Die Rücklastschrift war schon eine schlechte Idee. Nicht weil er im unrecht ist, sondern weil er jetzt nochmehr Probleme hat.
Rechnungsprobleme bei Congstar - wie weiter verhalten?
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Original geschrieben von corrado
Die Rücklastschrift war schon eine schlechte Idee. Nicht weil er im unrecht ist, sondern weil er jetzt nochmehr Probleme hat.Welche Probleme? Im Moment hat Congstar noch nicht einmal geschnallt das sie Forderungen anmahnen, welche jeder Grundlage entbehren.
Wobei man sagen muss, mit der Rücklastschrift hätte man sich locker bis zur nächsten Rechnungsstellung zeit lassen können. Da aber Congstar gar nicht reagiert, gehe ich davon aus, das die es nicht geschnallt haben.
Gruß Marco
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Original geschrieben von Zubbler
geh doch in den chat. da kann man das bestimmt schnell klären.Der Chat verweist einen sofort an den E-Mail Kundenservice.
ZitatOriginal geschrieben von corrado
Die Rücklastschrift war schon eine schlechte Idee. Nicht weil er im unrecht ist, sondern weil er jetzt nochmehr Probleme hat.Warum? Ich kalkulieren monatlich mein Geld, welches abgebucht wird, auf den Cent genau. Da ich noch in der Ausbildung bin und mit wenig Geld auskommen muss, kann ich es mir nicht leisten, irgendwas extra abbuchen zu lassen.
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Eine Berechnung von Gebühren im voraus und späterer Rückvergütung ist aber völlig normal. Nun wirst Du weitere EUR 15,00 ausgeben müssen. Für jemanden, der centgenau kalkuliert dürfte das ein herber Verlust sein. Um welchen Betrag ging es denn?
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Original geschrieben von corrado
Eine Berechnung von Gebühren im voraus und späterer Rückvergütung ist aber völlig normal. Nun wirst Du weitere EUR 15,00 ausgeben müssen. Für jemanden, der centgenau kalkuliert dürfte das ein herber Verlust sein. Um welchen Betrag ging es denn?Der ungerechtfertigte Betrag beläuft sich auf 14,80€. Und wieso sollte ich nun die 14,99€ Rücklastschriftgebühr zahlen müssen, wenn die Hauptforderung ungerechtfertigt war? Für den Abrechnungszeitraum besteht ja auch kein Vertrag mehr zwischen mir und der congstar GmbH.
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Original geschrieben von corrado
Eine Berechnung von Gebühren im voraus und späterer Rückvergütung ist aber völlig normal. Nun wirst Du weitere EUR 15,00 ausgeben müssen. Für jemanden, der centgenau kalkuliert dürfte das ein herber Verlust sein. Um welchen Betrag ging es denn?Sofern er im Recht ist, ist das natürlich Blödsinn, dann trägt derjenige, der zu Unrecht eingezogen hat die Kosten ganz allein! Und selbst wenn er zum 30.06.2013 gekündigt hätte (ich kenne die Kündigungsfristen nicht) wären 15,00 EUR vor keinem Gericht der Welt haltbar.
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Original geschrieben von corrado
supercracker: war das auch ein Problem mit Congstar?Nein war eine ganz andere Sache. Aber hilft in fast allen Fällen

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Auszug aus der Kündigungsbestätigung:
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Kündigungsbestätigung
Hallo Herr XY,
schade, dass Sie Ihren congstar Mobilfunktarif mit der Vertragsnummer ABC gekündigt haben! Ihre Kündigung hat uns am 12.06.2012 erreicht. Sie können Ihren congstar Mobilfunktarif letztmalig am 30.06.2012 nutzen.So war es dann auch, die Karte wurde am 30.06.2012 abgeschaltet. Das Vertragsverhältnis ist beendet.
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Original geschrieben von hecken
Danke erstmal. Ich werde so verfahren, wie dr.choc es empfiehlt. Sollte Congstar danach nochmal abbuchen, werde ich Anzeige wegen Betrugs erstatten gehn.Die Anzeigen Klamotte bringt rein gar nichts. Selbst wenn sie aufgenommen wird - bedingt den Vorsatz und denke Congstar ist einfach nur zu blöd, wie gefühlt 50 Prozent der Mobilfunkanbieter - hast Du damit gar nichts erreicht.
Wie gesagt der Anwalt hilft im Zweifesfall - und NEIN bin keiner

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Zitat
Original geschrieben von supercracker
Die Anzeigen Klamotte bringt rein gar nichts. Selbst wenn sie aufgenommen wird - bedingt den Vorsatz und denke Congstar ist einfach nur zu blöd, wie gefühlt 50 Prozent der Mobilfunkanbieter - hast Du damit gar nichts erreicht.Wie gesagt der Anwalt hilft im Zweifesfall - und NEIN bin keiner

Gut, ich bin natürlich kein Rechtsexperte. Eigentlich habe ich auch garkeine Lust, weiter aktiv zu sein - weder mit Anzeige noch mit Anwalt. Ich denke, ich schicke jetzt morgen einfach noch mein letztes Widerspruchsschreiben und warte dann ab. Soweit ich weiß müsste ich doch dann erst wieder bei einem gerichtlichen Mahnbescheid aktiv werden, oder?
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