt iirc eineinhalb jahren) nur für call-center oder generell für alle unternehmen / gewerbetreibenden ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Eine Pflicht zur Nummernübermittlung (der sogenannten CLIP Funktion) besteht daher einzig und alleine für Werbetreibende die mittels eines Telefonanrufes Werbung betreiben. Alle anderen Personen können sich weiterhin gemäß § 102 Absatz 1 Satz 1 TKG entscheiden, ob Sie Ihre Rufnummer übermitteln wollen oder nicht.


    http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=58

  • Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    [...] einzig und alleine für Werbetreibende [...]


    Und genau das ist der Punkt. Jede Firma, die einen Privatbürger anruft, ist als Werbetreibend zu werten. Denn weshalb sollte eine Firma sonst anrufen? Dies gilt vor allem und ganz besonders dann, wenn der Angerufene den Anruf nicht angefordert hat.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246
    Jenseits des rechtlichen "Muss" hat das aber auch was mit Seriösität zu tun. ;-)


    Und auch mit Höflichkeit.


    Bei mr geht das so:
    Unbekannte werden generell mit Ansage "...mit Rufnummernübertragung wieder anrufen" abgewiesen.
    Meine Fritzbox sucht anhand der übertragenen Rufnummer erst aus meiner WhiteList und dann evtl. aus dem Telefonbuch per Rückwärtssuche den Anrufenden heraus.
    Wird ein Name gefunden, dann bekomme ich eine SMS oder eine Mail mit
    Anrufende Nummer, Angerufene Nummer, Name (und evtl. Anschrift) des Anrufenden.
    Die rufe ich dann zurück, alle anderen nicht - und das ist gut so.


    Es gibt keine Plicht zur Rufnummerübermittlung, aber auch keine Pflicht Gespräche anzunehmen ;-)

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • @ Bino-Man


    danke für die gesetzesquelle



    @ Chris... & .me
    stimme Euch zu, lasse auch (fast) alle anrufe ohne nummer auf die mailbox laufen


    @ mumpel
    im vorliegenden fall nicht. Da war es die werkstatt, die mir mitteilen wollte, daß der wagen fertig ist. Die dödel haben binnen eines halben tages insgesamt dreimal (ohne nummer) angerufen, waren aber nicht imstande/willens, eine nachricht auf der mailbox zu hinterlassen...

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Das wirkt für die Kundenbindung praktisch genauso, als hätten sie garnicht Bescheid gesagt, daß der Wagen fertig repariert ist. Da würde ich dem Werkstattbesitzer auch sagen, daß ich zum letztenmal dort Kunde war, weil seine Dödel zu blöd zum Anrufbeantworterbenutzen sind. Insofern muß die Antwort also lauten: "ob unerlaubt bzw. verboten oder nicht - bestraft wird die Nummernunterdrückung: in diesem Fall durch einen verlorenen Kunden".

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

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