Guten morgen,
gilt diese pflicht (seit jetzt iirc eineinhalb jahren) nur für call-center oder generell für alle unternehmen / gewerbetreibenden ?
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Guten morgen,
gilt diese pflicht (seit jetzt iirc eineinhalb jahren) nur für call-center oder generell für alle unternehmen / gewerbetreibenden ?
ZitatEine Pflicht zur Nummernübermittlung (der sogenannten CLIP Funktion) besteht daher einzig und alleine für Werbetreibende die mittels eines Telefonanrufes Werbung betreiben. Alle anderen Personen können sich weiterhin gemäß § 102 Absatz 1 Satz 1 TKG entscheiden, ob Sie Ihre Rufnummer übermitteln wollen oder nicht.
Jenseits des rechtlichen "Muss" hat das aber auch was mit Seriösität zu tun. ![]()
Hallo!
ZitatOriginal geschrieben von Bino-Man
[...] einzig und alleine für Werbetreibende [...]
Und genau das ist der Punkt. Jede Firma, die einen Privatbürger anruft, ist als Werbetreibend zu werten. Denn weshalb sollte eine Firma sonst anrufen? Dies gilt vor allem und ganz besonders dann, wenn der Angerufene den Anruf nicht angefordert hat.
Gruß, René
ZitatOriginal geschrieben von Chrishnx246
Jenseits des rechtlichen "Muss" hat das aber auch was mit Seriösität zu tun.
Und auch mit Höflichkeit.
Bei mr geht das so:
Unbekannte werden generell mit Ansage "...mit Rufnummernübertragung wieder anrufen" abgewiesen.
Meine Fritzbox sucht anhand der übertragenen Rufnummer erst aus meiner WhiteList und dann evtl. aus dem Telefonbuch per Rückwärtssuche den Anrufenden heraus.
Wird ein Name gefunden, dann bekomme ich eine SMS oder eine Mail mit
Anrufende Nummer, Angerufene Nummer, Name (und evtl. Anschrift) des Anrufenden.
Die rufe ich dann zurück, alle anderen nicht - und das ist gut so.
Es gibt keine Plicht zur Rufnummerübermittlung, aber auch keine Pflicht Gespräche anzunehmen ![]()
@ Bino-Man
danke für die gesetzesquelle
@ Chris... & .me
stimme Euch zu, lasse auch (fast) alle anrufe ohne nummer auf die mailbox laufen
@ mumpel
im vorliegenden fall nicht. Da war es die werkstatt, die mir mitteilen wollte, daß der wagen fertig ist. Die dödel haben binnen eines halben tages insgesamt dreimal (ohne nummer) angerufen, waren aber nicht imstande/willens, eine nachricht auf der mailbox zu hinterlassen...
Das wirkt für die Kundenbindung praktisch genauso, als hätten sie garnicht Bescheid gesagt, daß der Wagen fertig repariert ist. Da würde ich dem Werkstattbesitzer auch sagen, daß ich zum letztenmal dort Kunde war, weil seine Dödel zu blöd zum Anrufbeantworterbenutzen sind. Insofern muß die Antwort also lauten: "ob unerlaubt bzw. verboten oder nicht - bestraft wird die Nummernunterdrückung: in diesem Fall durch einen verlorenen Kunden".
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